Freiberufler und Steuern: Rechte und Pflichten

Sie planen Ihre Zukunft als selbstständiger Unternehmer und möchten mit einem freien Beruf bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit durchstarten? Dann teilen Sie diesen Traum mit zahlreichen Gründern. Der Status eines Freiberuflers ist jedoch an bestimmte Qualifikationen gebunden und hängt ganz konkret von der Ausbildung und dem Know-how ab. Gelingen kann das nur, wenn Ihr Berufsbild zu den sogenannten freien Berufen zählt, die es bereits seit hunderten von Jahren gibt. Mehr zum Thema Freiberufler wie z.B. die genaue Definition und alles zu Rechten, Steuern und Pflichten erfahren Sie im Folgenden Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 07.03.2024
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Exkurs: Diese Formen der Selbstständigkeit gibt es

Bevor wir Ihnen erklären, welche Steuern Selbstständige betreffen, wollen wir noch einmal einen kurzen Blick auf die verschiedenen Formen der Selbstständigkeit werfen.

Freiberufler

  • geistig-schöpferische Arbeiten
  • künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, beratende, unterrichtende oder erziehende Berufe
  • medizinische Berufe: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, o.ä.
  • juristische Berufe: Anwälte, Notare usw.
  • Ingenieure, Steuerberater, Architekten

Gewerbetreibende

  • Es muss eine selbstständige Tätigkeit sein
  • Es muss eine Absicht der Gewinnerzielung bestehen
  • Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein
  • Zum Beispiel: Gastronomiebetreibende, Ladenbesitzer, Selbstständige Handwerker

Personengesellschaften

  • Vereinigung mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Unternehmen
  • Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt
  • sind rechtlich nicht selbstständig

Kapitalgesellschaften

  • Zusammenschluss mehrerer Personen, die bereits eine anerkannte rechtliche Selbstständigkeit mitbringen
  • dürfen als juristische Person unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden, d.h. sie ist juristisch selbstständig
  • müssen nur eingeschränkt haften

Freiberufler und Gewerbetreibende: Laut Definition ein Unterschied

Im Vergleich zu Gewerbetreibenden, die ihr Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden müssen, nehmen Freiberufler im Steuerrecht einen völlig anderen Status ein und genießen, auch verwaltungsrechtlich gesehen, sogar den einen oder anderen Vorteil:

  • Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und müssen daher zum Abschluss eines Kalenderjahres im Rahmen ihrer Steuererklärung für Freiberufler nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
  • Freiberufler ersparen sich für die Steuer eine Bilanz sowie eine komplexe Gewinnermittlung durch Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Als Freiberufler müssen Sie keine Gewerbeanmeldung am Ort Ihres Firmensitzes durchführen.
  • Sie zahlen als Freiberufler deshalb keine Gewerbesteuer.
  • Sie melden Ihre selbstständige, freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und erhalten dort als Freiberufler eine Steuernummer.
  • Außerdem besteht keine Pflicht, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zu werden bzw. Mitgliedsbeiträge dafür zu zahlen.

Info

Freiberufler vs. Gewerbe: Gibt es Unterschiede in puncto Sozialversicherung?

Beim direkten Vergleich ergeben sich auch in Bezug auf die Sozialversicherung Unterschiede zwischen Freiberuflern und (Klein-)Gewerbe. Besonders begünstigt sind die oft einkommensschwachen Künstler und Publizisten, die sich beispielsweise über die Künstlersozialkasse (KSK) absichern können. Damit haben sie eine vergleichbare Abgabenlast wie Festangestellte. Denn die KSK übernimmt den Anteil der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die bei Festangestellten die Arbeitgeber bezahlen würden. Gewerbetreibende genießen diesen Vorzug nicht und müssen die komplette Abgabenlast schultern. Und das ist für Freiberufler im Unterschied zu Gewerbetreibenden ein echter Vorteil.

Wann gilt ein Selbstständiger als Freiberufler?

Das Einkommenssteuergesetz (EstG) regelt im § 18 in Form eines Katalogs, welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Finden Sie Ihren ausgeübten Beruf darunter, unterliegen Sie folglich nicht der Gewerbeordnung und können davon ausgehen, dass Ihr zuständiges Finanzamt Sie nach Prüfung als Freiberufler anerkennt. Diese sogenannten „Katalogberufe“ wurden vom Gesetzgeber jedoch nicht in jedem Fall eindeutig definiert. Der Gesetzestext spricht am Ende der Auflistung relevanter freier Berufe von „ ...sowie ähnliche Berufe“. Ob also Ihre geplante Tätigkeit als Selbstständiger ebenfalls zu den freien Berufen zählt und wie genau Sie steuerpflichtig sind, müssen Sie vorab mit Ihrem Finanzamt vor Ort klären. Selbstständig Ihre Steuern im Blick zu behalten, ist meist eine mühsame Herausforderung - Sie können auch einen Steuerberater finden und sich von ihm zum Thema „Freiberufler und Steuern“ beraten lassen. Bei kniffeligen Fragen dieser Art, lohnt sich eine Steuerfachkraft immer.

Freiberufler und Steuern: Die Liste der freien Berufe

Freie Berufe unterliegen, wie Sie nun wissen, nicht der Gewerbeordnung, weil ihre Vertreter keinem Gewerbe nachgehen, sondern ihre Tätigkeiten wissenschaftlichen, erzieherischen bzw. schriftstellerischen sowie künstlerischen Berufsprofilen zuzuordnen sind. Auch Rechtsanwälte, ärztliches Fachpersonal und Steuerbevollmächtigte sowie Trainer und Lehrer gehören zu den Katalog-Berufen und können freiberuflich, unter Berücksichtigung spezieller Steuern, ausgeübt werden.

Folgende Übersicht fasst für Sie nochmals jene Berufszweige zusammen, welche als freiberufliche Tätigkeiten gesehen werden:

  • Ärztliches und zahnärztliches Fachpersonal
  • Architekten und Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Rechtsbeistände
  • Heilpraktiker
  • Psychologisches Fachpersonal
  • Designer diverser Genres
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • Journalisten sowie Schriftsteller
  • Schauspieler und Musiker
  • Maler und Bildhauer

Prinzipiell können Sie selbst keinen Anspruch darauf erheben, als Gründer und Unternehmer zu den Freiberuflern gezählt zu werden. Diese Entscheidung trifft ausschließlich das Finanzamt.

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Unterschied Freelancer - Freiberufler

Übrigens gibt es auch zwischen Freelancern und Freiberuflern einen Unterschied. Oft werden diese Begriffe zwar synonym verwendet, aber das ist nicht korrekt. Denn bei Freelancern handelt es sich um freie Mitarbeiter, die für ein Unternehmen tätig und nicht festangestellt sind. Sie können jedoch sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein.

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Zulassungsanforderungen für Freiberufler

Für einige der aufgelisteten Berufe gibt es spezielle Zulassungsanforderungen. Wenn Sie einen bestimmten Katalogberuf ausüben möchten, müssen Sie z. B. Ihr Know-how bzw. eine einschlägige Ausbildung nachweisen.

Beispiel: Möchten Sie als freiberuflicher Heilpraktiker arbeiten, müssen Sie eine umfassende Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt ablegen. So stellen Sie die geforderte Sachkenntnis unter Beweis. Gelten für Ihren Wunschberuf keine Regeln, ist es ausreichend, Ihre Gründung beim Finanzamt anzuzeigen, denn auch als freiberuflicher Künstler zahlen Sie Steuern.

Freiberufler und Steuern: Ihr Status bei der Finanzbehörde

Beim Finanzamt herrscht mitunter immer noch eine gewisse Unsicherheit, ob Ihr Berufsbild zu den freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten zählt. In der Vergangenheit mussten z. B. Freiberufler aus der IT-Branche häufig darum kämpfen, auch entsprechend anerkannt zu werden und die Anmeldung zur freiberuflichen Tätigkeit akzeptiert wurde. Das Finanzamt legt im Zweifelsfall eine Mischform fest. Ihnen kann es also passieren, dass Sie Ihre zuständige Behörde teilweise als freiberuflich tätig und teilweise als gewerbetreibend einstuft.

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Beispiel Arztpraxis mit Pflegeprodukten

Wenn in einer Arztpraxis z. B. auch medizinische Pflegeprodukte angeboten werden, liegt eine Mischform vor. Das Finanzamt verlangt von Ihnen in solchem Fall eine strikte Trennung Ihrer Einkünfte als Arzt sowie als Gewerbetreibender, der mit Pflegeartikeln Umsatz generiert. Am besten ist es, Sie legen hierfür in Ihrer Buchhaltung separate Konten an, die Ihre gewerbliche Nebentätigkeit als Freiberufler transparent machen. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich direkt an Ihr Finanzamt und klären direkt das Thema Steuern bei einer Selbstständigkeit.

Es gibt eine Faustregel, die Sie in die Lage versetzt, Ihre freiberufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit steuerlich vorteilhaft zu gewichten: Bei einer Mischform muss der freiberufliche Anteil größer sein als der gewerbliche. Dann wird Ihnen das Finanzamt Ihre Freiberuflichkeit anerkennen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Experten für Existenzgründer oder ein Steuerbüro um Rat fragen, bevor Sie sich als Freiberufler, ohne Kenntnisse zu Steuern, beim Finanzamt anmelden.

Welche Steuern zahlen Freiberufler?

Themen wie Buchhaltung und Steuern stellen für viele Gründer zunächst einmal eine Herausforderung dar. Zu komplex sind die Regelwerke und Paragraphen, als dass Sie als künftiger Solo-Selbstständiger sofort einen professionellen Durchblick hätten. Prinzipiell können Sie sicherlich einen Steuerberater zu Rate ziehen oder einen Buchhalter beschäftigen, doch gerade am Anfang Ihrer selbstständigen Tätigkeit ist es sinnvoll, wenn Sie sich selbst steuerliches Grundwissen aneignen und sich mit den Themen Selbstständigkeit und Steuern auskennen. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sparen Kosten für Fachleute und begreifen, wie Sie z. B. Ihre jährliche Steuererklärung als Selbstständiger mit Einnahmen und Betriebsausgaben korrekt und formgerecht beim Finanzamt einreichen. Folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Arten von Steuern für Sie als Freiberufler relevant sind:

Einkommenssteuer für Freiberufler

Für freiberufliche Tätigkeiten unterliegen Sie als Selbstständiger der Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Einkommenssteuererklärung – das gilt im Übrigen für jeden Unternehmer. Der vom Finanzamt erhobene Steuersatz für Freiberufler hängt von Ihren erzielten Einnahmen, abzüglich Ihrer Ausgaben ab. Zur Berechnung Ihrer Steuerschuld zieht das Finanzamt von Ihnen als Freiberufler tatsächlich alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit heran. In Deutschland steigt der Steuersatz für die Einkommenssteuer mit steigendem Gewinn sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch bei einer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit progressiv an: Je mehr Sie einnehmen, desto höher die Steuerlast.

Damit Ihre Steuernachzahlung am Ende eines Geschäftsjahres nicht zu hoch wird, müssen Sie als Freiberufler Abschlagszahlungen für Steuern leisten. Wie hoch diese Vorauszahlungen ausfallen, richtet sich nach der Höhe der Einkommenssteuer des Vorjahres. Sind Sie Gründer und stehen noch ganz am Anfang, wird dieser Steuerbetrag im ersten Jahr geschätzt. Folgende Stichtage müssen Sie für Ihre Abschlagszahlungen einplanen:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Diese Steuervorauszahlungen dürfen Sie entweder zu den jeweiligen Stichterminen überweisen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Am Ende des ersten Steuerjahres wird auf Basis deiner jährlichen Steuererklärung die reelle Steuerschuld ausgerechnet. Kommt dabei eine Differenz heraus, wird Ihnen diese entweder gutgeschrieben oder als Nachzahlung abgebucht.

Info

Freibetrag für Einkommen

Erst wenn Ihr erwirtschaftetes Einkommen 2024 als Freiberufler den sogenannten Grundfreibetrag von jährlich 11.604 Euro übersteigt, wird für die darüber liegende Summe Ihrer freiberuflichen Tätigkeit Einkommenssteuer fällig. Der Steuersatz steigt dabei, je nach Einkommen, von 14 Prozent (Untergrenze) auf bis zu 42 Prozent (Spitzensteuersatz) an. Der Spitzensteuersatz gilt für Jahreseinkommen zwischen 66.761 Euro und 277.825 Euro. Ab einem jährlichen Einkommen von 277.826 Euro oder höher greift ein Tarif von 45 Prozent. Entwickelt sich Ihre Selbstständigkeit als Freiberufler gut und Sie fahren starke Umsätze, sollten Sie sich unbedingt einen Teil des Geldes für die Steuer als Freiberufler beiseitelegen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!

Umsatzsteuer, Vorsteuer bzw. Mehrwertsteuer für Freiberufler

Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird für fast alle Produkte bzw. Dienstleistungen in Deutschland erhoben. Die entsprechende Umsatzsteuererklärung erfolgt als Freiberufler jedoch nicht auf einen Schlag – stattdessen übermitteln Sie monatlich oder in jedem Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung in elektronischen Form ans Finanzamt. Diese Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie als Freiberufler zu festgelegten Terminen an das Finanzamt übermitteln. Darin geben Sie die Mehrwertsteuersummen an, die Sie für Rechnungen Dritter an diese überweisen mussten. Das nennt man dann Vorsteuer, die Sie selbst gezahlt haben. Gleichzeitig geben Sie auch jene Mehrwertsteuerbeträge an, die Sie Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben. Diese werden auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Bei Letzteren handelt es sich jedoch nur um buchhalterische Durchlaufposten, die Sie sozusagen für das Finanzamt generieren und danach an die Behörde weitergeben. Die Umsatzsteuerbeträge gehören Ihnen also nicht. Lassen Sie sich also von der Buchführung und Ihrem Kontostand nicht blenden.

Nicht vergessen dürfen Sie in diesem Kontext, dass Sie bei der Abführung der genannten Steuerbeträge zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterscheiden müssen. Bei der Soll-Versteuerung müssen Sie mithilfe der formalen Umsatzsteuervoranmeldung als Freiberufler die Umsatzsteuer für alle aktuellen Rechnungen an das Finanzamt abführen – auch wenn die Kunden noch gar nicht überwiesen haben. Bei der Ist-Besteuerung zahlen Sie als Freiberufler die Umsatzsteuer erst, wenn der Rechnungsbetrag von den Kunden bezahlt wurde. Letztere Form schont Ihre Liquidität, weil Sie als Freiberufler für Steuern nicht in Vorleistung gehen müssen.

Tipp

Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit: Erwirtschaften sie im laufenden Geschäftsjahr weniger als 50.000 Euro und haben sie im Vorjahr weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet, gilt für sie die Kleinunternehmerregelung. Dann müssen sie ihre Produkte nicht mit Umsatzsteuer berechnen.

Info

Mehrwertsteuersatz in Deutschland

In Deutschland liegt der Mehrwertsteuersatz bei 19 Prozent. Für alle Leistungen, die unter das Urhebergesetz fallen, müssen Gründer und Unternehmer nur 7 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Das betrifft z. B. Leistungen von Freelancern wie Übersetzungen, Filme, grafische Produkte wie Logos und Webseiten-Design oder journalistische Texte und Musikkompositionen.

Wesentliches zur Umsatzsteuervoranmeldung

Die Buchführung bzw. das Zahlenwerk Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung können Sie oder Ihr beauftragter Steuerberater digital an das Finanzamt übermitteln. Dabei hilft die Webseite der Finanzbehörde des Bundes und der Länder. Dort können Sie sich unter „ELSTER online“ bzw. „Mein ELSTER“ registrieren und danach Ihre Daten online erfassen und übermitteln.

Sind Sie Gründer müssen diese Anmeldung jeweils bis zum zehnten Tag des Monats für den entsprechenden Vormonat eingereicht werden. Danach sind die Termine von der Höhe Ihrer entrichteten Umsatzsteuerbeträge abhängig. Folgendes müssen Sie wissen:

  • Wenn Sie pro Jahr mehr als 7.500 Euro Einkommenssteuer zahlen, leisten Sie die Umsatzsteuervoranmeldung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit monatlich.
  • Liegt Ihr Steuerbetrag darunter, reicht es, wenn Sie dem Finanzamt Ihre Meldungen vierteljährlich übermitteln.
  • Überweisen Sie gar weniger als 1.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr, wird die Umsatzsteuervoranmeldung erst nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig.

Auch für die Voranmeldungen legt das Finanzamt fixe Termine fest. Bei monatlicher Abgabeverpflichtung mit die Umsatzsteuervoranmeldung immer zum 10. des Folgemonats übermittelt werden. Bei Quartalsabgabe gelten folgende Abgabetermine:

  • 10. April
  • 10. Juli
  • 10. Oktober
  • 10. Januar

Sie können für diese Fristen auch eine Verlängerung beantragen, selbst das funktioniert online über das ELSTER-Portal der Webseite des Finanzamtes.

Definition

Wofür steht ELSTER?

ELSTER ist eine Abkürzung und bedeutet „elektronische Steuererklärung“. Über die Webseite der Finanzbehörden können Sie sich als Freiberufler registrieren und Ihre Buchführung erledigen wie z. B. Steuern einreichen, Fristverlängerungen beantragen oder Einspruch gegen erteilte Bescheide erheben.

Freiberufler und Steuern: Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung

Als Solo-Selbstständiger können Sie für sich beim Finanzamt auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung beanspruchen, wenn Sie im Gründungsjahr weniger als 22.000 Euro pro Jahr Umsatz generieren sowie im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten. In diesem Fall gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Freiberufler. Der Vorteil für Kleinunternehmer ist, dass Sie deutlich weniger Verwaltungsaufwand bei Rechnungslegung haben. Zusätzlich fallen die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt weg. Außerdem sind Sie in der Lage, Ihren Kunden Dienstleistungen günstiger anzubieten, weil die Umsatzsteuer wegfällt. Einen Nachteil hat diese Regelung: Umsatzsteuerbefreite Freiberuflerkönnen bei der Steuererklärung auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Sie also höhere Anschaffungskosten z. B. für die Ausstattung Ihres Büros planen, wirkt sich die Kleinunternehmerregelung für Sie negativ aus, weil Sie die von Ihnen gezahlten Umsatzsteuersummen nicht steuermindernd für sich abziehen dürfen.

Nebenberuflich und freiberufliche Tätigkeit: Welche Steuern fallen an?

Wollen Sie Ihren festen Job nicht kündigen, aber trotzdem Ihre Geschäftsidee als selbstständiger Freiberufler austesten, dann probieren Sie doch zunächst einmal eine freiberufliche Nebentätigkeit aus. So haben Sie z. B. als Angestellter bzw. Mitarbeiter weiterhin ein kalkulierbares festes Einkommen und können damit Ihren Lebensunterhalt absichern. Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, gibt es einige Hürden zu umgehen. Folgendes müssen Sie wissen:

  • Ihre Nebentätigkeit darf bestimmte Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten, Ihr Arbeitgeber muss – je nach Arbeitsvertrag – Ihre freiberufliche Nebentätigkeit genehmigen.
  • Bevor Sie Ihre Nebentätigkeit als Freiberufler beginnen, sollten Sie das Finanzamt informieren und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dann sind Sie registriert, Ihre freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet und Sie bekommen auch eine Steuernummer.
  • Die Einkünfte aus Ihrer freiberuflichen Nebentätigkeit sollten Ihr Gehalt aus der Haupttätigkeit um nicht mehr als 20 Prozent übersteigen, da in diesem Fall bei der Krankenversicherung Zusatzkosten drohen.
  • Natürlich müssen Freiberufler für Gewinne stets mit Steuern rechnen. Einerseits zahlen Sie Einkommenssteuer (Ausnahme: Ihr Jahresgewinn übersteigt die Freigrenze von 410 EUR nicht) und Umsatzsteuer als Freiberufler sowie Lohnsteuer als Angestellter. Die Höhe der Steuersätze hängt von Ihrem Gewinn ab. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerexperten beraten.

PartnerG: Freiberufler können auch als Team gründen

Sie möchten nicht alleine vor sich hin werkeln, sondern die Synergien eines Teams nutzen? Kein Problem. Als Freiberufler können Sie sich gemeinsam mit anderen Solo-Selbstständigen auch ohne weiteres im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft selbstständig machen. Dazu braucht es kein Startkapital. Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf das Betriebsvermögen sowie das Privatvermögen. Die Befreiung von der Gewerbesteuer gilt ebenfalls. Zur Gründung einer Partnergesellschaft ist folgendes nötig:

  • Ein Partnerschaftsvertrag
  • Notarielle Beglaubigung beim Partnerschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts

Info

Steuerrechner für Selbstständige nutzen

Weil für Sie Abgaben als Freiberufler gelten, ist es essenziell, Ihre Selbstständigkeit umsichtig zu planen und sich vorab alle nötigen Informationen zu beschaffen - nur so können Sie Steuern sparen. Nutzen Sie den Einkommensteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler, verschaffen Sie sich damit einen Überblick und vermeiden Sie Fehler. Schließlich trägt nur einer die Verantwortung als selbstständiger Unternehmer in einem freien Katalogberuf – nämlich Sie selbst!

Als Freiberufler-Team die richtige Rechtsform finden

Infrage kommen für einen Zusammenschluss von gleichgesinnten Freiberuflern auch Rechtsformenfür Unternehmen wie:

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)

Tipp

Interessante Steuertipps für Freiberufler

Als Freiberufler haben Sie bzgl. Steuern einige Vorteile und es bleibt Ihnen eine Menge organisatorischer Papierkram erspart. Sie können sich stattdessen gleich auf Ihr Kerngeschäft stürzen, vorausgesetzt, Sie haben sich bei Gründung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit das Placet vom Finanzamt geholt. Erst die behördliche Zustimmung eröffnet Ihnen als Freiberufler die Option, relevante Steuern zu entrichten und z. B. von der Gewerbesteuer befreit zu werden.

Steuertipps für Existenzgründer sollten Sie kennen und somit wissen, was Sie als Freiberufler von den Steuern absetzen dürfen. Das sind:

  • Büroräume
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsmaterialien
  • Firmenwagen oder Fahrrad
  • Geschäftsessen
  • Dienstleistungen, die Ihre Freiberuflichkeit betreffen