Hinweise:
- Nach Installation des Updates April 2024 wird für Abrechnungszeiträume ab 2024 die Pauschalierungsgrenze nicht mehr geprüft.
- Bereits abgerechnete Monate werden nicht automatisch korrigiert.
Wenn Sie eine Gruppenunfallversicherung mit durchschnittlichen Beiträgen über 100 EUR bisher über eine eigene Lohnart steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet haben, gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor.
Vorgehen
Ergebnisse:
- Die Lohnsteuer-Anmeldungen werden ab Januar 2024 berichtigt. Die Pauschalsteuer wird in Zeile 41 ausgewiesen.
- Der Beitragsnachweis April 2024 wird um die geänderten Beiträge der Vormonate berichtigt.
- Die Lohnabrechnungen werden korrigiert.