Hinweis:
Sie sind verpflichtet, die übermittelten Daten zu übernehmen. Wenn die rückgemeldete Kinderanzahl nicht korrekt ist, dürfen Sie die Anzahl der Kinder anpassen. Der Arbeitnehmer sollte jedoch eine Klärung bei der Meldebehörde herbeiführen.
"Der Datenbestand des BZSt beruht hauptsächlich auf der Übermittlung von Daten aus den Meldebehörden und den Landesfinanzverwaltungen (Finanzämter). Diese übermitteln tagesaktuell aus ihren Datenbeständen an das BZSt. Eine Validierung und Plausibilisierung dieser Nachrichten erfolgt durch das BZSt. Für einzelne steuerlich relevante Lebenssachverhalte, die nicht aus den Meldedaten abgeleitet werden können, ergänzen die Finanzämter auf Antrag der Steuerpflichtigen den Datenbestand im BZSt. Auch diese Nachrichtenübermittlungen sind tagesaktuell, sie werden ebenfalls validiert und plausibilisiert"
Abhilfe
- Rufen Sie die Seite 'Steuerdaten' in den Mitarbeiterstammdaten auf.
- Prüfen Sie, ob entsprechende Kinderfreibeträge in den ELStAM-Merkmalen vorliegen.
Wir empfehlen, sofern noch nicht vorhanden, entsprechende Nachweise (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde...) des Arbeitnehmers zu den Unterlagen zu nehmen. Fordern Sie diese ggf. von Ihrem Arbeitnehmer an. - Rufen Sie das Menü 'Extras - meldecenter Sozialversicherung - Elterneigenschaft / Kinder (DaBPV) - Archiv Rückmeldungen - Jahresbericht' auf. Drucken Sie für den Arbeitnehmer den Bericht Rückmeldungen aus dem 'Archiv Rückmeldung' aus.
Bitten Sie den Arbeitnehmer die abweichende Kinderanzahl mit der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) zu klären und ggf. berichtigen zu lassen. - Wenn leibliche, eigene Kinder < 25 Jahre zusätzlich in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind, erfassen Sie das Kind / die Kinder bis zur Korrektur durch die Meldebehörde vorübergehend als 'Pflegekinder'.
- Erfassen Sie im Feld 'gültig bis' den Folgemonat, in welchem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat (Monat nach dem 25. Geburtstag).
- Erhöhen Sie im Feld 'Anzahl Kinder unter 25 Jahren (PV)' um das zusätzlich erfasste Kind (die zusätzlich erfassten Kinder).
- Klicken Sie auf 'Speichern'.
Hinweis: Nach Korrektur der Meldebehörde und des BZSt wird eine neue Rückmeldung erzeugt. Die Rückmeldung erhalten Sie in der Antwortzentrale. Berichtigen Sie nach Übernahme der neuen Rückmeldung die Tabelle 'Nachweis für zusätzliches Kind liegt vor'.