Betriebliche Altersvorsorge während Kurzarbeit abrechnen

Insbesondere bei Verträgen mit Entgeltumwandlung sollten Sie prüfen, ob die Weiterführung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen sinnvoll und gewünscht ist. Setzen Sie sich dazu mit dem Mitarbeiter und dem Versicherungsunternehmen in Verbindung. Gegebenenfalls ist es möglich und gewünscht den Vertrag während der Kurzarbeit beitragsfrei zu stellen.

Hinweis:

Das Kurzarbeitergeld wirkt sich auf arbeitgeberfinanzierte bAV-Verträge nicht aus. Das sind z. B.:

  • Interne Durchführungswege: Unterstützungskasse und Direktzusagen 
  • Externe Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds.

Anders sieht es bei Verträgen mit Entgeltumwandlung aus. Hier wird das Ist-Entgelt des Arbeitnehmers durch die Beitragszahlungen gemindert. In diesem Fall sollten Sie sich wie bereits erwähnt mit dem Arbeitnehmer/Versicherungsunternehmen besprechen, in welcher Form die Verträge weiter laufen sollen.


Beispiel:

Ein Mitarbeiter hat einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von1.500 € mit 'Gehaltsumwandlung aus Einmalzahlung'. Die Einmalzahlung von 1.500 EUR wird vom Arbeitgeber aufgrund von Kurzarbeit nicht mehr bezahlt.
Das Ist-Entgelt während der Kurzarbeit beträgt 1.300 € (gekürztes Brutto).
Der an die bAV abzuführende Betrag kann nicht mehr durch Gehaltumwandlung aus Einmalzahlung gedeckt werden. 

Folgende Meldungen erscheinen im Lexware scout:

1. 'Überweisung aus betrieblicher Altersvorsorge übersteigt Einmalzahlung'.
Setzen Sie den Hinweis im Lexware scout auf 'inaktiv'.

2. 'Es ergibt sich ein negatives laufendes Brutto'.

Abhilfe:

Wenn die Beitrage in unveränderter Höhe gezahlt werden sollen, gehen Sie so vor:  

Schritt 1: Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Programm ändern 

  1. Öffnen Sie über die 'Jahresübersicht' des Mitarbeiters den Vertrag zur 'betriebliche Altersvorsorge'.
  2. Klicken Sie auf 'bearbeiten'.
  3. Kürzen Sie den Beitrag bis zum vorhandenen Ist-Entgelt. In unserem Beispiel auf 1.300 €.
  4. Beenden Sie den Assistenten.

2. Schritt: Restbetrag als Nettoabzug erfassen 

  1. Klicken Sie auf 'Netto Be- und Abzüge'.
  2. Erfassen in der Lohnart '6901 - Abzug Altersvorsorge' den Restbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. In unserem Beispiel 200 €. 
    Beachten Sie: Der in der Lohnart erfasste Betrag wird beim Monatswechsel übernommen. Entfernen Sie ggf. den Betrag nach dem Monatswechsel.  
  3. Ergänzen Sie die Überweisungsangaben.

Darstellung auf der Lohnabrechnung: