Abfallgesetz

Das Hauptziel des Abfallgesetzes und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG) ist es, Abfälle zu vermeiden. Im Vordergrund steht die Reduzierung von Abfällen, die umweltgerechte Entsorgung nicht vermeidbarer Abfälle sowie das Recycling.

Zuletzt aktualisiert am 09.05.2025

Zusammenfassung

Das Abfallgesetz im Überblick

  • Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz soll erreicht werden, dass Abfälle möglichst vermieden oder wiederverwendet werden.
  • Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen und zu dokumentieren, was sie tun, um Abfälle zu vermeiden, sie wiederzuverwerten oder zu entsorgen.
  • Erfolge in Unternehmen lassen sich schon mit einfachen Umstellungen und Maßnahmen im Tagesgeschäft erreichen.
  • Verstöße können Sanktionen in Form von Bußgeldern, Haftstrafen oder dem Entzug von Genehmigungen zum Betrieb von Anlagen nach sich ziehen.

Definition

Was ist das Abfallgesetz?

Das Abfallgesetz (AbfG) bzw. Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen und Rechtsverordnungen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts. Mit dem Abfallgesetz soll erreicht werden, dass Unternehmen und Privatleute Abfälle möglichst vermeiden oder sie zumindest wiederverwerten. Ein weiteres Ziel ist es, Rohstoffe zu schonen, Energie zu sparen und Treibhaus-Emissionen zu vermeiden. 

Welche Hauptbereiche deckt das Abfallgesetz ab?

Das Abfallgesetz umfasst verschiedene Hauptbereiche, die das Ziel haben, die Abfallwirtschaft zu organisieren, Abfälle zu vermeiden und die umweltgerechte Entsorgung zu fördern. Zu den Hauptbereichen gehören insbesondere:

  • Abfallarten: Definition und Klassifizierung von Abfallarten oder Stoffen, inklusive gefährlicher Abfälle, die spezielle Anforderungen an die Behandlung, Ablagerung und Entsorgung stellen.
  • Abfallvermeidung: u.a. Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen, um Ressourcen zu schonen und Umweltauswirkungen zu minimieren sowie Unterstützung von Programmen und Initiativen zur Reduzierung von Abfall in der Produktion und im Konsum.
  • Abfallbewirtschaftung: u.a. Regelungen zur Sammlung, Sortierung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen sowie Vorgaben für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen mit dem Ziel, Umweltschäden zu vermeiden.
  • Recycling und Wiederverwendung: Förderung von Recyclingmaßnahmen und der Wiederverwertung von Rohstoffen und Materialien sowie Vorgaben zur Trennung von Abfällen zur Erhöhung des Recyclinganteils.
  • Entsorgungsanlagen: Vorschriften und Regeln für den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen, z.B. Müllverbrennungen und Deponien.
  • Verantwortung der Abfallerzeuger: Abfallerzeuger sind verantwortlich dafür, dass ihre Abfälle richtig entsorgt werden. Im Zweifel haften sie für mögliche Fehler oder Verstöße.

Hinzu kommen Regelungen zur Überwachung und KontrollederAbfallwirtschaft durch Behörden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Dazu gehört auch die Sanktionierung von Verstößen gegen das Abfallrecht.

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Die gesetzliche Grundlage der Abfallwirtschaft

Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. An erster Stelle steht die Vermeidung von Abfällen (u.a. durch Verzicht auf Verpackung oder Nutzung von Mehrwertverpackungen). In den Fällen, in denen Verpackungen erforderlich sind, z.B. bei Lebensmitteln, soll versucht werden, die Haltbarkeit zu erhöhen und nötige Verpackungen wiederzuverwerten. So sollen Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf geführt und nachhaltig bewirtschaftet werden, um Ressourcen und Umwelt zu schonen. Zudem ist geregelt, dass Schadstoffe möglichst umweltschonend vernichtet werden, z.B. durch Abfallverbrennung. 

Welche spezifischen Anforderungen und Pflichten ergeben sich aus dem Abfallgesetz?

Aus den gesetzlichen Regelungen ergeben sich für Unternehmen und Privatleute vor allem folgende Pflichten:

  • Festlegung einer Abfallhierarchie: Im Vordergrund stehen Vermeidung, Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung (v.a. Verbrennung) und Beseitigung.
  • Produktverantwortung: Hersteller und Anbieter von Produkten und Materialien sind verpflichtet, die Umweltbelastungen ihrer Produkte während des gesamten Lebenszyklus zu minimieren. Dazu gehören u.a. die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Produkten.
  • Abfalltrennung: Soweit möglich, müssen Abfälle getrennt gesammelt werden, um zu höheren Wiederverwertungsquoten zu gelangen. Das betrifft u.a. Metalle, Elektroschrott, Kunststoffe, Glas, Papier.
  • Genehmigungspflichten: Für den Betrieb von Abfallbeseitigungsanlagen, Entsorgungsfachbetrieben und Deponien müssen Genehmigungen beantragt werden.
  • Überlassungspflicht: Unternehmen unterliegen der Überlassungspflicht, wenn sie Abfälle zur Beseitigung erzeugen – diese müssen in der Regel den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden, es sei denn, es liegt eine gesetzlich geregelte Ausnahme vor (z. B. Eigenverwertung auf dem Grundstück des Betriebs oder genehmigte gewerbliche Sammlung).

Um die Pflichten erfüllen zu können, benötigen Unternehmen ein Abfallwirtschaftskonzept und einen Abfallwirtschaftsplan. Außerdem haben Unternehmen Nachweispflichten, um die ordnungsgemäße Entsorgung zu dokumentieren und sollten auch Abfallbilanzen erstellen. Eine Abfallbilanz dient der systematischen Erfassung und Auswertung der Abfallmengen, die in einem bestimmten Zeitraum in einem Unternehmen anfallen. Die Abfälle werden dabei nach Arten unterteilt.

Unterscheidung der drei Abfallarten

Das Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz unterscheidet im Kern nach mineralischen Abfällen, Haus- und Industrieabfall. Zu mineralischen Abfällen gehören u.a. Bauschutt, Straßenaufbruch, Sande und Abbruchabfälle. Zum Hausabfall gehören u.a. Bioabfall, Restmüll, Verpackungen, Altglas, Altpapier und Gartenabfällen. Bei Industrieabfällen sind u.a. zu nennen: Verpackungen, Metallschrott, Öl, Lösungsmittel, Chemikalien oder Holzabfälle.

Info

Müll vs. Abfall: Was ist der Unterschied?

Umgangssprachlich werden beide Begriffe synonym benutzt. In der Fachsprache spricht man allerdings nur von Abfall. Auch im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) wird ausschließlich der Begriff Abfall verwendet.

Wie wird das Abfallgesetz in der Praxis umgesetzt?

Unternehmen können schon mit wenig Aufwand im Tagesgeschäft dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden oder das Aufkommen zu reduzieren und so ihre Nachhaltigkeit vorantreiben. Einige Anregungen und Beispiele:

  • Beschaffung von langlebigen und beständigen Waren und Materialien oder auch Produktionsanlagen
  • Beschaffung von lokalen Herstellern, um aufwändigere Transportverpackungen und lange Wege zu reduzieren
  • Beschaffung von Waren und Materialien mit Umweltsiegeln
  • Beschaffung und Nutzung von Produkten, die keine giftigen Bestandteile enthalten
  • Veränderung von Verpackungen, um weniger Müll zu erzeugen, etwa Ersatz von Plastik durch Pappe sowie Nutzung von Groß- oder Mehrwertverpackungen
  • Prüfung von Produktionsabläufen, um z.B. weniger Wasser oder Energie zu verbrauchen
  • Sammlung von Verbrauchsgegenständen wie Papierhandtücher oder Kaffeebecher, um sie von Spezialisten recyclen zu lassen und sie wiederzuverwerten
  • Reduzierung des Papierverbrauchs, indem z.B. Korrekturlesen am Bildschirm vorgenommen werden oder doppelseitiges Drucken und Kopieren vorgegeben wird. Grundsätzliche Umstellung auf digitale Prozesse

Tipp

So beginnen Sie mit der praktischen Umsetzung

Um einen Einstieg zu finden, sollten Sie damit beginnen, sich auf ein oder zwei Punkte zu konzentrieren. Wichtig ist zudem, dass Sie Ihre Beschäftigten frühzeitig informieren und einbinden, damit diese weitere Ideen einbringen und aktiv zur Abfallvermeidung beitragen. Mittelfristig ist es notwendig, ein Konzept zu erstellen, u.a. mit Bestandsaufnahme, Zielen, Maßnahmendefinition zur Umsetzung und Dokumentation. Hierzu ist es sinnvoll, auf externe Expertise zurückzugreifen, etwa Kammern, Berater oder Netzwerkpartner. 

Welche Strafen und Sanktionen gibt es bei Verstößen gegen das Abfallgesetz?

Verstöße gegen das Abfallgesetz werden in der Regel mit Geldbußen geahndet. Die Regelungen hierzu finden sich im Bußgeldkatalog der Bundesländer. Bei schwerwiegenden Verstößen, etwa der illegalen Abfallentsorgung oder wenn Menschen gefährdet werden, drohen Haftstrafen. Bei Entsorgungsträgern, Betreibern von Abfallbeseitigungsanlagen, Entsorgungsanlagen oder anderen Entsorgungsfachbetrieben können Verstöße zum Entzug von Genehmigungen führen. Hinzu kommen evtl. Schadensersatzansprüche von Geschädigten.