Sie haben als Unternehmer oder Freelancer eine eigene Webseite? Dann sollten Sie sich um eine Datenschutzerklärung kümmern. Denn nahezu jeder Webseiten-Betreiber ist laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, eine solche auf dem Internetauftritt gut auffindbar zu platzieren. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie sich einen Großteil der Arbeit beim Erstellen einer rechtssicheren Muster-Datenschutzvereinbarung ersparen.
Zunächst gilt: Jeder, der eine Webseite betreibt und dort personenbezogene Daten erhebt, übermittelt, nutzt oder verarbeitet, muss laut DSGVO auf der Homepage eine Datenschutzerklärung platzieren. Und gibt es ein nachvollziehbares, berechtigtes Interesse daran, gewisse Daten zu erhalten: So braucht etwa der Online-Händler die Adresse des Käufers, um die Ware an den richtigen Ort verschicken zu können.
Der Grund für eine Datenschutzerklärung ist, dass User erfahren müssen, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie sich auf der Webseite aufhalten. Denn schon das bloße Anklicken der URL hat zur Folge, dass die IP-Adresse des Nutzers gespeichert wird.
Die Datenschutzerklärung ist also dazu da, dass der Webseitenbetreiber dem User erläutert, ob und wie er ihre Daten verarbeitet. So soll die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sichergestellt werden. Besonders in der Pflicht sind Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Vereine – also alle juristischen Personen. Wer keine Datenschutzerklärung vorweisen kann, muss mit Abmahnungen, Geldbußen oder Schadenersatzforderungen rechnen.
Beim Erstellen einer korrekten Datenschutzerklärung geht es also unter anderem um die Beantwortung folgender Punkte:
Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung einer korrekten Datenschutzerklärung? Dann nutzen Sie gerne unsere Datenschutzerklärung-Vorlage.
Info
Eine Datenschutzerklärung ist nicht dasselbe wie eine datenschutzrechtliche Einwilligung. Während bei einer Datenschutzerklärung der Verantwortliche die Verarbeitung der Userdaten erläutern muss, ist eine Einwilligung dazu da, zusätzliche Möglichkeiten der Datenverarbeitung zu erlauben. So dürfen Werbe-Mails zum Beispiel laut Gesetz nur dann verschickt werden, wenn der potenzielle Empfänger ein Einverständnis gegeben hat.
Mit unserer kostenlosen Vorlage bekommen Sie einen guten Eindruck, welche Angaben in der Datenschutzerklärung wichtig sind, wenn Sie eine für Nutzer rechtlich sichere Webseite betreiben wollen.
Wichtig zu wissen ist hier, dass es keine pauschal passende Datenschutzerklärung für jeden gibt. Der Inhalt variiert je nachdem, wie Sie mit den personenbezogenen Daten umgehen und was damit geschieht.
Wer einen Blog betreibt, muss andere Punkte anführen als jemand, der Social-Media-Plugins verwendet. Betreiber von Online-Shops wiederum müssen in der Datenschutzerklärung beschreiben, welche Kundendaten beim Bestellvorgang im Hintergrund abgefragt und verarbeitet werden.
Den meisten Websites ist jedoch gemein, dass sie IP-Adressen in Server-Logfiles speichern und zusätzlich kleine Textdateien wie Cookies nutzen, die Informationen über das Nutzerverhalten enthalten.
Laut DSGVO sind bei einer Datenschutzerklärung folgende Inhalte empfohlen:
Bedenken Sie: Je nach Einzelfall müssen weitere Angaben verpflichtend gemacht werden!
Am besten ist es, Sie holen sich juristischen Rat oder nutzen als Privat- und Kleinunternehmer sogenannte Datenschutzgeneratoren aus dem Internet. Diese liefern oft gute Datenschutzerklärungen, mit den für Ihre Webseite richtigen Formulierungen. Diese Hilfen können dann den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
Für die Erstellung Ihrer individuellen Datenschutzerklärung für Ihre Website können Sie unser kostenloses Muster im Open Office Format als Vorlage verwenden und mit Ihren Daten sowie Anforderungen versehen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, diese Muster-Datenschutzerklärung als PDF umgewandelt auf Ihrer Webseite einzubinden und Ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Info
Laut Telemediengesetz (TMG) gilt, dass Nutzer direkten Zugriff auf die Datenschutzerklärung haben sollten. Bestenfalls ist sie also mit einem einzigen Klick von jeder Seite der Webpräsenz aus erreichbar. Sie darf also nicht versteckt im Impressum untergebracht werden. Beide sollten getrennt aufgeführt werden.
Grundsätzlich müssen auch Privatpersonen (genauer: natürliche Personen) Datenschutzbestimmungen bzw. Datenschutzrichtlinien nach unserer Vorlage auf ihrer Homepage platzieren. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn sie Daten ausschließlich im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeiten verarbeiten, dann gilt das sogenannte „Haushaltsprivileg“. Darunter fallen beispielsweise Freizeitbeschäftigungen oder die Organisation privater Feste.
Für alle anderen Webseiten-Betreiber gilt: Informieren Sie Ihre Kunden oder Besucher der Webpräsenz via Datenschutzerklärung darüber, in welchem Umfang und zu welchem Zweck eine Datenerhebung stattfindet.
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Bewerbungsschluss ist der 16. Februar 2024. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 15. April bekanntgegeben.