Neu Programmversion 2024: Lexware scout: Legen Sie eine Hauptbetriebsstätte fest.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten einer Firma abrechnen, müssen Sie ab der Version 2024 eine Hauptbetriebsstätte festlegen, unter deren Betriebsnummer die Meldungen abzugeben sind. Dies ist i. d. R. der Hauptsitz der Firma.

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) fordern, dass auf dem Beitragsnachweis (Meldung) die Betriebsnummer des Hauptsitzes (im folgenden Hauptbetriebsstätte genannt) angegeben werden muss.

Vorgehen im Programm

Hinweis: Damit Sie die Beitragsnachweise erstellen können, müssen Sie wie nachfolgend beschrieben vorgehen.

  1. Öffnen Sie den Lexware scout.
  2. Klicken Sie auf 'Korrigieren'.
    Der Betriebsstättenassistent wird geöffnet.
    Aktivieren Sie die Option 'Hauptbetriebsstätte' bei dem Hauptsitz (Hauptbetriebsstätte) Ihrer Firma.

    Hinweis: Bei Mouseover über dieses Symbol erhalten Sie diese Information: 
  3. Klicken Sie auf 'Speichern'.
Wichtig zu beachten

Wichtig: Beachten Sie, dass bei erteilter Einzugsermächtigung, alle Beiträge vom Konto der Hauptbetriebsstätte abgebucht werden. Das gleiche gilt, wenn Sie die Zahlungen über Lexware lohn+gehalt abwickeln (Zahlungsverkehr).


Änderungen in den Berichten 

Die Betriebsnummer der Hauptbetriebsstätte und die der abgerechneten Betriebsstätte(n) werden auf diesen Berichten ausgewiesen:

Beitragsnachweise/Beitragsabrechnung

Fall 1: Hauptfirma (Hauptbetriebsstätte)



 

Fall 2: Es gibt neben dem Hauptbetrieb(-sstätte) eine Betriebsstätte mit abweichender Betriebsnummer 


 


Auswirkungen auf Meldungen 

1. SV-Meldungen 

Mitarbeiter,

  • die der als 'Hauptbetriebsstätte' (Hauptsitz) zugewiesen sind, erhalten im Januar wie gewohnt die Jahresmeldung mit dem Meldegrund 50.
  • die einer anderen Betriebsstätte zugewiesen sind, erhalten
    - eine Abmeldung mit Meldegrund 33 - in dieser Meldung ist die Betriebsnummer der Betriebsstätte enthalten
    und
    - eine Anmeldung mit Meldegrund 13. Die Meldung enthält sowohl die Betriebsnummer der Betriebsstätte als auch die Betriebsnummer der Hauptbetriebsstätte (Hauptsitz).
  • Auf der Meldebescheinigung ist als Arbeitgeber die bisherige Betriebsstätte angegeben. 
Wichtig zu beachten

Wichtig: Senden Sie die SV-Meldungen zeitnah, damit die Krankenkasse die Beitragsschuld der versendeten Beitragsnachweise den Mitarbeitern zuordnen kann.   

Beachten Sie: In der Abmeldung mit Meldegrund 33 ist das meldepflichtige Entgelt enthalten. Eine Jahresmeldung mit Meldegrund 50 ist deshalb nicht zu erstellen.

Hinweise: 

  • Diese Ummeldung erfolgt nur für die interne Abrechnung bei den Krankenkassen.
  • Die Zahlung der Beiträge erfolgt über den Hauptbetrieb.
    Nach Installation des Updates April 2024 ist es möglich, statt der einzelnen Beitragsnachweise nur einen Beitragsnachweis (pro Krankenkasse und pro Rechtskreis) zu senden.

2. Erstattungsanträge U1/U2
Die U1-Erstattungen werden über die Hauptbetriebsstätte abgewickelt.


3. Meldungen zur Berufsgenossenschaft
Für die Meldungen an die Berufsgenossenschaft bleibt die Zuweisung der Mitarbeiter auf die Betriebsstätten erhalten.


Beitragsnachweise

Für Krankenkassen, die nicht unter der 'Hauptbetriebsstätte' abgerechnet werden, wird nach der Festelgung der Hauptbetriebsstätte einmalig ein Beitragsnachweis mit 0 Euro erstellt.
Damit ist diese Betriebsstätte kein Beitragsschuldner mehr. Der Beitragsschuldner ist jetzt die Hauptbetriebsstätte.


Besonderheit bei Betriebsstätten mit identischer Betriebsnummer zum Hauptsitz

Für eine weitere Betriebsstätte kann eine identische Betriebsnummer (Betriebsnummer des Hauptsitzes) nur dann erfasst werden, wenn sich der Beschäftigungsort der zugewiesenen Mitarbeiter in einem anderen Rechtskreis als der Hauptsitz befindet, z. B. Homeoffice.
Wenn Sie eine identische Betriebsnummer verwenden, ohne dass sich der Rechtskreis unterscheidet, erhalten Sie diesen Hinweis:

Sie können den Betriebsstättenassistenten nicht bearbeiten.

Abhilfe

Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung Ihres Programms.


Sonstige Hinweise

Die in der ersten Betriebsstätte programmseitig vergebene Bezeichnung 'Hauptsitz' wurde programmseitig in 'Firma' umbenannt.