Hintergrund
Mit der weiteren Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 sichergestellt werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag ist für das Jahr 2024 nochmals um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben worden.
Der Gesetzgeber hat sich hier für ein vereinfachtes Verfahren entschieden: Der neue Steuer-PAP gilt für Lohnabrechnungszeiträume nach dem 30.11.2024. Die Lohnsteuerberechnungen für die Lohnabrechnungszeiträume Januar bis November 2024 bleiben damit unverändert. Die lohnsteuerliche Berücksichtigung der weiteren steuerlichen Entlastung für 2024 erfolgt ausschließlich bei der Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnung für Dezember 2024.
Vorgehen
Die Berücksichtigung des erhöhten Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags ist in der Programm-Version 2025 enthalten.
Bevor Sie den Monat Dezember abrechnen, müssen Sie die Version 25.00/29.00 installieren. Lexware lohn+gehalt berechnet den Lohnsteuerabzug für den Monat Dezember unter Berücksichtigung des geänderten Lohnsteuertarifs automatisch.