ELStAM Verfahrenshinweis: 552020103 Wechsel des Hauptarbeitgebers

Nachdem Sie Änderungslisten abgeholt haben, ist im ELStAM Archiv folgender Verfahrenshinweis aufgeführt: '552020103 Wechsel des Hauptarbeitgebers. Neues refDatumAG für das aktuelle Arbeitsverhältnis'

Hinweis: Wenn Sie den genannten Verfahrenshinweis erhalten, werden Sie für den Arbeitnehmer zum angegebenen 'refDatumAG' nicht mehr als Hauptarbeitgeber, sondern als Nebenarbeitgeber im ELStAM Verfahren geführt.
Daraus ergeben sich für den Arbeitnehmer geänderte ELStAM. Der Arbeitnehmer ist ab dem angegebenen Datum mit der Steuerklasse 6 abzurechnen.

Hintergrund

Im Lohnsteuerverfahren kann es zu einem Zeitpunkt immer nur ein Hauptarbeitsverhältnis geben. Nur wenn der Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber im Verfahren anmeldet, erhält er ELStAM der Steuerklasse 1 bis 5.

Vergleich Papierverfahren (Lohnsteuerkarte) mit dem ELStAM-Verfahren:
Die ELStAM Anmeldung ist mit der bisherigen Übergabe der Lohnsteuerkarte und damit dem Nachweis des ersten Arbeitsverhältnisses gleichzusetzen. Die zweite Lohnsteuerkarte (=Nebenarbeitsverhältnis) wurde im alten Verfahren von den Gemeinden mit der Steuerklasse 6 ausgestellt.

Wenn ein anderer Arbeitgeber den Mitarbeiter als 'Hauptarbeitgeber' anmeldet, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum ‚Nebenarbeitgeber‘.

Beispiel:

  • Firma A hat den Mitarbeiter Z am 01.09. als 'Hauptarbeitgeber' angemeldet.
  • Firma B hat am 01.10. den Mitarbeiter Z ebenfalls als 'Hauptarbeitgeber' angemeldet. Dies hat zur Folge, dass Firma A zum Nebenarbeitgeber wird.
  • Am 06.11. holt Firma A die monatliche Änderungsliste ab.
    Die Änderungsliste enthält:
    - Steuerklasse 6 (Nebenarbeitgeber)
    - Verfahrenshinweis 552020103 - Wechsel des Hauptarbeitgebers...
     

Vorgehen

Wenn der Arbeitnehmer bei einem weiteren Arbeitgeber Arbeitslohn erhält, ist er verpflichtet den jeweiligen Arbeitgebern mitzuteilen, ob die Beschäftigung ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis ist.

Fall 1: Wechsel des Hauptarbeitgebers ist 'korrekt' (gewollt):

Der Mitarbeiter hat erklärt, dass das weitere Beschäftigungsverhältnis sein Hauptarbeitsverhältnis sein soll (Besteuerung nach Steuerklasse 1-5). Der Wechsel des bisherigen Hauptarbeitsverhältnisses in ein Nebenarbeitsverhältnis ist somit beabsichtigt.

Übernehmen Sie die ELStAM mit der Steuerklasse 6 in die Mitarbeiterstammdaten.


Fall 2: Der Wechsel des Hauptarbeitgebers ist nicht korrekt:

Der Mitarbeiter hat erklärt, dass das weitere Beschäftigungsverhältnis sein Nebenarbeitsverhältnis ist (Besteuerung nach Steuerklasse 6).Der Wechsel des bisherigen Hauptarbeitsverhältnisses in ein Nebenarbeitsverhältnis ist deshalb rückgängig zu machen. 
Wichtig diese Erklärung muss der Arbeitnehmer auch gegenüber seinem zweiten Arbeitgeber abgeben. Der andere Arbeitgeber wird durch nachfolgende Aktion automatisch zum Nebenarbeitgeber.

  1. Falls noch nicht geschehen: Übernehmen Sie die Steuerklasse 6 aus der Antwortzentrale.
  2. Ändern Sie im Korrekturmodus auf der Seite Steuerdaten des Mitarbeiters das Kennzeichen 'Arbeitgeber ist: Nebenarbeitgeber' auf 'Hauptarbeitgeber' um.
  3. Öffnen Sie hierzu über die Jahresübersicht des Mitarbeiters jeden zu korrigierenden Monat.
  4. Versenden Sie die Abmeldung als Nebenarbeitgeber.
  5. Holen Sie die Abmeldebestätigung als Nebenarbeitgeber ab.
  6. Versenden Sie die Anmeldung als Hauptarbeitgeber.
  7. Holen Sie die Anmeldebestätigung ab.

Ergebnis: Sie sind wieder als Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters im Verfahren angemeldet und erhalten ELStAM der Steuerklasse 1 bis 5.

Hinweis: Die An-/Abmeldebestätigung steht Ihnen i.d.R. am Folgetag zur Verfügung.