Vorgehen
Der Buchungssatz erhält unter der gleichen Belegnummer eine neue Buchungsnummer.
Darstellung in der Primanota
Die Abgabenordnung (AO) § 146 verlangt in Absatz 4:
Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
Damit der ursprüngliche Inhalt der Buchung feststellbar bleibt, erfolgt die Darstellung in der Primanota wie folgt:
- Die ursprüngliche Buchung bleibt unter der ursprünglichen Belegnummer und ursprünglichen Buchungsnummer stehen.
Der Status (S) der Buchung ist 'BG' (Buchung geändert). - Der neue geänderte Buchungssatz ist unter der ursprünglichen Belegnummer mit der neuen Buchungsnummer dokumentiert.
Der Status der Buchung ist 'BÄ'(Buchung Änderung).
Beispiel: