Hinweise
- Damit Ihnen alle Änderungen in der E-Bilanz Zentrale zur Verfügung stehen, installieren Sie immer die aktuellen Updates im Menü 'Mein Lexware - Nach Updates suchen'.
- Handlungen, die unter das § 2 Steuerberatungsgesetz fallen, sind uns gesetzlich untersagt. Dies gilt auch für Hilfeleistungen hinsichtlich der Gestaltung von Bilanzen und deren Teilbereiche wie Überleitungsrechnung und Kapitalverwendung.
Wenden Sie sich für alle steuerrechtlichen Hilfeleistungen an Ihren Steuerberater.
Wir sind Ihnen bei Fragen zur Bedienung des E-Bilanz Assistenten in Lexware buchhaltung behilflich.
Einleitung
Mit der Überleitungsrechnung führen Sie die Handelsbilanz auf die steuerlich zulässigen Positionen und Werte über.
In der Überleitungsrechnung geben Sie nicht die endgültigen Salden der übergeleiteten Handelsbilanzpositionen an, sondern Deltawerte. Zusammen mit dem Saldo der Handelsbilanz ergeben Sie in Summe den Wert der Steuerbilanz.
Um den Steuerbilanzwert von Aktiv- und Passivpositionen zu ermitteln, ist die Angabe die Wertänderung der aktuellen Berichtsperiode und der Vorperioden erforderlich.
Steuerlich unzulässige Positionen müssen in der Überleitungsrechnung aufgelöst werden. Um die Überleitungsrechnung in der E-Bilanz Zentrale zu erstellen, benötigen Sie eine Übersicht der überzuleitenden Bilanzpositionen und Werte.
Diese Übersicht erstellen Sie in der Regel in einem externen Dokument, z. B. in einer Excel-Tabelle.
In der E-Bilanz Taxonomie ist die Struktur der Überleitungsrechnung vorgegeben. Der Aufbau entspricht der Bilanzstruktur des HGB.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Überleitungsrechnung ist der Bilanzierungsstandard 'deutsches Handelsrecht'. Wenn Sie den Bilanzierungsstandard 'deutsches Handelsrecht (Einheitsbilanz)' wählen, darf keine Überleitungsrechnung gesendet werden.
Auf der Seite 'E-Bilanz erstellen' wird jetzt der Reiter 'Überleitungsrechnung' angezeigt.
Voraussetzung zur Überleitung ist, dass alle überzuleitenden Konten einer Unterposition in der Taxonomie zugeordnet sind. Falls Konten einer Summenposition zugeordnet sind, erhalten Sie im Assistenten 'Überleitung' folgenden Hinweis:
Korrigieren Sie diese Zuordnungen.
Besonderheiten bei der Überleitungsrechnung:
- Kontenzuordnung: In den Standardkontenrahmen SKR-03 und SKR-04 werden alle Standardkonten automatisch einer Position in der E-Bilanz-Taxonomie zugeordnet. Bedingt durch die Gesellschaftsform werden einige Konten einer Summenposition zugeordnet. Ändern Sie die diese Zuordnungen.
- Davon-Positionen: 'Davon-Positionen' können nicht übergeleitet werden. Wählen Sie für überzuleitende Konten eine alternative Unterposition.
Die Taxonomie der E-Bilanz gliedert sich in Summenpositionen und Unterpositionen.
- Summenpositionen werden durch ein Ordnersymbol dargestellt. Die Summenposition hat Rechenfunktion. Einer Summenposition sollen keine Konten zugeordnet sein.
- Unterpositionen sind mit einem Tabellenblatt gekennzeichnet. Alle Konten sollten einer Unterposition zugeordnet sein. Wenn es keine Unterpositionen gibt, kann in Ausnahmefällen auf eine Summenposition zugeordnet werden.
Kontenzuordnung prüfen
Prüfen Sie, ob überzuleitende Konten einer Summenposition zugeordnet sind.
Beispiel: Das Konto SKR-03 976/ SKR-04 3092 'Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften' ist der Summenposition 'Sonstige Rückstellungen' zugeordnet.
Beispiel: Folgende bebuchte Konten sind in der Taxonomie der Summenposition (Ordner) 'Sonstige Rückstellungen' zugeordnet:
- 970 Sonstige Rückstellungen
- 976 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Die Prüfung hat ergeben, dass beide Konten einer Unterposition (Tabellenblatt) zugeordnet werden müssen.
Kontenzuordnung aufheben
Um Konten einer neuen Taxonomie-Position zuzuordnen, muss zuerst die bestehende Zuordnung aufgehoben werden.
Konten neu zuordnen
Tipp: Prüfen Sie auch die übergeordnete Position 'Rückstellungen'. Sind sämtliche Rückstellungen den Unterpositionen zugeordnet?
Überleitungsrechnung erstellen
- Wert ist die Wertänderung des aktuellen Jahres.
- Überleitungsart - es stehen zwei Arten zur Verfügung:
- Änderung der Wertansätze ist eine Wertänderung von der Aktiva/Passiva auf die GuV. Der Gewinn ändert sich.
- Eine Umgliederung ist immer innerhalb der Aktiva/Passiva oder innerhalb der GuV möglich. Der Gewinn ändert sich nicht!
Wertänderungen aus Vorperioden sind grundsätzlich Umgliederungen, die den Gewinn nicht verändern. Als Gegenposition ist ein Kapitalkonto zu wählen.
Tabelle für die Berechnung der Überleitung mit Vorjahreswerten
Posten | Betrag |
---|---|
Saldo Handelsbilanz | |
+/- Wertänderungen lfd. Jahr | |
+/- Umgliederung lfd. Jahr | |
+/- Wertänderung aus Vorperioden | |
= Saldo Steuerbilanz |
Beispiel für die Befüllung des Dialoges 'Überleitung'
Ein PKW wurde 2021 für 64.000 Euro netto gekauft und mit 9.500 Euro abgeschrieben.
Steuerrechtlich muss eine höhere Abschreibung von 37.000 Euro angesetzt werden.
In 2022 wird der PKW mit 13.000 Euro abgeschrieben. Steuerrechtlich mit 8.000 Euro.
Berechnung der Überleitung 2021
Posten | Betrag |
---|---|
Wert Handelsbilanz | 54.500 |
- Wertänderung lfd. Jahr | -27.500 |
= Wert Steuerbilanz | 27.000 |
Berechnung der Überleitung 2022
Posten | Betrag |
---|---|
Wert Handelsbilanz | 41.500 |
+ Wertänderung lfd. Jahr | 5.000 |
- Wertänderung Vorjahr | -27.500 |
= Wert Steuerbilanz | 19.000 |
Dialog Überleitung 2022
Vorgehen
Sammelposten für Gewinnänderungen aus der Überleitungsrechnung
Bei fehlender Zuordnungsmöglichkeit von erfolgswirksamen Abweichungen in der Überleitungsrechnung zu einzelnen GuV-Posten kann auch in einer Summe der Sammelposten gewählt werden.
Für die GuV wird nicht beanstandet, wenn sämtliche Umgliederungen und Wertanpassungen in den Sammelposten einfließen.
Kommentar zu einem Eintrag erstellen
- Sie können zu jedem Eintrag einen Kommentar verfassen.
- Dieser Kommentar wird nicht an das Finanzamt übermittelt.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag bei Einzelunternehmen
Bei Einzelunternehmen existiert in der entsprechenden E-Bilanz Taxonomie die Position für Gewinnvortrag/Verlustvortrag nicht.
Wählen Sie deshalb in diesem Fall eine alternative Position auf der Passiv-Seite, z. B. Anfangskapital (Privatkonto, Passivseite).
Wenn Sie 'steuerlich unzulässigen' Positionen nicht aufgelöst sind, erhalten Sie beim Seitenwechsel zur Seite 'E-Bilanz senden' folgende Meldung:
Vorgehen
Hinweis:
Wenn der 'Saldo Steuerbilanz' 0,00 Euro ausweist, ist die Position aufgelöst.
- Prüfen Sie nach Erstellen der Überleitungsrechnung, ob die Steuerbilanz ausgeglichen ist.
- Zum Abschluss kontrollieren Sie die Überleitungsrechnung, indem Sie die Bilanzsummen verlgeichen.
- Der 'Saldo Steuerbilanz' muss in Aktiva und Passiva übereinstimmen.
- Elster prüft die Übereinstimmung der Bilanzsummen.
- Eine abweichende Bilanz erzeugt beim Senden der E-Bilanz eine Fehlermeldung.
Tipp:
Mit Klick auf 'Berichte' können Sie die Überleitungsrechnung speichern und drucken.