Voraussetzungen
Für die korrekte Übertragung der Buchungssätze gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie erfassen die Buchungssätze mit Kontierung.
Buchungen ohne Kontierung können nicht übertragen werden. - Lexware buchhaltung ist auf dem gleichen Rechner installiert.
Wenn Lexware buchhaltung nicht auf dem gleichen Rechner installiert ist, nutzen Sie die Exportfunktion im Menü 'Datei - Export'. - In Lexware buchhaltung pro ist die richtige Firma aktiv.
Wechseln Sie in Lexware buchhaltung pro vor der Übertragung der Buchungsliste in die richtige Firma. - Die DATEV-Steuerschlüssel sind korrekt hinterlegt.
Prüfen Sie die Steuerschlüssel in beiden Programmen im Menü 'Verwaltung - Steuersätze'.
Klicken Sie auf beim jeweiligen Steuersatz rechts auf das grüne Symbol.
Beispiel: Umsatzsteuer 19%
DATEV-Steuerschlüssel ab 01.01.2007:
Buchungsliste übertragen
Abfragen nach der Übertragung
Nach der Übertragung der Buchungssätze zeigt das Programm noch Abfragen.
Welche Abfragen angezeigt werden, hängt von den gewählten Einstellungen ab.
Abfrage | Erläuterung |
---|---|
Möchten Sie die Buchungssätze als übertragen markieren? | Wenn Sie die Abfrage bejahen, werden die Buchungssätze zum Bearbeiten gesperrt. |
Soll ein Monatsabschluss bis ... durchgeführt werden? | Wenn Sie die Abfrage bejahen, werden die Monate abgeschlossen. |
Protokoll drucken
Wenn Sie die Einstellung für das Protokoll aktiviert haben, öffnet sich nach den Abfragen der Druckassistent für das Protokoll der Buchungsliste.
Sie können das Protokoll drucken oder als PDF-Datei speichern.