Frühere Festschreibung buchungsrelevanter Belege

Nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff) gelten Aufzeichnungen mit Belegcharakter grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Erfassung als unveränderbar. Dies gilt nicht nur für Daten der Finanzbuchführung, sondern auch für Nebensysteme der Finanzbuchhaltung, wie z.B. die Warenwirtschaft/Auftragsbearbeitung.

Bisher war die explizite Festschreibung (Status „FG“) der buchungsrelevanten Belege beim DATEV-Export (Buchungsdaten) bereits möglich. Ebenfalls konnten gedruckte Belege standardmäßig nicht mehr verändert werden. 

Seit dem Juni Update 2021 muss ein neu erfasster Beleg für den finalen Druck festgeschrieben sein. Sofern sich der Beleg im Entwurfsmodus befindet, kann er noch verändert/bearbeitet werden. So lange der Beleg nicht festgeschrieben ist, erfolgt der Druck im „Entwurfs“-Modus:


 

Erst mit setzen des Status „festgeschrieben“ (Kürzel „FG“), wird der Beleg festgeschrieben. 

Das bedeutet ggf. eine Umstellung in der Arbeitsweise. Durch entsprechende Optionen, die im Programm zur Verfügung stehen, (u.a. Extras -> Optionen/Auftragsbearbeitung, in der Stapelverarbeitung, beim Abolauf…) können Sie diverse Einstellungen durchführen, die z.B. den Status „festgeschrieben“ gleich mit dem Speichern eines buchungsrelevanten Beleges durchführt. Dadurch werden Sie in Ihrer bisherigen Arbeitsweise nicht gestört, stellen aber sicher, dass der Beleg sofort den finalen Status erhält und ohne „Entwurfs“ Zusatz gedruckt wird und unveränderbar ist.

Um z.B. eine bereits gestellte Rechnung bearbeiten zu können, darf diese nicht festgeschrieben sein. Bereits festgeschriebene buchungsrelevante Belege können nachträglich nicht bearbeitet/korrigiert werden. Sollte es hier dennoch bei der Erstellung und dem Versand des Beleges zu einem Fehler gekommen sein, muss z.B. die Rechnung storniert und neu erfasst werden.

Weitere Informationen zur Festschreibung finden Sie dann im Juni-Update in den entsprechenden Bereichen, die von der Festschreibung betroffen sind.