Nachhaltigkeit

Regelungen & Registrierung für Unternehmen: Was Sie zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wissen müssen

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR) ist ein Umweltprinzip der EU, das Unternehmen verpflichtet, zu einem nachhaltigen Abfallmanagement beizutragen. Die EPR kann neben Konzernen auch Kleinst- und Kleinunternehmen betreffen. Wir haben für Sie zusammengetragen, was die EPR konkret bedeutet, wer betroffen ist, welche Pflichten gelten, wie Sie sich korrekt mit einer EPR-Registrierungsnummer registrieren und welche Vorteile die EPR Ihrem Unternehmen bringen kann.

Zuletzt aktualisiert am 30.09.2025
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Was steckt hinter der EPR?

Die EPR ist ein Umweltprinzip der EU, das bereits seit den 1990er-Jahren besteht und inzwischen in vielen Richtlinien verankert ist. Zum Beispiel in der EU-Verpackungsrichtlinie, der WEEE-Richtlinie für Elektroaltgeräte (Waste of Electrical and Electronic Equipment) oder der Batterierichtlinie.

Die Kernidee ist, dass Unternehmen nicht nur für Herstellung und Verkauf, sondern auch für Sammlung, Rücknahme, Verwertung und Finanzierung der Entsorgung ihrer Produkte Verantwortung übernehmen.

Das bedeutet im Klartext: Wer Produkte in Verkehr bringt, zahlt für deren Recycling.

Wer ist von der EPR betroffen?

Die EPR gilt für Hersteller, Importeure, Online-Händler und Inverkehrbringer von Produkten in der EU.

Dazu zählen:

  • Hersteller mit Sitz in Deutschland oder der EU, die Produkte direkt verkaufen.
  • Unternehmen, die Waren nach Deutschland importieren.
  • Händler, die Produkte zum Beispiel via Amazon oder eBay online in andere EU-Länder vertreiben.

Wichtig: Auch Kleinstunternehmen sind von der EPR betroffen, wenn sie entsprechende Produkte in Verkehr bringen. Es gibt keine Bagatellgrenzen bei der Registrierungspflicht!

Welche Produkte fallen unter die EPR?

Die EPR betrifft nicht alle Produktkategorien gleichermaßen, sondern vor allem solche, die ein hohes Abfallaufkommen verursachen, wie zum Beispiel:

  • Verpackungen (inklusive Versandverpackungen im Online-Handel)
  • Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE-Richtlinie)
  • Batterien und Akkus
  • Fahrzeuge (Altautoverordnung)
  • Textilien (in einigen Ländern wie Frankreich bereits EPR-pflichtig, EU-weit derzeit noch im Ausbau)
     

Info

Der gesetzliche Rahmen für die EPR

In Deutschland regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die EPR für Verpackungen. Elektrogeräte fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batterien unter das Batteriegesetz (BattG).

Die EPR in Deutschland: Registrierung und Pflichten für Unternehmen

Registrierungspflicht

Unternehmen müssen sich vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte im jeweiligen Register anmelden:

  • Für Verpackungen: Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das Register LUCID.
  • Für Elektrogeräte: Registrierung bei der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register).
  • Für Batterien: Registrierung bei der Stiftung ear oder über genehmigte Rücknahmesysteme.

Achtung

Ab 2027: EPR-Registrierungspflicht gilt auch für Textilien

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der EU die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilien. Eine EPR-Registrierungspflicht für Textilien ist in Deutschland Stand August 2025 noch nicht eingeführt. Sie wird mit der Umsetzung der geplanten EU-Abfallrahmenrichtlinie voraussichtlich bis 2027 kommen. Die genaue Ausgestaltung und das zuständige Register stehen noch nicht fest.

Registrierungsnummer

Nach ihrer Registrierung erhalten Unternehmen eine Registrierungsnummer nach Verpackungs-, Elektro- oder Batteriegesetz. Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay sprechen verkürzt von der „EPR-Nummer“. Diese EPR-Registrierungsnummer müssen Unternehmen bei den Online-Marktplätzen hinterlegen, anderenfalls droht ihnen eine Sperrung des Verkäuferkontos.

Weitere Pflichten für Unternehmen

  • Mengenmeldung: Unternehmen müssen regelmäßig melden, welche Mengen an Verpackungen, Elektrogeräten oder Batterien sie in Verkehr gebracht haben.
  • Finanzierung: Unternehmen müssen sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling über Lizenzentgelte an duale Systeme oder Rücknahmesysteme beteiligen.
  • Kennzeichnung: Unternehmen müssen Elektrogeräte deutlich sichtbar mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne kennzeichnen.

Achtung

Unterschiede innerhalb der EU

Die EPR ist zwar ein EU-weit geltendes Prinzip, wird aber in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt: Frankreich zum Beispiel hat sehr weitreichende EPR-Regelungen auch für Textilien, Möbel oder Sportartikel. Österreich verfügt über eigene Register für Verpackungen und Elektrogeräte, vergleichbar mit Deutschland. Italien und Spanien haben ebenfalls nationale Systeme, Registrierungspflichten gelten dort auch für Online-Händler aus dem Ausland. Die Einführung einer verbindlichen Textil-EPR ist auf EU-Ebene politisch vereinbart, aber noch nicht endgültig beschlossen.

ACHTUNG! Wenn Sie in mehrere EU-Länder verkaufen, müssen Sie sich in jedem Land separat registrieren. Somit erhalten sie auch verschiedene EPR-Registrierungsnummern. Eine einheitliche EU-weite Registrierung gibt es bisher nicht.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Es drohen sehr empfindliche Strafen: Unternehmen, die ihre EPR-Pflichten nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis zu 200.000 Euro. Online-Marktplätze wie Amazon, eBay oder Zalando sperren Verkäufer ohne gültige Registrierungsnummer oder belegen sie sogar mit einem Verkaufsverbot. Zudem kann ein Reputationsschaden entstehen, denn Kunden achten zunehmend auf Nachhaltigkeit und Gesetzestreue. 

Die Vorteile der EPR für Unternehmen

Dass die EPR dem Umweltschutz dient, liegt auf der Hand. Aber auch für Unternehmen ergeben sich Vorteile:

  1. Klare Regeln zur Entsorgungspflicht vermeiden Haftungsrisiken.
  2. Wer EPR-konform arbeitet, kann rechtssicher auf Online-Marktplätzen verkaufen.
  3. Recyclingquoten steigen, Abfallmengen sinken. Das verbessert die CO₂-Bilanz.
     

Checkliste: EPR für Ihr Unternehmen

  • Sind Sie Hersteller, Importeur oder Online-Händler mit EU-Absatzmarkt?
  • Fallen Ihre Produkte unter das Verpackungs-, Elektro- oder Batteriegesetz?
  • Sind Ihre Produkte im richtigen Register (zum Beispiel LUCID oder Stiftung ear) angemeldet?
  • Verfügen Sie über eine gültige Registrierungsnummer?
  • Haben Sie Ihre Registrierungsnummer bei Online-Marktplätzen hinterlegt?
  • Kommen Sie Ihren Meldepflichten nach?
  • Zahlen Sie Ihre Lizenzgebühren?
  • Sind Ihre Produkte in weiteren EU-Ländern registrierungspflichtig?
     

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein Instrument der EU, das Abfälle reduziert und Recycling fördert. Egal ob sie nur wenige Pakete verschicken oder Elektrogeräte verkaufen: Nehmen Sie die EPR-Pflichten ernst, denn damit ersparen Sie sich im Zweifel nicht nur Bußgelder und Ärger, sondern profitieren von Rechtssicherheit und einem nachhaltigen Image.