Hintergrund:
Durch die Vorträge werden die Jahressummen um die Werte aus Abrechnungszeiträumen ergänzt, die nicht mit Lexware lohn+gehalt abgerechnet wurden. Dadurch ist eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen Bezügen z. B. Einmalzahlungen sichergestellt.
Wann sind 'Vorträge eigene Firma' und wann 'Vortrage Fremdfirma' zu erfassen?
- Eigene Firma: Sie rechnen neu mit Lexware lohn+gehalt ab (Softwarewechsel). Der Mitarbeiter war schon vorher in Ihrer Firma beschäftigt.
- Fremdfirma: Ein Mitarbeiter tritt unterjährig in Ihre Firma ein. Er war während des laufenden Kalenderjahres bereits in einem anderen Unternehmen beschäftigt.
Vorgehen
Nachfolgend ist die Vorgehensweise beim Erfassen der Vorträge aus eigener Firma erläutert. Wie Sie Vorträge aus Fremdfirmen erfassen, finden Sie hier.
Schritt 1: Im Mitarbeiterassistenten legen Sie zunächst fest, ob für den Mitarbeiter Vorträge für das aktuelle Abrechnungsjahr zu erfassen sind
Schritt 2: 'Vorträge aktuelles Abrechnungsjahr' im Assistenten erfassen:
Tipp:Beachten Sie auch die weiterenErläuterungen auf den jeweiligenSeiten und in der 'Hilfe' des Assistenten.
Wenn Sie die Eingabe im ersten Abrechnungsmonat vergessen haben, können Sie die Angaben über den Korrekturmodus ergänzen.
Vorträge Vorjahr:
Wenn der Mitarbeiter im Vorjahr eingetreten ist und eine Einmalzahlung im Folgejahr (Märzklausel) geleistet wurde, müssen Sie Vorträge für das Vorjahr erfassen,
Voraussetzungen:
- Der erste Abrechnungsmonat mit Lexware lohn+gehalt ist Januar, Februar oder März.
- Eintrittsdatum des Mitarbeiters im Vorjahr oder früher.
Vorgehen:
Wenn der Mitarbeiter im Vorjahr nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, wählen Sie den Eintrag 'Vorjahr ohne SV-Pflicht'.