Wechsel des Abrechnungssystems: Meldungen zur Sozialversicherung erstellen

Wenn Sie Ihr Abrechnungssystem wechseln, sind Sozialversicherungsmeldungen mit Meldegrund 13 und 36 zu erstellen. Welche Eingaben sind in Lexware lohn+gehalt erforderlich?

Vorgehen

Fall 1: Ende /"Abmeldung" in Lexware lohn+gehalt 

Wenn Sie künftig nicht mehr mit Lexware lohn+gehalt abrechnen möchten, ist eine Abmeldung mit Meldegrund 36 erforderlich.

  1. Rufen Sie Seite "Softwarewechsel' im Firmenassistenten auf.
  2. Wählen Sie die Option 'Abmeldungen mit Meldegrund 36...'  Speichern Sie Ihre Eingaben.

Ergebnis: Lexware lohn+gehalt stellt automatisch SV-Meldungen mit Meldegrund 36 für den Versand bereit.

Keine SV-Meldung mit Meldegrund 50

Beim Wechsel des Abrechnungssystems ist (auch zum 31.12) keine SV-Meldung mit Meldegrund 50 erforderlich.
Grund: Das Jahresentgelt in der bisherigen Abrechnungssoftware wird mit der erzeugten Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (Meldegrund 36) gemeldet.

SV-Meldungen mit Meldegrund 92

Entgelte für die Unfallversicherung sind getrennt von den Entgeltmeldungen durch die 'Jahresmeldung' mit Meldegrund 92 zu melden.
Beim Wechsel des Abrechnungssystems vor dem Abrechnungsmonat Dezember wird keine Jahresmeldung mit dem Meldegrund 92 erstellt. Diese Meldung darf frühstens im Dezember erstellt werden. Wenn Sie die neue Jahresversion nicht erwerben möchten, senden Sie die SV-Meldung mit Meldegrund 92 für das abgeschlossene Abrechnungsjahr mit 'sv.net'.

Ausnahme: Beim Wechsel des Abrechnungssystems im Dezember eines Jahres wird die Jahresmeldung mit Meldegrund 92 bereits im Abrechnungsmonat Dezember für den Versand bereitgestellt.

Elektronischer (Teil-) Lohnnachweis 

Beim Wechsel des Abrechnungssystems wird ein elektronischer Lohnnachweis mit dem kumulierten BG-Brutto aller Mitarbeiter pro Gefahrtarifstelle zum Versenden bereitgestellt. Voraussetzung hierfür ist der Abruf der Daten beim 'BG-Stammdatendienst'.

Lohnsteuerbescheinigung:

Weil bei einem Wechsel des Abrechnungssystems das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht, wird in Lexware lohn+gehalt unterjährig keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt. Die auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Werte, sind beim neuen Abrechner bzw. in der neuen Software als Vortragswerte zu berücksichtigen. Die Werte können Sie dem Lohnkonto entnehmen.  

Fall 2: Beginn/Anmeldung in Lexware lohn+gehalt

Sie haben bisher mit einem anderen Entgeltabrechnungssystem gearbeitet und wechseln jetzt zu Lexware lohn+gehalt.

Senden Sie über Ihr bisheriges Abrechnungssystem eine SV-Meldung mit dem Meldegrund 36.

  1. Erfassen Sie alle aktuell beschäftigten Mitarbeiter in Lexware lohn+gehalt.
    Tipp: Vergessen Sie nicht in den Mitarbeiterstammdaten die Vorträge aus 'eigener Firma' zu erfassen.
  2. 'Anmeldung' mit Meldegrund 13:
    Beim Wechsel des Abrechnungssystems ist eine 'Anmeldung wegen sonstiger Gründe/ Änderungen im Beschäftigungsverhältnis' zu senden.
  • Rufen Sie die Seite 'Softwarewechsel' im Firmenassistenten auf.
  • Wählen Sie die Option 'Anmeldungen mit Meldegrund 13...' wie abgebildet.

  • Speichern Sie Ihre Eingaben.

Ergebnis:

Lexware lohn+gehalt stellt automatisch SV-Meldungen mit Meldegrund 13 für den Versand bereit.

 

Wichtig: Prüfen Sie, ob ggf. eine Restbeitragsschuld in den Vortragswerten zu erfassen ist. Beachten Sie hierzu die Ausführungen in der FAQ: Wechsel des Abrechnungssystems - Restschuld in der Sozialversicherung eingeben.