Gewährleistung

Die Gewährleistung, die auch Mängelhaftung genannt wird, ist ein wichtiges Element im Verbraucherschutz. Die Regeln dazu sind in den § 437 und 438 im BGB festgelegt: Sie bestimmen, wie lange eine Gewährleistung andauert und wie bei einer Inanspruchnahme verfahren werden soll.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:09.03.2023

Zusammenfassung

Die Gewährleistung im Überblick

  • Beschreibt die Pflicht, Waren und Dienstleistungen in einwandfreiem Zustand zu liefern bzw. auszuführen und aufkommende Mängel kostenneutral zu beheben.
  • Dafür gilt eine Frist von 2 Jahren auf Neuware und 12 Monate auf Gebrauchtware-
  • Die Gewährleistung umfasst die Nachbesserung oder Nacherfüllung, zur Behebung des reklamierten Mangels.
  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.
  • Als Händler oder Dienstleister müssen immer die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 oder 24 Monaten einhalten

Definition

Was bedeutet Gewährleistung für Unternehmen?

Händler und Dienstleister haben gegenüber ihren Kunden die Pflicht, einwandfreie Waren und Dienstleistungen zu liefern. Sollte ein Mangel vorhanden sein, muss dieser ohne Kosten für den Kunden bis zu 2 Jahre nach Erbringung der Leistung behoben werden.

Die Bedeutung von Gewährleistung im Detail

Die oben genannten Paragraphen sagen aus, dass jeder Händler 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware und 12 Monate auf Gebrauchtwaren einräumen muss. Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Verbraucher aufgewiesen hat.

Was fällt alles unter die Gewährleistung?

Unter die gesetzliche Gewährleistung fallen alle Waren und Dienstleistungen, die von einem Händler oder Unternehmen verkauft oder durchgeführt wurden. Der Kunde hat Anspruch darauf, dass ein Produkt oder eine Ware bei einem Mangel vom Händler oder Hersteller innerhalb der Gewährleistungsfrist durch eine Nachbesserung oder Nacherfüllung in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird.

Gewährleistung zwischen Unternehmen

Es gibt ebenfalls eine Gewährleistung im Bereich B2B. Diese unterscheidet sich nicht von der privaten Gewährleistung. Meist werden hier Gewährleistungsfristen auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Diese Gewährleistung zwischen Unternehmern wird in der AGB häufig nur mit einem Jahr angegeben, dies ist rechtlich jedoch nicht zulässig.

Denn auch hier beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe, der Ware oder der Dienstleistung. Als Unternehmer sollten Sie darauf achten, dass beim Wareneingang, die Ware genau geprüft wird, um Mängel geltend zu machen. Dies schützt Sie vor Problemen, wenn ein Artikel länger im Lager aufbewahrt wird. Diese Übergabe der Ware wird auch als „Gefahrenübergang“ bezeichnet.

Garantie und Gewährleistung – Wo ist der Unterschied?

Infografik von Lexware zur Darstellung von Vergleich Gewährleistung und Garantie

Immer wieder wird der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung miteinander verwechselt. Dieser wird jedoch in folgender Definition auch für Ihre Kunden schnell sichtbar.

Info

Unterschied – Gewährleistung und Garantie

Eine Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und auf 24 Monate begrenzt. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Dienstleisters.

Gewährleistung: Welche Pflichten hat der Verkäufer?

Prinzipiell sind Sie als Verkäufer verpflichtet, die Ware frei von Mängeln zu übergeben. Dies beinhaltet nicht nur Waren, sondern auch alle Dienstleistungen. Somit ist auch die Gewährleistung für Handwerker festgeschrieben und hat keine Ausnahmen. Als Händler sind Sie immer der erste Ansprechpartner Ihrer Kunden, wenn es um Fragen zur Gewährleistung geht.

Denn bei Ihnen hat der Kunde die Ware bezogen, sodass Sie in der Pflicht sind. Sollte jedoch die Herstellergarantie greifen, oder der Kunde sich auf diese beziehen, dann muss er die Sache mit dem Hersteller selbst klären.

Keine Gewährleistung: Wann ist das möglich?

Als Händler haben Sie keine Möglichkeit, einem Kunden sein Gewährleistungsrecht auszuschlagen. Selbst bei Verkauf von gebrauchter Ware müssen Sie für 12 Monate berechtigte Gewährleistungsansprüche Ihrer Kunden erfüllen. Nur bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung wegfallen. Dies nennt man in der Fachsprache Gewährleistungsausschluss.

Gewährleistung beim Kaufvertrag: Welche Rechte haben Käufer?

Ihr Kunde hat das Recht, dass Sie den Mangel an der Sache beheben, oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Hier hat der Kunde das Wahlrecht und er kann wählen, ob er eine Ersatzlieferung möchte, oder er ihnen die Möglichkeit zu einer Nachbesserung gibt. Sollte die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringen oder Sie reagieren nicht in einem angemessenen Zeitraum, dann hat der Kunde ein neues Wahlrecht.

Mit dem neuen Wahlrecht kann er den Vertrag rückgängig machen und damit sein Geld zurückerhalten. Ebenfalls ist es möglich, eine dem Mangel entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Sie können als Händler jedoch unter gewissen Umständen die Form der Nachbesserung verweigern, wenn diese unzumutbar oder unmöglich ist. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Reparatur eines Gerätes unverhältnismäßig teuer wäre. Oder ein Gerät nicht mehr lieferbar ist und der Kunde das Nachfolgemodell möchte.

Wie können Kunden ihren Anspruch auf Gewährleistung durchsetzen?

Der erste Schritt für einen Kunden, nachdem der Mangel festgestellt wurde, wäre sich zu entscheiden, ob er eine Nachlieferung oder eine Nachbesserung möchte. Weitere Ansprüche kann er erst dann geltend machen, wenn er eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und Sie dieser nicht nachgekommen sind. Im § 437 BGB sind die Ansprüche des Käufers genau aufgeführt, ebenso die Reihenfolge, wie gehandelt werden sollte.

Ansprüche des Käufers nach § 437 BGB

  1. Nacherfüllung: Umtausch/Nachlieferung oder Reparatur/Nachbesserung.
  2. Minderung des Kaufpreises.
  3. Rückgabe der Kaufsache und vollständige Preiserstattung.
  4. Schadenersatz, wenn Folgekosten entstehen oder Gewinn entgeht. Dies tritt nur ein, wenn ein Verschulden des Verkäufers vorliegt.
  5. Aufwendungsersatz bei vergeblichen Aufwendungen, wie Reparaturen oder Wartungen. Ebenfalls nur beim Verschulden des Verkäufers.

Welche Mängel fallen unter die Gewährleistung?

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn ein Produkt bzw. eine Dienstleistung Dinge nicht leistet oder erfüllt, die in der Auftragsbeschreibung bzw. der Produktbeschreibung aufgeführt wurden. Hier ein paar Beispiele dazu:

  • Eine Waschmaschine reinigt die Wäsche nicht.
  • Die Geschirrspülmaschine reinigt nicht in der angegebenen Zeit oder verbraucht mehr Wasser oder Strom als angegeben.
  • Es wird ein anderes Gerät geliefert als bestellt.
  • Die Liefermenge ist abweichend von der Bestellung.
  • Der Installateur montiert einen falschen Anschluss.
  • Der Elektriker montiert drei statt zwei Steckdosen.

Gewährleistung nach VOB

Diese Gewährleistung gilt für Bauwerke und beginnt mit der Gesamt- oder Teilabnahme. Hier gibt es unterschiedliche Gewährleistungsfristen. Diese gliedern sich wie folgt auf:

  • 4 Jahre allgemeingültige Verjährungsfrist für Bauwerke.
  • 2 Jahre für feuerberührte Teile von Feuerungsanlagen und elektrotechnische Anlagen.
  • 1 Jahr für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen.
  • Weitere 2 Jahre kommen hinzu, wenn ein Gewährleistungsmangel innerhalb der ursprünglichen Frist behoben wurde. Die Gesamtfrist darf dadurch nicht verkürzt werden.
  • 4 Jahre für elektrotechnische Anlagen, wenn der Auftragnehmer die Wartung für die komplette Gewährleistungszeit übertragen bekommen hat.

Gerade im Bausektor wird man auch immer wieder von der Gewährleistungsbürgschaft hören. Dabei übernimmt ein Bürge die Haftung für eventuelle Sach- oder Rechtsmängel innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Was ist, wenn ein Defekt nach Ablauf der Gewährleistung oder der Garantie auftritt?

Sie als Händler oder Dienstleister müssen immer die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 oder 24 Monaten einhalten. Genauso lange hat ein Käufer das Recht einen Mangel an einem Produkt oder einer Dienstleistung beim Verkäufer zu reklamieren. Im Gegensatz zu zuvor wurde im Jahre 2022 beschlossen, dass die Reklamationsrechte nicht vier Monate vor Ablauf der Gewährleistungsgarantie verjährt sind. Sie gelten für die komplette Laufzeit.

Für Sie bedeutet das, dass nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, Sie keine Nachbesserungen oder Schadensersatz leisten müssen. Denn es gilt keine Gewährleistungspflicht mehr. Selbstverständlich ist dann auch für den Kunden kein Rücktritt mehr vom Vertrag möglich.

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