E-Rechnungen schreiben? Übernimmt unsere Software.

Keine Lust, dich mit XML-Formaten und Fristen rumzuschlagen? Verstehen wir gut. Mit unserer E-Rechnung-Software Lexware Office machst du einfach weiter wie bisher und den Rest erledigt die Software für dich. E-Rechnungen empfangen, erstellen, verbuchen und archivieren: alles in einer Cloud-Lösung.

ZUGFeRD & XRechnung
Keine Extrakosten
Monatlich kündbar
Mehrfacher Testsieger
GoBD-konform

Einfach machen lassen

Mit Lexware Office wird die E-Rechnung zum Selbstläufer

Als Selbstständiger, Gründer oder Kleinunternehmer hast du genug um die Ohren. Kundenaufträge, Rechnungen, Steuern – und jetzt auch noch die E-Rechnung. Die gute Nachricht: Mit Lexware Office packst du das alles ganz easy – zentral in einer Software: Du empfängst und erstellst E-Rechnungen rechtssicher. Du verbuchst sie automatisch. Und du archivierst sie GoBD-konform. Um Formate und Fristen kümmert sich die Software. Du machst einfach dein Ding.

  • Automatisch gesetzeskonform: Unser E-Rechnungsprogramm hält die Vorgaben für dich ein – dank der integrierten Formate ZUGFeRD oder XRechnung.
  • E-Rechnungen empfangen und erstellen: Du erledigst alles in einer Software.
  • Direkt in deiner Buchhaltung: Alle E-Rechnungen und sonstigen Belege verbucht Lexware Office im Hintergrund für dich.
  • GoBD-konform archivieren: Lexware Office legt jede E-Rechnung revisionssicher ab – zehn Jahre lang (vorgeschrieben sind acht).
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Warum jetzt?

Die E-Rechnungspflicht auf einen Blick

2025 Gilt bereits

Alle Unternehmen und Selbstständige müssen E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Auch du.

2027

Papier- und PDF-Rechnungen dürfen im B2B-Bereich nur noch verschickt werden, wenn der Vorjahresumsatz unter 800.000 € lag.

2028

Im B2B gilt die E-Rechnung für alle Unternehmen und Selbstständige. Papier und PDF sind dann Geschichte. Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Umstellen leicht gemacht

Die E-Rechnungspflicht ist schon da: So bleibst du ganz entspannt

Ja, die E-Rechnungspflicht läuft bereits. Aber keine Panik. Mit der richtigen E-Rechnung-Software hast du das in ein paar Minuten geregelt. Und ganz ehrlich: Je früher du umstellst, desto weniger Stress hast du später.

Eingangsrechnungen easy verarbeiten

Deine Lieferanten schicken dir E-Rechnungen? Mit der passenden Software liest du jede XML-Datei sofort aus statt ratlos davorzusitzen.

Perfekt vorbereitet in die Betriebsprüfung

Wenn du GoBD-konform archivierst, liegt jeder Beleg prüfungssicher parat. So bist du perfekt abgesichert.

In Ruhe umstellen statt hetzen

Die Frist rückt näher. Stell jetzt um und du wechselst entspannt – statt auf den letzten Drücker.

Mit Lexware Office im Nu startklar

Empfangen, erstellen, archivieren: das alles übernimmt unsere Software für dich.

Vergleich

E-Rechnungspflicht umsetzen: ohne und mit Lexware Office

Du fragst dich, ob sich eine E-Rechnung-Software lohnt? Der Vergleich zeigt dir auf einen Blick, was dir ein E-Rechnungs-Programm wie Lexware Office im Alltag abnimmt.

Ohne E-Rechnung-Software:

  • Bei Pflichtangaben und Format schleichen sich schnell Fehler ein
  • Viel manueller Aufwand, Fehleranfälligkeit, Rückfragen, Nacharbeit
  • Extra Software für die Archivierung nötig, wenig Übersicht durch getrennte Systeme
  • Zwei Tools nötig: Zeitverlust durch doppelte Dateneingabe

Mit E-Rechnung-Software:

  • Pflichtangaben und XML-Format werden automatisch berücksichtigt
  • E-Rechnung mit wenigen Klicks im passenden Format erstellt
  • Übersichtliche und GoBD-konforme Archivierung in Lexware Office
  • Alles in einer Software: Belege werden automatisch verbucht für maximale Zeitersparnis

Kennst du das?

Diese E-Rechnungs-Hürden nehmen wir dir ab

Hand aufs Herz: E-Rechnung klingt erstmal nach Bürokratie-Wahnsinn. Im Alltag sind es aber nur ein paar ganz konkrete Fragen, die wichtig sind, um die Pflicht zu erfüllen. Zu allen bieten wir dir mit unserer E-Rechnung-Software eine schnelle Lösung.

Lexware Testimonial Meriem

„Ich habe eine Rechnung als XML-Datei bekommen – und kann damit gar nichts anfangen.“

Kein Problem. Zieh die Datei einfach in Lexware Office. Die Software macht die E-Rechnung sofort lesbar, zeigt dir alles übersichtlich an und schlägt dir gleich vor, wie du sie verbuchst.

„Betrifft mich das als Kleinunternehmer überhaupt?“

Ja. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen und archivieren können – auch als Kleinunternehmer. Selbst ausstellen musst du sie erst, wenn du zur Regelbesteuerung wechselst und im B2B-Bereich tätig bist. Der Selbsttest weiter unten zeigt dir in einer Minute, was für dich gilt.

Frederic Andes vor seinem Geschäft Valhalla Ski.

„Reicht meine PDF-Rechnung noch, oder zählt die jetzt nicht mehr?“

Ein klassisches PDF zählt als Bilddatei, nicht als E-Rechnung. Im Rechnungseditor von Lexware Office siehst du sofort, ob deine Rechnung das gültige Format hat. Mit wenigen Klicks machst du eine rechtssichere E-Rechnung daraus.

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„XRechnung, ZUGFeRD, EN 16931 – welches Format nehme ich denn jetzt?“

Entspann dich, das nimmt dir unsere E-Rechnung-Software ab. Du wählst dein Format, Lexware Office erzeugt den korrekten Datensatz nach EN 16931 und prüft, dass keine Pflichtangabe fehlt.

Selbsttest

Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?

Klick dich durch fünf kurze Fragen. Danach weißt du genau, was für dich gilt. Dauert keine Minute, versprochen.

Frage 1 von 5

Hast du Geschäftskunden – also andere Unternehmen oder Selbstständige – mit Sitz in Deutschland (B2B)?

Bekommst du Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern?

Stellst du Rechnungen an andere Unternehmen oder Selbstständige aus, die mehr als 250 Euro betragen?

Wie viel Umsatz hattest du im letzten Jahr?

Bist du Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz?

Beachte: Der Selbsttest ordnet deine Angaben ein und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Funktionen

Alles drin, was du für die E-Rechnung brauchst

Schau selbst, wie easy es mit Lexware Office läuft. Jeder Schritt spart dir Zeit. Jeder Schritt gibt dir Sicherheit. Und alles passiert an einem Ort – direkt in deiner Buchhaltung.

Erstellen

 

E-Rechnungen erstellen – mit 5 Klicks

Das Erstellen von E-Rechnungen ist super easy. Der Rechnungseditor von Lexware Office sagt dir sofort: Passt, das ist eine gültige E-Rechnung. Und die Checkliste prüft jede Pflichtangabe für dich. So geht garantiert nichts schief.

  • Rechtssichere E-Rechnungen nach Norm EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD)
  • Status direkt im Editor sichtbar
  • E-Rechnungen einfach per E-Mail versenden oder online im Kundencenter bereitstellen

Empfangen

 

E-Rechnungen empfangen – ganz ohne Tippen

Eine E-Rechnung landet in deinem Postfach? Zieh sie einfach in Lexware Office. Die Software liest jeden Wert automatisch aus. Kein Abtippen, keine Zahlendreher. Sie schlägt dir sogar das passende Buchungskonto vor. So ist alles in Sekunden erledigt.

  • E-Rechnung direkt bereit für deine Buchhaltung
  • Software erfasst alle wichtigen Daten automatisch
  • Vorschlag für das korrekte Verbuchen dank KI

Archivieren

 

E-Rechnungen archivieren – läuft automatisch

Jede E-Rechnung landet sofort in deiner Buchhaltung. Geprüft, zugeordnet und sicher abgelegt. Zehn Jahre lang. So erfüllst du automatisch deine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Mehr noch: Du findest jeden Beleg in Sekunden.

  • GoBD-konform und revisionssicher
  • Zehn Jahre sicher archiviert
  • Alles in einem System

App

 

E-Rechnungen von unterwegs erstellen – auch mobil

Du sitzt beim Kunden und willst gleich abrechnen? Dann nimm einfach dein Smartphone, öffne die Lexware App und schreib die E-Rechnung direkt vor Ort. Ein Tipp aufs Phone und sie ist raus. So kommt dein Geld schneller aufs Konto.

  • E-Rechnung per App erstellen
  • Belege sofort abfotografieren
  • Arbeiten, wo du gerade bist

Kurz erklärt

Das Wichtigste zur E-Rechnung im Video

Was ist eine E-Rechnung eigentlich genau? Welche Formate zählen dazu? Und welche Fristen gelten? Das Video bringt es kurz und knackig auf den Punkt – genau das, was du wissen willst.

Illustration: 2 rechnungen

E-Rechnungspflicht? Geregelt.

Werde in 3 Schritten E-Rechnung-ready

Empfangen, erstellen, archivieren: alles an einem Ort.

Empfange deine E-Rechnungen in Lexware Office. Jede XML-Datei wird sofort lesbar.

Erstelle eigene E-Rechnungen im Editor. Format und Pflichtangaben prüft die Software.

Lehn dich zurück. Alles wird automatisch verbucht und zehn Jahre revisionssicher archiviert.

Leistungsumfang

Welche Version passt zu dir?

E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren kannst du in jeder Version von Lexware Office. Erstellen und übermitteln geht schon ab Version M. Welche am besten zu deinen Anforderungen passt, hängt davon ab, was du sonst noch brauchst.

Funktion
Funktion S M L XL
E-Rechnungen empfangen & erfassen
E-Rechnungen erstellen & übermitteln (ZUGFeRD, XRechnung)
GoBD-Langzeitbelegarchiv
Belegscanner & automatische Verbuchungsvorschläge

Kundenmeinungen

Was unsere Kundinnen und Kunden
an Lexware Office schätzen

Online-Buchhaltung und weit über 450.000 Kunden. Als Testsieger ist Lexware Office für Gründer, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen die richtige Wahl.

Porträt von Daniela Kunz.

Daniela Kunz

Steuerberaterin

Ich nutze Lexware Office bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. Lexware Office ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten.

Porträt von Dagmar Gerigk.

Dagmar Gerigk, Vamos! Leadership Coaching

Coach, Trainerin, Autorin

In Lexware Office habe ich alle meine Services hinterlegt. So kann ich ganz einfach und schnell neue Angebote erstellen. Nach dem Auftrag erstelle ich die Rechnung mit einem Klick aus dem Angebot und maile sie direkt aus Lexware Office zu. Ich liebe es, wenn Software mir die Arbeit abnimmt!

Porträt von Fabian Walter.

Fabian Walter, steuerfabi

Influencer

Lexware Office ist aus meiner Sicht die beste Buchhaltungssoftware am Markt. Die Möglichkeiten, die Rechnungen einfach mit den Bankumsätzen zu verknüpfen und alle wichtigen Dinge komplett übers Handy zu regeln, sind einfach top.

Porträt von Kia Kahawa.

Kia Kahawa

Schriftstellerin & Unternehmerin

Wachstum ist toll! Jedes gute Unternehmen soll wachsen! Doch mit dem Wachstum kommt die Umsatzsteuerpflicht, und plötzlich reicht tabellarische Buchhaltung nicht mehr aus. Hier spart mir Lexware Office Zeit bei der Buchhaltung und erstellt automatisch all jene Auswertungen, die mir ermöglichen, meine Arbeit zu optimieren.

Die Gründerinnen von Netzwerk Bossin

Anika, Denise & Kirsten, Netzwerk Bossin

Gründerinnen

Wir haben alles automatisiert und unsere Member bekommen ihre Jahres- oder Monatsrechnungen automatisch per Email zugesendet. Natürlich haben wir unser Geschäftskonto verknüpft und eine komplette Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Steuern.

Nils Hasenau

Hochzeits- und Portraitfotograf

Mit Lexware Office brauche ich keinen Buchhaltungstag mehr. Das spart mir jede Menge Zeit und Nerven! Ich schreibe meine Angebote & Rechnungen, da wo ich gerade bin. Kassenzettel landen nach dem Bezahlen einfach mit einem Foto in der App.

Daniel Pellegrini am Schlagzeug.

Daniel Pellegrini

Musiker, Drummer und Musiklehrer

Seit ich Lexware Office benutze, habe ich viel mehr Überblick über die Finanzen und die Buchhaltung lässt sich quasi nebenbei machen. Die automatisierten Rechnungen haben mir schon viel Zeit und Stress gespart. Es ist super praktisch, wenn mein Steuerberater „Echtzeitzugriff“ auf meine Buchhaltung hat.

Unser Service

Wir sind für dich da, wann immer du uns brauchst

Einfacher Einstieg

Wir begleiten dich – von der Einrichtung bis zur ersten E-Rechnung.

Kostenloser Support

Tel: 0800 3000 777 (Mo–Fr, 8–18 Uhr)
E-Mail: help@lexware.de

Prämierter Service

Von ntv ausgezeichnet mit dem deutschen Service-Preis 2026.

Zertifikate

Deine Daten sind in sicheren Händen

Die Buchhaltungssoftware von Lexware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.

Tuev sued siegel

TÜV-zertifiziert

Unabhängig geprüft vom TÜV – für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in allen Bereichen.

Icon: Gobd logo testiert grau

GoBD-testiert

Deine Buchhaltung bleibt jederzeit ordnungsgemäß und prüfungssicher. Lexware Office erfüllt die GoBD-Vorgaben für eine korrekte, nachvollziehbare und unveränderbare Buchführung.

Illustration: Siegel dsgvo konform

DSGVO-konform

Deine Daten werden nach strengsten Datenschutzregeln verarbeitet und gespeichert. So behältst du die volle Kontrolle über personenbezogene Daten – transparent, sicher und rechtskonform.

Illustration: Siegel made in germany

Made in Germany

Entwicklung, Hosting und Datenschutz nach deutschen Standards – sicher, transparent und zuverlässig.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zur E-Rechnung-Software

Was ist eine E-Rechnung?

 

Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine digitale Rechnung, wie z.B. ein PDF. Sie muss in einem strukturierten Format ausgestellt und übermittelt werden, sodass sie automatisiert weiterverarbeitet werden kann. Grundlage ist die EU-Norm EN 16931, die den Einsatz von XML-Datenformaten regelt. Beispiele für zugelassene Formate sind XRechnung und ZUGFeRD.

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht – und für wen?

 

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich für Unternehmen und Selbstständige (auch Kleinunternehmer!) in Deutschland. E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und rechtssicher archivieren musst du also schon jetzt. Fürs Ausstellen von E-Rechnungen hast du dank Übergangsfristen noch etwas Zeit. Bis Ende 2026 darfst du unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. Wenn dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegt, verlängert sich diese Frist bis Ende 2027. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 musst du dann aber auf jeden Fall E-Rechnungen ausstellen. 

Wichtig: Bei einer digitalen PDF-Rechnung handelt es sich nicht um eine rechtskonforme E-Rechnung!

Welche Übergangsfristen gelten (2025, 2027, 2028)?

 

Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Bis Ende 2026 kannst du weiter Papier- oder PDF-Rechnungen versenden, sofern dein Empfänger zustimmt. Ab 2027 gilt das nur noch für Betriebe mit unter 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Ab 2028 musst du im B2B durchgängig E-Rechnungen ausstellen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

 

Ja, aber nur teilweise. Als Kleinunternehmer musst du E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Selbst ausstellen musst du sie nicht – freiwillig geht das natürlich jederzeit. Mit Lexware Office bist du für beides gewappnet.

Wer ist von der E-Rechnung befreit?

 

Nicht jedes Unternehmen muss E-Rechnungen ausstellen. Die Pflicht greift nur, wenn auch eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Rechnungsstellung besteht. Du brauchst keine E-Rechnung bei:

  • Rechnungen an Endverbraucher (B2C): Hier gelten die neuen Regelungen grundsätzlich nicht.
  • Vielen steuerfreien Umsätzen: Etwa bei steuerfreien Finanzdienstleistungen oder Grundstücksvermietungen.
  • Kleinbeträgen bis 250 Euro brutto: Für solche Rechnungen reicht weiterhin eine einfache Rechnung.
  • Tickets für den öffentlichen Nahverkehr oder Bahnfahrkarten, die gleichzeitig als Rechnung dienen.
  • Kleinunternehmern: Solange du als Kleinunternehmer arbeitest, bist du nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen. Wechselst du zur Regelbesteuerung, gilt die Pflicht ab diesem Zeitpunkt – natürlich inklusive der Übergangsfristen. 
  • Leistungen an juristische Personen, die nicht unternehmerisch tätig sind, etwa viele Vereine oder staatliche Einrichtungen.

Gilt eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?

 

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931. Eine klassische PDF hat diese Struktur nicht und zählt seit 2025 als „sonstige Rechnung“.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

 

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne Sichtdarstellung – lesbar nur mit passender Software. ZUGFeRD packt die XML-Daten in eine sichtbare PDF und ist so für Mensch und Maschine lesbar. Lexware Office kann beide Formate abbilden.

Gibt es die E-Rechnung-Software Lexware Office auch kostenlos?

 

Du testest Lexware Office 30 Tage kostenlos – mit allen E-Rechnungs-Funktionen und ohne Verpflichtung. Der Test endet automatisch. Kein Abo, kein Newsletter. So findest du in Ruhe raus, ob die Software zu dir passt.

Wie archiviere ich E-Rechnungen rechtssicher?

 

Lexware Office legt deine E-Rechnungen automatisch GoBD-konform und unveränderbar im Langzeitbelegarchiv ab. So liegt bei einer Prüfung jeder Beleg griffbereit – ganz ohne dein Zutun.

Welche Formate unterstützt eine E-Rechnungs-Software typischerweise?

 

Für die E-Rechnung gibt es verschiedene elektronische Rechnungsformate. Aus Sicht der Finanzverwaltung entsprechen sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD dem geforderten europäischen Rechnungsformat einer E-Rechnung.

  • XRechnung: Hierbei handelt es sich um einen strukturierten XML-Datensatz, der rein maschinell ausgelesen wird. Gestalterische Elemente oder ein Firmenlayout sind in diesem Format nicht möglich. Mit Lexware Office kannst du XRechnungen jedoch unkompliziert erstellen.
  • ZUGFeRD: Dieses Format kombiniert ein PDF-Dokument mit einer eingebetteten XML-Datei. So ist die Rechnung sowohl für Menschen lesbar als auch für Maschinen verarbeitbar. Zudem kannst du dein Corporate Design einbinden. Auch ZUGFeRD-Rechnungen kannst du direkt in Lexware Office erstellen. Der besondere Vorteil: Der integrierte ZUGFeRD-Validator überprüft automatisch alle Pflichtangaben – nicht nur auf deinen Ausgangsrechnungen, sondern auch auf deinen Eingangsrechnungen. So bist du rundum auf der sicheren Seite.   

Welche Bedeutung hat die E-Rechnungspflicht für kleine Unternehmen und Selbstständige?

 

Für Lexware Office Nutzer: Nichts, denn die Software enthält alle Funktionen, die du zur Einhaltung der Pflicht benötigst. Schreibst du deine Rechnungen mit Word oder Excel? Dann ist die E-Rechnungspflicht seit 2025 eine bedeutende Veränderung. Der Grund: Um E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, brauchst du eine geeignete Rechnungssoftware wie Lexware Office. Das gilt für jede Branche gleichermaßen – ob Handwerksbetrieb, Freelancer, kleiner Onlineshop oder Beratungsunternehmen.

Wie kann ich eine E-Rechnungen selbst erstellen?

 

Mit einer E-Rechnung-Software wie Lexware Office geht das in Sekunden. Du brauchst dafür kein technisches Wissen und musst dich auch nicht mit XML-Dateien auseinandersetzen oder die technischen Anforderungen der Norm EN 16931 kennen. Du benötigst auch keine separate Rechnungsvorlage zum Ausfüllen. Lexware Office erstellt die E-Rechnung automatisch im passenden Format (XRechnung oder ZUGFeRD) und prüft dabei, ob alle Pflichtangaben enthalten sind. Du füllst die E-Rechnung einfach wie gewohnt aus und versendest sie direkt aus dem Programm.

Was brauche ich, um eine E-Rechnung zu empfangen?

 

Im Grunde reicht ein E-Mail-Postfach. Denn die meisten E-Rechnungen werden per E-Mail als XML- oder ZUGFeRD-Datei verschickt. Das Problem dabei: Ohne passende Software siehst du bei einer XRechnung nur unlesbaren XML-Code und kannst weder prüfen, ob alle Pflichtangaben stimmen, noch die Daten weiterverarbeiten. Um die Inhalte automatisch auslesen, prüfen und in deine Buchhaltung übernehmen zu können, brauchst du eine geeignete E-Rechnung-Software. Sie macht die maschinenlesbaren Daten sichtbar, validiert das Format und archiviert alles rechtssicher.

Was mache ich, wenn eine E-Rechnung fehlerhaft ist?

 

Wenn du eine fehlerhafte E-Rechnung erhältst, solltest du sie nicht selbst ändern. Denn E-Rechnungen müssen unveränderbar bleiben. Stattdessen forderst du beim Absender eine korrigierte Version an. Umgekehrt gilt: Wenn dir bei einer ausgehenden Rechnung ein Fehler auffällt, stornierst du die ursprüngliche Rechnung und erstellst eine neue. Lexware Office prüft alle Pflichtangaben und das Format automatisch. So fallen viele Fehler schon vor dem Versand auf.

Was kostet eine Software für E-Rechnungen?

 

Die Kosten hängen vom Funktionsumfang ab. Einfache Tools zum Erstellen oder Empfangen von E-Rechnungen gibt es teilweise schon kostenfrei, umfassendere Lösungen mit Buchhaltung, Automatisierung und Schnittstellen liegen meist bei Preisen zwischen 8 und 30 Euro pro Monat.

Bei Lexware Office ist die E-Rechnungsfunktion in allen Versionen ohne Zusatzkosten enthalten. E-Rechnungen empfangen, erfassen und archivieren kannst du ab 7,90 Euro netto pro Monat (Version S), selbst erstellen und versenden ab 12,90 Euro netto pro Monat (Version M). Mehr Infos findest du in unserer Preisübersicht.

Unsere E-Rechnungs-Software unterstützt dich natürlich auch bei ausgehenden Rechnungen und gibt dir Auskunft darüber, ob alle Pflichtangaben enthalten sind oder, wo du noch etwas ergänzen musst.

Welche Vorteile bietet Lexware Office für Teams und Workflows?

 

Lexware Office läuft komplett in der Cloud. Das heißt: Alle im Team können jederzeit und von überall auf die gleichen Daten zugreifen – ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs. Niemand muss Dokumente per E-Mail hin- und herschicken.

Über die Benutzerverwaltung steuerst du genau, wer was sehen und bearbeiten darf:

  • Rechte individuell vergeben: Du entscheidest für jeden Benutzer, worauf er zugreifen kann – auf Wunsch auch ohne Einblick in die Finanzen. So kann dein Team zum Beispiel Belege hochladen oder Kontakte pflegen, ohne sensible Zahlen zu sehen.
  • Steuerberater direkt anbinden: Du fügst deinen Steuerberater einfach als Benutzer hinzu und nutzt die integrierte DATEV-Schnittstelle. Er greift jederzeit auf alle relevanten Belege und Buchungen zu – ganz ohne aufwändiges Hin- und Herschicken von Daten.
  • Buchhaltung abgeben: Fachkräfte erhalten eigene Zugriffsrechte auf Finanzreports, Online-Banking, Kasse und Buchungen.
  • Lohnabrechnung teilen: Auch hier richtest du mit wenigen Klicks eine eigene Berechtigung ein und holst dir Unterstützung ins Team.

Neue Benutzer legst du in wenigen Minuten an – ohne Zusatzkosten.
 

Warum lohnt sich eine E-Rechnung-Software für Selbstständige und kleine Unternehmen?

 

Weil sie den Umstieg auf die E-Rechnung deutlich vereinfacht und viele Arbeitsschritte automatisiert. Gerade wenn du Rechnungen gerade noch manuell erstellst, prüfst und ablegst, spart eine Software viel wertvolle Zeit und reduziert Fehler. 

Ich arbeite noch ohne E-Rechnungs-Programm. Was sollte ich nun machen?

 

Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel ist jetzt. Zwar gibt es kostenlose E-Rechnung-Software auf dem Markt, doch diese beschränkt sich meist auf einzelne Funktionen wie das Erstellen oder Empfangen. Wer langfristig effizient arbeiten will, setzt besser auf eine umfassende Lösung. Mit einer spezialisierten E-Rechnung-Software digitalisierst du deine Abläufe, sparst Zeit und automatisierst viele Pflichtaufgaben. So stellst du sicher, dass dein Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig effizienter arbeitet.

Woran erkenne ich, ob eine E-Rechnung-Software rechtssicher ist?

 

Eine E-Rechnungs-Software ist rechtssicher, wenn sie alle Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben an E-Rechnungen zuverlässig einhält.

Achte besonders auf diese Punkte: 

  • Sie ist GoBD-testiert und speichert Rechnungen nachvollziehbar und unveränderbar.
  • Sie verarbeitet personenbezogene Daten DSGVO-konform.
  • Sie schützt deine Daten mit geprüften Sicherheitsstandards (z. B. TÜV-Zertifizierung).
  • Sie entwickelt und hostet die Software nach deutschen Standards zu Datenschutz und Sicherheit.

E-Rechnung? Ab jetzt erledigst du das nebenbei

Empfangen, erstellen, archivieren – alles in einer Lösung. Um Formate und Fristen kümmert sich die Software. Leg einfach los.