AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Tankanlagen

Bei der steuerlichen Abschreibung gelten Tankanlagen für Treib- und Schmierstoff als abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter mit einer regelmäßigen Nutzungsdauer von 14 Jahren. Grundlage für diese Angabe ist die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums. Die Tabelle kommt für alle Anlagen zum Einsatz, die ab dem 1. Januar 2001 in Betrieb genommen oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Tankanlagen:

Die aufgeführte Nutzungsdauer stellt einen Richtwert auf Basis betrieblicher Erfahrungswerte dar und reflektiert die gewöhnliche Lebensdauer in der Praxis. Dabei handelt es sich nicht um eine feste Vorgabe, sondern um eine Orientierungshilfe der Finanzverwaltung. In Fällen mit besonderen Einsatzbedingungen oder hoher Abnutzung kann eine kürzere Nutzungsdauer begründet werden und somit als Grundlage für die Abschreibung dienen.

Die tatsächliche Nutzungsdauer kann sich je nach Branche und Nutzung unterscheiden. Hole dir im Zweifel die Einschätzung eines Steuerberaters ein.

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