Hintergrund
Die Umlagepflicht einer Firma ist im Aufwendungsausgleichsgesetz §3 AAG geregelt und gilt einheitlich für den Hauptsitz einer Firma inkl. der Betriebsstätten.
Abhilfe
Prüfen Sie gemäß den Vorgaben des §3 AAG ob Ihre Firma U1 pflichtig ist.