Inventar

Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens detailliert erfasst. Es bildet eine zentrale Grundlage für den Jahresabschluss und wird durch gesetzliche Regelungen, wie § 240 HGB, vorgeschrieben. Dieser Artikel erklärt, was ein Inventar ist, wie es aufgebaut ist und welche Bedeutung es für Unternehmer hat.

Zuletzt aktualisiert am 02.07.2025

Zusammenfassung

Inventar im Überblick

  • Ein Inventar ist ein Verzeichnis aller Schulden und Vermögensgegenstände eines Unternehmens.
  • Es wird unabhängig von der Buchhaltung erstellt und dient als Basis für den Jahresabschluss.
  • Für die Erstellung erfolgt eine Inventur, entweder durch körperliche Bestandsaufnahme oder schriftlich (Buchinventur).
  • Anders als eine Bilanz listet das Inventar alle Einzelpositionen detailliert auf.

Definition

Was ist ein Inventar?

Ein Inventar ist ein Verzeichnis, das die Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt auflistet. Es dient der Übersicht und wird regelmäßig, beispielsweise zum Geschäftsjahresende, bei Unternehmensgründung oder bei Liquidation, erstellt. Die Erstellung des Inventars erfolgt durch eine Inventur, die entweder körperlich oder schriftlich durchgeführt wird.

Wie ist ein Inventar aufgebaut?

Das Inventar besteht aus drei Hauptbestandteilen:

  • Vermögen: Unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen.
    • Anlagevermögen: Langfristige Unternehmenswerte wie Gebäude, Maschinen oder Fahrzeuge.
    • Umlaufvermögen: Kurzfristige Vermögenswerte wie Bargeld, Kontenguthaben oder Forderungen.
  • Schulden: Gliederung in langfristige und kurzfristige Schulden.
    • Langfristige Schulden: Hypotheken oder Darlehen.
    • Kurzfristige Schulden: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
  • Eigenkapital: Das Reinvermögen, berechnet als Vermögen abzüglich Schulden.

Die Darstellung erfolgt in der sogenannten Staffelform, die Positionen übersichtlich und strukturiert auflistet.

Weiterhin werden Vermögen und Schulden in untergeordnete Kategorien aufgeteilt. Das Vermögen wird dabei in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden.

Das Anlagevermögen umfasst beispielsweise den Fuhrpark, Fabrikhallen und Grundstücke. Es besteht aus Unternehmensgegenständen, die nicht für den Verkauf bestimmt sind und dem Produktions- oder Leistungsprozess des Unternehmens dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).

Beim Umlaufvermögen handelt es sich hingegen um kurzfristige Vermögenswerte wie Kontenguthaben, Forderungen und den Kassenbestand. Diese Werte gehören dem Unternehmen nur vorübergehend.

Auch die Schulden werden in Kategorien unterteilt:

  • Langfristige Schulden, wie Hypothekenschulden, zeichnen sich durch eine längere Laufzeit aus.
  • Kurzfristige Schulden, etwa Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sind innerhalb eines Jahres fällig.

Warum ist das Thema „Inventar“ für Existenzgründer wichtig?

Welche Art von Firma Sie auch gründen möchten, gemäß § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, ein Inventar zu erstellen. Diese Verpflichtung gilt:

  • bei der Eröffnung eines Unternehmens,
  • zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres,
  • bei der Liquidation eines Betriebes.

Von der Pflicht zur Inventarerstellung sind nach § 241a HGB nur Kaufleute ausgenommen, die an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahresenden weniger als 800.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Jahresüberschuss erzielen.

Darüber hinaus gelten die handelsrechtlichen Regelungen des Inventars auch für das Steuerrecht (§§ 140, 141 AO).

Falls Sie jedoch ein detailliertes Bestandsverzeichnis führen, in dem alle Zu- und Abgänge dokumentiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf eine körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens verzichten. So können die verfügbaren Wirtschaftsgüter am Stichtag anhand des Verzeichnisses ermittelt werden.