Update April 2024: Rückwirkende Aufhebung der Pauschalierungsgrenze bei der Gruppenunfallversicherung

Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zum 1. Januar 2024 entfällt die Pauschalierungsgrenze i. H. v. 100 EUR bei Gruppenunfallversicherungen.

Hinweise:

  • Nach Installation des Updates April 2024 wird für Abrechnungszeiträume ab 2024 die Pauschalierungsgrenze nicht mehr geprüft. 
  • Bereits abgerechnete Monate werden nicht automatisch korrigiert. 
    Wenn Sie eine Gruppenunfallversicherung mit durchschnittlichen Beiträgen über 100 EUR bisher über eine eigene Lohnart steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet haben, gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor.

Vorgehen 

  1. Erfassen Sie über das Menü 'Verwaltung-Gruppenunfallversicherung' die Daten aus dem Versicherungsvertrag (s. FAQ: Gruppenunfallversicherung abrechnen).
  2. Rufen Sie über die Jahresübersicht die zu korrigenden Monate der Mitarbeiter auf.
  3. Löschen Sie in der selbst angelegten Lohnart die abgerechneten Beträge.

Ergebnisse:

  • Die Lohnsteuer-Anmeldungen werden ab Januar 2024 berichtigt. Die Pauschalsteuer wird in Zeile 41 ausgewiesen.
  • Der Beitragsnachweis April 2024 wird um die geänderten Beiträge der Vormonate berichtigt.
  • Die Lohnabrechnungen werden korrigiert.