Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten zählen mit den Herstellungskosten zu einem der zentralen Begriffe des Ertragssteuerrechts. Daneben gilt auch der Teilwert als Wertmaßstäbe für das Steuerrecht. Was es konkret mit den Anschaffungskosten auf sich hat, wie Sie Anschaffungskosten ermitteln und wie Sie diese als Abschreibungen geltend machen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:19.12.2023

Zusammenfassung

Anschaffungskosten im Überblick

  • Als Anschaffungskosten gelten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
  • Bei der Berechnung der Anschaffungskosten werden die Nettopreise hinzugezogen. Auch die Anschaffungsnebenkosten werden hinzugerechnet.
  • Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören beispielsweise Versicherungen, Verpackung, Fracht, Zölle etc.
  • Betriebskosten oder die Umsatzsteuer werden bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt. Einzige Ausnahme: Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, dürfen Sie auch die Mehrwertsteuer in die Berechnung der Anschaffungskosten einfließen lassen.
  • Rabatte, Skonto oder gewährte Boni sind ebenfalls nicht Teil der Anschaffungskosten.

Definition

Was sind Anschaffungskosten?

Die Definition von Anschaffungskosten befindet sich im § 255 Abs. 1 des HGB (Handelsgesetzbuch): „Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können“.

Für Abschreibungen ist es relevant, dass die Anschaffungskosten eines jeden Anlageguts berechnet und in die Bilanz eingetragen werden, damit Unternehmen von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Infografik von Lexware zur Darstellung von dem Unterschied zwischen Herstellungskosten und Anschaffungskosten

Wie setzen sich die Anschaffungskosten in der Praxis zusammen?

Für eine bessere Verständlichkeit, was Anschaffungskosten sind und wie die Summen von Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten in eine Berechnung einfließen, geben wir Ihnen ein Beispiel:

Ihre Firma entschließt sich, weitere Büroflächen anzumieten und benötigt dafür neue Büromöbel. Ein Mitarbeiter recherchiert und soll sich anschließend vor Ort in den Möbelhäusern zwecks Funktionalität und Qualität selbst ein Bild über die Tische und Stühle machen. Die Fahrten verursachen Kosten in Höhe von 300 €. Schließlich wird eine Bestellung über einen Kaufpreis in Höhe von 17.500 € netto aufgegeben.

Anschaffungskosten: Lieferung und Montage

Die Transportkosten der Spedition, die die Möbel anliefert, belaufen sich auf zusätzliche 1.250 € netto und der Aufbau findet noch im selben Monat statt. Für die Montage werden entsprechend weitere 1.500 € netto fällig.

Nicht alles darf als Anschaffungskosten berechnet werden

Nicht alle hier aufgeführten Aufwendungen fließen jedoch in die Anschaffungskosten ein, die im Zusammenhang mit dem erworbenen, abnutzbaren Gegenstand stehen. In der Tabelle unterhalb sehen Sie anhand des Beispiels, welche Anschaffungskosten Sie berechnen dürfen:

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<b>Berechnen dürfen Sie:</b>
Berechnen dürfen Sie:Nicht berechnen dürfen Sie:
Büromöbel (17.500 €) Aufwand für die Suche geeigneter Möbel (300 €)
Transportkosten (1.250 €)
Aufbau der Möbel (1.500 €)
Anschaffungskosten gesamt (20.250 €) 300 € für die Suche der Möbel

Welche Kosten gehören zu den Anschaffungskosten?

Info

Zur Berechnung der Anschaffungskosten immer Nettopreise nutzen!

Im oben genannten Beispiel wurden keine Rabatte gewährt, die eventuell noch vom Preis abgezogen werden müssen. Beachten Sie, dass Anschaffungskosten immer mit Nettopreisen berechnet werden müssen. Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland in der Regel 19 %. Teilen Sie daher, um den Preis ohne Steuer zu erhalten, die Bruttobeträge durch 1,19.

Der Aufwand für die Suche nach den Möbeln darf nicht in die Berechnung der Anschaffungskosten einfließen.

In unserem Beispiel ergibt sich für die Anschaffungskosten also folgende Aufschlüsselung:

  • Der Einkaufspreis (netto) für die Möbel selbst sind die Anschaffungskosten.
  • Die Transportkosten und die Montage sind Anschaffungsnebenkosten.

Somit beträgt die Gesamtsumme der Anschaffungskosten, die in den Büchern erscheint: 20.250 €.

Neben den Anschaffungskosten an sich und den Anschaffungsnebenkosten existieren auch nachträgliche Anschaffungskosten. Diese können sich z. B. auf eine kostenpflichtige Erweiterung von bereits gekaufter Software beziehen.

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<b>Zu den Anschaffungskosten zählen:</b>
Zu den Anschaffungskosten zählen:Nicht zu den Anschaffungskosten zählen:
Nettopreis des Gegenstands Umsatzsteuer
Fracht Skonto
Verpackung Rabatt
Versicherung Bonus
Montage Preisnachlässe in jeglicher Form
Zölle und Abgaben bei Kauf im Drittland
Notarkosten und Grunderwerbsteuer beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden

Info

Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten

Die hier aufgezählten Anschaffungskosten werden in der Fachsprache oftmals als aktivierungspflichtige Anschaffungskosten bezeichnet.

Was gehört nicht zu den Anschaffungskosten?

Prinzipiell gehören Betriebskosten niemals zu den Anschaffungskosten. Betriebskosten sind Aufwendungen, die für eine laufende Betriebsbereitschaft des angeschafften Gegenstands sorgen. In unserem Beispiel wären dies etwa die Stromkosten für die höhenverstellbaren Schreibtische oder Reparaturen.

Die Mehrwertsteuer gehört nur dann zu den Anschaffungskosten, wenn Sie als Käufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dies ist zum Beispiel bei Kleinunternehmern der Fall. Sollten Sie jedoch beim Finanzamt die Vorsteuer geltend machen können, dann muss diese bei den Anschaffungskosten abgezogen werden.

Achtung

Finanzierungskosten

Finanzierungskosten können niemals als Anschaffungskosten deklariert werden.

Anschaffungsnebenkosten: Was zählt dazu, was nicht?

Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören die Posten, die Sie neben dem eigentlichen Kaufpreis direkt aufwenden, um einen Gegenstand zu erwerben und ihn betriebsbereit zu machen. Nicht dazu zählen Umsatzsteuer und Preisminderungen.

Hier noch einmal ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Ein Restaurant kauft ein Fahrzeug, um seine Pizzen auszuliefern. Die Besitzer erhalten folgende Rechnung:

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Kleinwagen
Kleinwagen 15.620 €
Überführungskosten 600 €
Rabatt 1.620 €
Rechnungsbetrag netto 14.600 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer 2.774 €
Rechnungsbetrag brutto 17.374 €

Zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs gehören auch die Überführungskosten als Anschaffungsnebenkosten. Der Rabatt von 1.620 € mindert die Anschaffungskosten. Da das Restaurant umsatzsteuerpflichtig ist, darf die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden. Somit betragen die Anschaffungskosten 14.600 €.

Tipp

Merksatz zum Berechnen der Anschaffungskosten

Als Formel zum Berechnen der Anschaffungskosten wird auch oft folgender Merksatz verwendet:

Anschaffungskosten = Kaufpreis + Anschaffungsnebenkosten - Preisminderung - Umsatzsteuer

Häufige Fragen zu den Anschaffungskosten

Gehört die Instandhaltungsrücklage zu den Anschaffungskosten?

 

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht das Guthaben der Instandhaltungsrücklage zu den im Vertrag festgehaltenen Anteilen auf den Erwerber über. Somit muss die Instandhaltungsrücklage von den Anschaffungskosten bzw. dem Kaufpreis abgezogen werden.

Anschaffungskosten: Berechnung netto oder brutto?

 

Die Anschaffungskosten sind immer als Nettobetrag anzugeben. Denn die Umsatzsteuer können Sie sich als Unternehmer (außer Kleinunternehmer) vom Finanzamt erstatten lassen.

Abschreibungen der Anschaffungskosten

 

Alle Wirtschaftsgüter, die nicht selbst hergestellt werden, dürfen bzw. müssen abgeschrieben werden. Als Ausgangswert für die Berechnung dienen hierbei die Anschaffungskosten. Die AfA-Tabelle gibt Auskunft darüber, über welchen Zeitraum die angeschafften Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden dürfen.

Was ist das Anschaffungskostenprinzip?

 

Das Anschaffungskostenprinzip oder Anschaffungswertprinzip besagt, dass Vermögenswerte nie höher als mit den historischen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen anzusetzen sind. Ein Beispiel hierzu:

Sie kaufen eine Büroräumlichkeit für 80.000 €. 5 Jahre später liegt ihr Wert bei 95.000 €. Da Sie nicht verkauft haben, wurde die Wertsteigerung noch nicht realisiert.

Deshalb darf die Bewertung in der Bilanz bei maximal 80.000 € liegen.

Was sind fortgeführte Anschaffungskosten?

 

Dies ist ein weiterer Fachbegriff für die Abschreibung der Anschaffungskosten. Es geht hier um Vermögensgegenstände, deren zeitliche Nutzung begrenzt ist. Diese müssen nach einem Plan, der aus der AfA-Tabelle ersichtlich ist, abgeschrieben werden. Hierbei vermindert sich der Basiswert, und dieser verminderte Basiswert wird als fortgeführte Anschaffungskosten bezeichnet.

Zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten?

 

Beim Kauf von Gebäuden oder Flächen wird die Grunderwerbsteuer fällig. Diese Steuer kann vollständig den Anschaffungskosten zugerechnet werden. Dasselbe gilt für die Maklergebühren.

Wie verhält es sich mit den Anschaffungskosten bei der Steuererklärung?

 

Anschaffungskosten bis 250 € können direkt als Betriebsausgaben deklariert und abgeschrieben werden. Ebenso können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit einem Einkaufswert bis 800 € netto bzw. 952 € brutto sofort vollständig im Jahr der Herstellung oder Anschaffung abgeschrieben werden. Dies wäre etwa bei einem Smartphone der Fall, das 750 € netto gekostet hat.
Diese Güter werden in der Fachsprache geringwertige Wirtschaftsgut (GWG) bezeichnet.

Hinweis

Erhöhung der GWG-Grenze wurde gekippt

Im Entwurf des Wachstumschancengesetzes war vorgesehen, dass die GWG-Netto-Höchstgrenze beim Kauf von GWG ab dem 1.1.2024 von 800 € auf 1.000 € steigen soll. Diese Änderung tritt doch nicht in Kraft

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