Allgemeine Informationen zum Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG (Photovoltaik) in Lexware faktura+auftrag/plus

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen zu 0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 am 16.12.22 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2023. Wir zeigen Ihnen wie Sie vorgehen, um den Nullsteuersatz in Ihrer Lexware Software zu nutzen.

Vorgehen in Lexware faktura+auftrag/plus, Lexware financial office/plus

Übersicht

  • Schritt 1: Nullsteuersatz in den Firmenangaben aktivieren
  • Schritt 2: Erlöskonto ohne Steuersatz in der Kontenverwaltung anlegen (nur relevant im Verbund mit Lexware financial office basis/plus)
  • Schritt 3: Erlöskonto für Nullsteuerbelege hinterlegen
  • Schritt 4: Neustart der Anwendung
  • Schritt 5: Bei der Auftragserfassung Nullsteuersatz bestätigen

 

Videoanleitung

Sehen Sie hier eine Videoanleitung, wie Sie den Nullsteuersatz in Ihrer Lexware Software aktivieren und worauf Sie achten müssen:

Schritt-für-Schritt-Anleitung im Programm


Schritt 1: NULLSTEUERSATZ IN DEN FIRMENANGABEN AKTIVIEREN

Gehen Sie über 'Bearbeiten - Firma' in die Firmeneinstellungen und aktivieren Sie unter 'Optionen' die Option :

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Hinweis: Sofern Sie in der Einzelapplikation nur Nullsteuerbelege erstellen möchten und kein DATEV- bzw. Buchungsdatenexport durchführen müssen, benötigen Sie keine weiteren Anpassungen.

 

Schritt 2: ERLÖSKONTO OHNE STEUERSATZ IN DER KONTENVERWALTUNG ANLEGEN (nur relevant für Lexware financial office basis/plus)

Sofern Sie ein Paket mit Lexware buchhaltung nutzen, führen Sie in Lexware buchhaltung eine manuelle Kontenaktualisierung durch. Dazu gehen Sie in den Bereich Buchhaltung und klicken 'Verwaltung - Kontenaktualisierung'. Die neuen Erlöskonten werden so automatisch erstellt und sind danach im Kontenplan vorhanden. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Vorgehen in Lexware buchhaltung. Diese finden Sie hier.

 

Schritt 3: ERLÖSKONTO FÜR NULLSTEUERBELEGE HINTERLEGEN

Um die Nullsteuerbelege erfassen zu können und ggf. einen DATEV- bzw. Buchungsdatenexport bzw.  die Buchungen an Lexware buchhaltung übergeben zu können, müssen Sie das Erlöskonto als Nullsteuersatz Konto hinterlegen.

  1. Öffnen Sie in der Anwendung das Menü ‚Verwaltung – Nullsteuersatz Konten…‘ 
  2. Hinterlegen Sie das entsprechende Erlöskonto: Beispiel Einzelapplikation (Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welches Erlöskonto an dieser Stelle hinterlegt werden muss)
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    fk3.png

    Beispiel Paketlösung financial office: 

    Hinterlegen Sie das entsprechende Erlöskonto:
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  3. Klicken Sie ‚Speichern‘.

Schritt 4: NEUSTART DER ANWENDUNG

Sofern Sie Belege nach der Übergangslösung/Workaround erstellt haben, müssen Sie die Anwendung neu starten, damit den bereits erstellten Belegen das Nullsteuer Erlöskonto zugeordnet werden kann.

 

Schritt 5: BEI DER AUFTRAGSERFASSUNG NULLSTEUER BESTÄTIGEN

Um einen Nullsteuerbeleg zu erstellen, setzen Sie in der Auftragserfassung die Option ‚Nullsteuersatz anwenden (Photovoltaik)‘. Ihre Artikel wählen Sie weiterhin wie gewohnt aus der Artikelleiste aus.

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Beachten Sie, dass Ihnen diese Funktion nur zur Verfügung steht, wenn Sie vorher die Option ‚Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG berücksichtigen` in den Firmeneinstellungen aktiviert haben.

Hinweis:

Auf Seite 3 können Sie Abschlagsrechnungen mit einem abweichenden Steuersatz von 19% von aktuellen Nullsteuer-Belegen abziehen:
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Fragen rund um den Nullsteuersatz in Lexware

Ich habe meine Nullsteuer-Aufträge bisher laut Anleitung erfasst, was muss ich beim Umstieg auf die neue Funktion beachten? 

Sofern Sie die Belege nach dem Workaround (Übergangslösung) erstellt haben, führen Sie unbedingt die obengenannten Schritte 1– 4 durch!
Wichtig: Erstellen Sie nach der Installation des Februar Updates 2023 keine Belege mehr nach der Anleitung der Übergangslösung.
Alle erstellten Belege können nun korrekt gebucht, exportiert oder weiterbearbeitet werden.

 

Was passiert mit meinen Warengruppen?
Ihre Warengruppen stehen Ihnen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Ihre Artikel können Sie über die Artikelleiste aus Ihren Warengruppen ebenso für Ihren Nullsteuersatz-Auftrag auswählen. Nur in Ausnahmefällen könnte es sinnvoll sein, Artikel, die immer mit 0 % besteuert werden, einer eigenen Warengruppe mit 0% zuzuordnen (z.B. Balkonkraftwerk Komplettset). Stimmen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater ab. Dieser Warengruppe muss unter Erlöse Inland stpfl. das gleiche Erlöskonto zugeordnet sein, welches Sie unter Verwaltung Nullsteuersatz Konten hinterlegt haben.

 

Muss die Lagerhaltung nachbearbeitet werden?
Wenn Sie Ihre Artikel im Nullsteuer-Auftrag aus der Artikelleiste auswählen, erfolgt die Lagerabbuchung automatisch, sofern es sich bei dem Artikel um einen Lagerartikel handelt.

 

Kann ich Abovorlagen als Nullsteueraufträge ausführen?
Nein, Abovorlagen für Nullsteueraufträge können nicht erzeugt werden. Sie können die erstellten Belege jedoch überarbeiten und die Nullsteuernutzung einfach über eine Checkbox aktivieren.

 

Kann ich Sammelrechnungen weiterhin im Rahmen von Nullsteuersatz erstellen? 
Ja, Sammelrechnungen können als Nullsteuersatz-Auftrag erfasst werden. Bei Erstellung der Sammelrechnung können in der Nettofirma sowohl Nullsteuer- als auch Nicht-Nullsteuer-Aufträge einbezogen werden. Beachten Sie, dass in der Bruttofirma nur Lieferscheine, bei denen der Nullsteuersatz angewendet wurde, auswählbar sind.

 

Was gibt es bei der Nutzung einer Bruttofirma in Bezug auf den Nullsteuersatz zu beachten? 

Bei Erstellung der Sammelrechnung können in der Bruttofirma nur Lieferscheine, bei denen der Nullsteuersatz angewendet wurde, einbezogen werden.
Bei Änderung bestehender Belege müssen die Preise auf Ihre Korrektheit geprüft werden.

 

Werden Abschlagsrechnungen bei Nutzung des Nullsteuersatzes unterstützt?  
Abschlagsrechnungen können wie gewohnt von Ihnen erfasst werden. Bei Erstellung der Gesamtrechnung können sowohl Nullsteuer- als auch Nicht-Nullsteuer-Aufträge einbezogen werden.

 

Kann ich die Berücksichtigung des Nullsteuersatzes wieder deaktivieren? 
Wenn Sie den Nullsteuersatz nicht mehr nutzen möchten, können Sie dies über die Firmenangaben deaktivieren. Beachten Sie, dass Sie nach der Deaktivierung bereits erstellte Belege mit Nullsteuersatz nicht weiterverarbeiten, z.B. duplizieren dürfen.

 


Funktioniert der Buchungsdatenexport bei Nullsteuer Buchungen?
Ja, der Buchungsdatenexport und DATEV-Export funktionieren.

 

Wie kann ich prüfen, ob in den Belegen das korrekte Konto hinterlegt ist (betrifft Lexware financial office basis/ plus)?

Rufen Sie die Buchungliste über Berichte/Buchungsliste bzw. Berichte/Journale/Buchungsliste auf und prüfen Sie ob dort die korrekten Konten dort hinterlegt sind.

In unserem Beispiel ist dies für Nullsteuerbelege (Photovoltaik) unter Verwendung des Kontenrahmens SKR03 das Konto 8290:

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Hinweis: Einige Einzelheiten und Detailfragen wurden noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt. Ein aktuelles BMF-Schreiben von Ende Februar findet sich hier. Weiterführende Informationen des Bundesfinanzministerium, sowie Fragen und Antworten finden Sie hier.