Was bedeutet Umsatzsteuerzahllast und wie wird sie berechnet?

Wer ein Unternehmen führt, muss sich mit steuerlichen und buchhalterischen Zusammenhängen beschäftigen. Das kann eine echte Herausforderung sein. Vor allem dann, wenn es sich um Begriffe handelt, die wir aus dem täglichen Leben nicht kennen, wie z. B. die Umsatzsteuerzahllast. Erfahren Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.

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Eine Frau begutachtet ein Dokument und hält dabei einen Taschenrechner in der Hand
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 |  Zuletzt aktualisiert am:07.09.2023

Was ist die Umsatzsteuerzahllast?

Ganz simpel ausgedrückt ist Ihre Umsatzsteuerzahllast die Differenz aus Ihrer Umsatzsteuerschuld, also der Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt zahlen müssen, und der Vorsteuer, die Ihnen vom Finanzamt erstattet wird. 

Klingt kompliziert? Dann hilft Ihnen folgende Formel zur Umsatzsteuerzahllast, um den Zusammenhang leichter zu verstehen und die Zahllast zu berechnen: 

Umsatzsteuer (die Sie zahlen müssen) – Vorsteuer (die Sie vom Finanzamt zurückbekommen) = Umsatzsteuerzahllast 

Dabei sind zwei verschiedene Begriffe unbedingt voneinander zu unterscheiden:

  1. die negative Umsatzsteuerzahllast
  2. die positive Umsatzsteuerzahllast

1. Negative Umsatzsteuerzahllast

Eine negative Umsatzsteuerzahllast wird Sie sicherlich mehr freuen als ihr Gegenspieler, die positive Umsatzsteuerzahllast. Denn bei der negativen Umsatzsteuerzahllast waren Ihre umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben höher als Ihre Einnahmen. Anders ausgedrückt: Sie haben mehr Umsatzsteuer für Waren oder Dienstleistungen gezahlt, als Sie selbst Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben. 

Das kann zum Beispiel so passieren: Sie möchten sich neu am Markt etablieren oder eine neue Nische für sich entdecken. Aus diesem Grund hatten Sie im vergangenen Geschäftsjahr einige Ausgaben für Investitionen. Die Umsatzsteuer, die Sie für diese Rechnungen zahlen mussten, liegt bei 7.000 Euro. Gleichzeitig haben Sie aber nur wenig gearbeitet, weil Sie noch dabei sind, neue Kunden zu finden und zu binden. Die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihren Rechnungen ausgewiesen und eingenommen haben, liegt daher nur bei 600 Euro. 

Das heißt, dass Sie 6.400 Euro vom Finanzamt zurückbekommen

600 Euro (Umsatzsteuer, die Sie eingenommen haben) - 7.000 Euro (Umsatzsteuer, die Sie bezahlt haben) = -6.400 Euro 

Dieser Umstand führt also dazu, dass Sie einen Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Finanzamt haben. Denn in diesem Fall haben Sie mehr Vorsteuer gezahlt, als Sie gemäß Ihrer Zahllast eigentlich gemusst hätten. 

Info

Auch der Vorsteuerüberhang ist eine negative Umsatzsteuerzahllast

Der sogenannte Vorsteuerüberhang bei der Umsatzsteuerzahllast bezeichnet den gleichen Sachverhalt. Denn auch hierbei haben Sie bereits mehr Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen, als Sie über Ihre Rechnungen wieder eingenommen haben. Negative Umsatzsteuerzahllast und Vorsteuerüberhang kommen besonders dann vor, wenn Sie größere Einkäufe oder kostspielige Investitionen unternommen haben.

2. Positive Umsatzsteuerzahllast

Bei der positiven Umsatzsteuerzahllast schulden Sie dagegen dem Finanzamt Geld. In diesem Fall haben Sie über Ihre Rechnungen mehr Umsatzsteuer eingenommen, als Sie Umsatzsteuer für Unternehmensausgaben bezahlt haben. 

Die positive Umsatzsteuerzahllast kommt zum Beispiel so zustande

Sie haben Ihre Dienstleistung im vergangenen Geschäftsjahr erfolgreich angeboten und dafür auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer in Höhe von 6.000 Euro ausgewiesen und eingenommen. Im gleichen Zeitraum hatten Sie aber nur geringe Ausgaben für Ihr Unternehmen, was dazu führt, dass Sie für diese Anschaffungen nur 500 Euro Umsatzsteuer gezahlt haben. 

Das heißt, dass Sie 5.500 Euro Umsatzsteuer für Ihre Umsätze ans Finanzamt zahlen müssen

6.000 Euro (Umsatzsteuer, die Sie eingenommen haben) – 500 Euro (Umsatzsteuer, die Sie bezahlt haben) = 5.500 Euro 

Nun hat das Finanzamt also einen Anspruch Ihnen gegenüber und Sie müssen die Differenz aus eingenommener und gezahlter Umsatzsteuer an die Behörde überweisen. 

Ihre Umsatzsteuerzahllast steigt also dann, wenn Sie mehr umsatzsteuerpflichtige Einnahmen als Ausgaben in einem Geschäftsjahr haben. Umgekehrt sinkt die Zahllast, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben höher sind als Ihre Einnahmen.

Wie wirkt sich die Zahllast auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus?

Ihre Zahllast für die Umsatzsteuer hat ähnlich wie die Vorsteuer keinen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens. Denn beide sind sogenannte Durchlaufposten und damit erfolgsneutral.

Wie wird die Umsatzsteuerzahllast ermittelt?

Falls Sie sich nun fragen sollten, wie Sie Ihre Umsatzsteuerzahllast ermitteln sollen, können wir Sie beruhigen. Tatsächlich ist es nämlich gar nicht so schwierig, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussehen mag. 

Ihre Umsatzsteuerzahllast können Sie auf zwei verschiedene Arten ermitteln, die beide im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind. Dabei haben Sie die Wahl zwischen dem Verfahren: 

  1. auf Grundlage der vereinbarten Entgelte 

  1. auf Grundlage der vereinnahmten Entgelte 

Was ist der Unterschied zwischen vereinbarten und vereinnahmten Entgelten?

  • Vereinbarte Entgelte: Hier wird die Umsatzsteuer, die Sie aufgrund von Kundenrechnungen eingenommen haben, direkt zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig. Umgekehrt können Sie auch die Vorsteuer zum Zeitpunkt, an dem Sie die Eingangsrechnung von Ihrem Lieferanten erhalten, geltend machen. 

  • Vereinnahmte Entgelte: Hier ist der Zeitpunkt relevant, an dem die von Ihnen gestellte Rechnung vom Kunden gezahlt wird bzw, an dem Sie Ihre Eingangsrechnungen bezahlen. Das heißt, hier ist der tatsächliche Geldein- bzw. -ausgang entscheidend. 

Die Umsatzsteuerzahllast wird doppelt ermittelt: 

  1. in der Umsatzsteuervoranmeldung 

  1. in der Umsatzsteuerjahreserklärung 

Sollten Ihnen also Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung unterlaufen sein, können Sie diese bei der Umsatzsteuerjahreserklärung wieder ausgleichen. 

Wann ist die Umsatzsteuerzahllast fällig?

Die Umsatzsteuerzahllast hängt mit der Umsatzsteuervoranmeldung zusammen und damit auch mit Ihrem ganz individuellen Voranmeldezeitraum. Der variiert nämlich von Unternehmen zu Unternehmen, abhängig von der eingenommenen Umsatzsteuer beziehungsweise Ihrer Zahllast.

Info

Folgende Fristen gelten für die Umsatzsteuervoranmeldung:

  • Gründungsjahr und folgendes Geschäftsjahr: In der Regel monatliche Voranmeldungen. 

  • Umsatzsteuerzahllast im vorangehenden Jahr unter 1.000 Euro: Die Pflicht zur Voranmeldung entfällt. Es wird nur am Ende des Geschäftsjahres eine Jahreserklärung abgegeben. 

  • Umsatzsteuerzahllast im vorangehenden Jahr unter 7.500 Euro: Die Voranmeldung muss vierteljährlich beim Finanzamt abgegeben werden und die Jahreserklärung am Ende des Jahres. 

  • Umsatzsteuerzahllast im vorangehenden Jahr höher als 7.500 Euro: Die Voranmeldung wird in der Regel einmal pro Monat beim Finanzamt eingereicht und die Jahreserklärung am Ende des Jahres.

Wenn Sie nun Ihren Zeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung kennen, ist es relativ einfach, den Termin für die Fälligkeit Ihrer Umsatzsteuerzahllast herauszufinden. Denn die Umsatzsteuervorauszahlung und damit auch Ihre Zahllast wird zum 10. des Folgemonats fällig. Bis zu diesem Datum müssen Sie also auch den offenen Betrag an das Finanzamt abführen. Ausnahme: Der 10. fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann gilt der nächste Werktag als Tag der Fälligkeit.

Tipp

Einzugsermächtigung erteilen

Sie können sich viel Ärger mit dem Finanzamt und – im Fall der Fälle auch den sogenannten Säumniszuschlag sparen – wenn Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann müssen Sie nicht mehr daran denken, Ihre Umsatzsteuerzahllast rechtzeitig zu überweisen, sondern können den fristgerechten Einzug dem Finanzamt überlassen.

Umsatzsteuerzahllast buchen: So wird es gemacht

In der buchhalterischen Praxis werden in der Regel Vorsteuer und Umsatzsteuer auf verschiedene Konten gebucht. Das erleichtert Ihnen die Buchhaltung, weil dieser Vorgang es Ihnen einfacher macht, die Zahllast schnell zu ermitteln. 

Die Vorsteuer wird dabei auf dem sogenannten Vorsteuerkonto geführt. In der Buchhaltung ist dieses Konto ein Bestandskonto, das als Aktivkonto geführt wird. Die Vorsteuer an sich gehört dabei auf die Sollseite. Getrennt von der Vorsteuer wird dabei in der Regel das Konto für den Wareneingang oder Einkauf. So findet sich folgender Buchungssatz für die Umsatzsteuerzahllast

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VerkaufEinkauf
Einnahmen 12.500 Euro Ausgaben Einkauf 9.000 Euro
Einnahmen Netto 10.125 Euro Ausgaben Netto 7.290 Euro
Umsatzsteuer2.375 EuroUmsatzsteuer1.710 Euro

In unserem Beispiel beträgt die Umsatzsteuerzahllast also 2.375 Euro - 1.710 Euro = 665 Euro. 

Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, wählen wir für unser Beispiel ausschließlich Rechnungen, die mit 19 % Umsatzsteuer gebucht werden.

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Vorsteuer 19 %
Soll Haben
Zugänge (gemeint ist damit die Vorsteuer,
die sich aus den einzelnen Eingangsrechnungen ergibt)
1.710 Euro 1.710 Euro

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<b></b>
Umsatzsteuer 19 %
Soll Haben
Konto Vorsteuer Zugänge (gemeint ist die Umsatzsteuer, die den Kunden in Rechnung gestellt wurde) 1.710 Euro 2.375 Euro
Zahllast (Saldo) 665 Euro
Summe 2.375 Euro

Wenn Sie das passive Bestandskonto abschließen, spricht man auch von passivieren der Umsatzsteuerzahllast. Denn dadurch wird die Zahllast zur Passiv-Seite der Bilanz gezählt. 

Auch hier gilt: Ein modernes Buchhaltungsprogramm bucht Ihre Ein- und Ausgangrechnungen automatisiert, so dass Sie sich gar nicht mit der Buchführung auskennen und Zeit in dieses Thema stecken müssen. Probieren Sie es doch mal aus.

Zusammenfassung

Umsatzsteuerzahllast: Alles Wichtige auf einen Blick

  • Die Umsatzsteuerzahllast verrät Ihnen, ob Sie dem Finanzamt gegenüber Verbindlichkeiten oder Forderungen haben. 

  • Bei einer negativen Umsatzsteuerzahllast bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück. 

  • Umgekehrt müssen Sie bei einer positiven Zahllast Geld an das Finanzamt überweisen.

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