Hintergrund:
Sie haben bisher Ihre Abrechnungen mit einem anderen Lohnabrechnungsprogramm oder in einer anderen Firma erstellt.
Beitragsrelevante Änderungen nach der Erstellung der Beitragsnachweise sind durch die Restbeitragsschuld im Folgemonat zu berücksichtigen.
Damit in Lexware lohn+gehalt eine evtl. Restschuld berücksichtigt werden kann, müssen Sie die Beträge in den Vortragswerten erfassen.
Wichtig:
Die Restbeitragsschuld zur Sozialversicherung kann nur im ersten Abrechnungsmonat vor dem Erstellen der Beitragsnachweise in Lexware lohn+gehalt erfasst werden. Andernfalls sind die Felder nicht sichtbar. Nach dem ersten Monatswechsel ist die Schaltfläche 'Restschuld' nicht mehr sichtbar.
Vorgehen
Erfassen Sie die Vorträge für jede Krankenkasse, für die eine Restschuld aus dem Vormonat besteht.
Hinweis:
Die Restschuld wird in Lexware lohn+gehalt im Bericht 'Beitragsabrechnung' unter den jeweiligen Versicherungszweigen als 'Summe aus Vormonat' ausgewiesen.
Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Abrechnungssystem wechseln, sind Sozialversicherungsmeldungen mit Meldegrund 13 und 36 zu erstellen. Welche Eingaben dazu in Lexware lohn+gehalt erforderlich sind, können Sie hier nachlesen: Wechsel des Abrechnungssystems: Meldungen zur Sozialversicherung erstellen.