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Reisekosten sind Betriebsausgaben, die Ihren Gewinn mindern. Deshalb dürfen Sie Reisekosten steuerlich geltend machen, der Steuerberater spricht von "abziehbaren Reisekosten". Bis zu welcher Höhe das Finanzamt Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten anerkennt, haben wir für Sie in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt.
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Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten – für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe abziehen dürfte. Doch leider hat der Gesetzgeber bestimmte Beträge festgelegt, und auch der Anlass der Reise spielt eine Rolle. Wenn Sie die Details kennen, holen Sie das Bestmögliche für sich heraus. Als besonderen Service für unsere Kunden haben wir deshalb eine Gesamtübersicht der abziehbaren Reisekosten zusammengestellt, die Sie unter "Tools und Vorlagen" kostenlos als pdf herunterladen können.
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Auf Reisen lassen sich Steuern sparen. Wenn Sie geschäftlich unterwegs sind, können Sie die Kosten für Übernachtung, Fahrten, Verpflegung und anderes als Betriebsausgaben ansetzen. Wie Sie die Informationen zur Reise und die Belege korrekt erfassen und ablegen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zum Thema: Reisekosten

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