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Bei der Lieferung von Waren an Unternehmer ins EU-Ausland müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass die gelieferte Ware tatsächlich im EU-Ausland angekommen ist. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit.  Dazu müsssen Sie ab 01.07.2012 eine sog. Gelangensbestätigung vorlegen.
MB341
Liefern Sie Ware an Unternehmer ins EU-Ausland, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass die gelieferte Ware tatsächlich im EU-Ausland angekommen ist. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit. Dazu müssen Sie eigentlich schon seit Januar 2012 die sog. Gelangensbestätigung vorlegen. Wegen nicht gelöster Praxisprobleme und vehementer Ablehnung durch verschiedene Verbände räumte das Bundesfinanzministerium nun eine Übergangsregelung ein – bis spätestens 1.7.2012. Wenn Sie die neuen Vorschriften zur Gelangensbestätigung bis dahin nicht umsetzen, müssen Sie Umsatzsteuer zahlen.
MB294
Bei der Umsatzsteuer gibt es nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch. Deshalb kann die Umsatzsteuerprüfung des Finanzamts richtig teuer werden. Der Prüfer interessiert sich bei der Umsatzsteuerprüfung vor allem für den Vorsteuerabzug und korrekt ausgestellte Rechnungen. Im Gegensatz zu anderen Prüfungen lässt sich die Prüfung der Umsatzsteuer aber manchmal sogar vermeiden.
MB341
Auch als Unternehmer zahlen Sie beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer. Dieses Geld können Sie aber im Rahmen des Vorsteuerabzugs von Ihrem Finanzamt zurückverlangen. Bei diesem Vorsteuerabzug sind Sie erfolgreich, wenn sie einige Regeln beachten.
MB357
Die meisten Unternehmer müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Im stressigen Berufsalltag kann das zum echten Problem werden, denn wer sich nicht an die vorgegebenen Fristen hält, riskiert Verspätungszuschläge. Als Unternehmer haben Sie aber auch zahlreiche Rechte, die Ihnen das Leben mit den Umsatzsteuervoranmeldungen erheblich erleichtern.

Zum Thema: Umsatzsteuer

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