Umsätze nach § 24 UStG buchen (Kennzahl 76, 80)

Sie besteuern nach Durchschnittssätzen gem. § 24 Abs.1 Nr. 2 UStG. Für die Buchung der Umsätze erstellen Sie ein Umsatzsteuerkonto und passen ein Erlöskonto an.

Hintergrund

Die Durchschnittssätze für land- und fortwirtschaftliche Betriebe sind in § 24 UStG definiert.

§ 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(1) Hat der Gesamtumsatz des Unternehmers (§ 19 Absatz 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 Euro betragen, wird die Steuer für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 wie folgt festgesetzt:

1. für die Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Sägewerkserzeugnisse, auf 5,5 Prozent,

2. für die Lieferungen der in der Anlage 2 nicht aufgeführten Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten, ausgenommen die Lieferungen in das Ausland und die im Ausland bewirkten Umsätze und für sonstige Leistungen, soweit in der Anlage 2 nicht aufgeführte Getränke abgegeben werden, auf 19 Prozent,

3. für die übrigen Umsätze im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 auf 9,0 Prozent der Bemessungsgrundlage.

 

Hinweis: 

Besprechen Sie in jedem Fall mit dem Steuerberater die für sie zutreffende Vorgehensweise.


Rechnungssteller und Rechnungsempfänger optieren zu § 24 UStG

Da die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass die Vorsteuer der Vorleistungen der vereinnahmten Umsatzsteuer entspricht, entsteht keine Umsatzsteuerzahllast. 

Ausgangs- und Eingangsrechnungen werden brutto auf die entsprechenden Einnahmen- und Aufwandskonten gebucht. 

Beispiel

Rechnung (Erlös- und Aufwand)

Forstwirtschaftl. Erzeugnis (netto)100,00
USt 5,5%5,50
Brutto105,50

Vorgehen Rechnungssteller

  1. Legen Sie ein steuerfreies Erlöskonto an. 
    z. B. eine Kopie von SKR-03: 8200 / SKR-04:3200. 
  2. Buchen Sie den Erlös brutto.

Vorgehen Rechnungsempfänger

  1. Legen Sie ein steuerfreies Aufwandskonto an. 
    z. B. eine Kopie von SKR-03: 4900 / SKR-04: 6300.
  2. Buchen Sie den Aufwand brutto.

 


Ausnahmen sind die Ausgangsrechnungen nach §24 UStG Satz 2

"... für die Lieferungen der in der Anlage 2 nicht aufgeführten Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten,
ausgenommen die Lieferungen in das Ausland und die im Ausland bewirkten Umsätze und für sonstige Leistungen,
soweit in der Anlage 2 nicht aufgeführte Getränke abgegeben werden, auf 19 Prozent."

Voraussetzungen

Damit der Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den Umsatzsteuerpositionen 76 und 80 ausgewiesen wird, sind in Lexware buchhaltung folgende Voraussetzungen erforderlich:

Erlöskonto mit Umsatzsteuerposition 76
  1. Öffnen Sie den Menüpunkt 'Verwaltung - Kontenverwaltung'.
  2. Markieren Sie das Konto 'Erlöse gemäß § 24 UStG'.
    SKR03-8190 / SKR04-4180.
  3. Klicken Sie auf 'Bearbeiten'.
  4. Öffnen Sie die Seite 'Konteneigenschaften'.
  5. Hinterlegen Sie folgende Angaben:
    Steuersatz: keine
    USt.Pos.Vor.: 76
    USt.Pos.Erkl.: 346*
  6. Schließen Sie den Assistenten mit 'Speichern'.

* Die Umsatzsteuererklärung ist Bestandteil von Lexware buchhaltung plus/pro/premium.

Steuerkonto mit der Umsatzsteuerposition 80
  1. Öffnen Sie den Menüpunkt 'Verwaltung - Kontenverwaltung'.
  2. Markieren Sie das Konto 'Umsatzsteuer'.
    Beispiel: SKR03-1770 / SKR04-3800.
  3. Klicken Sie auf 'Kopieren'. 
  4. Wählen Sie eine freie Kontonummer. 
    Beispiel: SKR03-1793 / SKR04-3810.
  5. Vergeben Sie eine Kontobezeichnung.
    Beispiel: Umsatzsteuer §24 UStG.
  6. Klicken Sie auf 'Weiter'.
  7. Hinterlegen Sie folgende Angaben:
    Steuersatz: keine
    USt.Pos.Vor.: 80
    USt.Pos.Erk.: 347
  8. Schließen Sie den Assistenten mit Klick auf 'Speichern'.

Buchung erfassen

Beispiel 

Ein Winzer liefert Wein gemäß § 24 UStG Abs.1 Nr. 2 UStG.
Der Rechnungsbetrag beträgt brutto 1.190 EUR, netto 1.000 EUR.


Buchungssatz 

Sollkonto SKR 03 /04BetragHabenkonto SKR 03 / 04Betrag EUR
1200 / 1800 Bank€1.190€8190 / 4180 Erlöse gemäß §24 UStG1.000
1793 / 3810 Umsatzsteuer §24 UStG100
8600 / 4600 Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen90

Im Sinne des § 24 UStG dürfen 9 % in abgezogen werden.

Die Differenz wird daher über das Konto SKR-03: 8600/SKR-04: 4600 als steuerfreier Erlös gebucht.
Dieser Buchungssatz ist ein Beispiel.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ab, wie Sie die Buchung vornehmen sollen.
Je nach Art des Erlöses können hier auch 5,5 % abgezogen werden. Verwenden Sie dieselben Konten.

Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Bemessungsgrundlage 1.000 EUR wird in der Kennzahl 76 ausgewiesen, die Umsatzsteuer über 100 EUR in der Kennzahl 80.

 


Rechnungsempfänger ist ein Unternehmer nach Regelbesteuerung

Beispiel

Rechnung

Forstwirtschaftl. Erzeugnis (netto)100,00
USt 5,5%5,50
Brutto105,50

Buchen Sie den Aufwand netto auf ein entsprechendes Aufwandskonto und die Vorsteuer auf ein Vorsteuerkonto (SKR-03: 1570 / SKR-04: 1400) als Splittbuchung.