Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist ein Teil der Bilanz eines Unternehmens. Zu der Bilanz gehören neben dem Umlaufvermögen das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Alle diese Posten müssen gemäß § 247 Abs. 1 HGB gesondert ausgewiesen werden.

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Zuletzt aktualisiert am:13.12.2023

Zusammenfassung

Umlaufvermögen im Überblick

  • Wichtiger Bestandteil der Bilanz und der Bilanzanalyse.
  • Zeigt im Kern die Höhe des Vorratsvermögens, der Forderungen und der liquiden Mittel.
  • Die Kennzahlen helfen Produktionen und Liquidität besser zu planen und zu steu-ern.
  • Ausgangsbasis zum Berechnen von unterschiedlichen Bilanzkennzahlen.
  • Zeigt auf, wie fest das Vermögen in einem Unternehmen gebunden ist.

Definition

Was ist das Umlaufvermögen?

Beim Umlaufvermögen wird bei einem Unternehmen von den Vermögensteilen gesprochen, die nur kurze Zeit Bestand haben. Diese Vermögensteile bleiben somit nicht dauerhaft im Unternehmen, sondern werden für die Verarbeitung, Verkauf, Rückzahlungen oder Verbrauch verwendet. Das Umlaufvermögen bildet zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens.

Langfristiges Umlaufvermögen

Es wird beim Umlaufvermögen meist davon ausgegangen, dass es nur für kurze Zeit im Unternehmen (kurzfristiges Umlaufvermögen) gebunden ist. Es gibt jedoch auch die Bezeichnung „langfristiges Umlaufvermögen“. Dabei werden Vermögen aufgelistet, die für ein Jahr oder länger im Unternehmen verbleiben und/oder gebunden sind. Diese können in Form von Rohstoffen für die Herstellung oder Vorratsvermögen vorliegen –Letzteres wird als Reserve für außergewöhnliche Situationen zurückgelegt, um die Liquidität zu verbessern bzw. zu gewährleisten.

Das Umlaufvermögen in der Bilanz

Das Umlaufvermögen wird in vier Kategorien bei der Bilanz ausgewiesen. Diese gliedern sich wiederum in verschiedene Vermögensposten auf und werden als Umlaufvermögen im Rechnungswesen gebucht:

1.Vorräte

  • Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe
  • unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  • fertige Erzeugnisse und Waren
  • geleistete Anzahlungen

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • sonstige Vermögensgegenstände

3. Wertpapiere

  • Anteile an verbundenen Unternehmen
  • sonstige Wertpapiere

4. Bank/Kasse

  • Schecks
  • Kassenbestände
  • Guthaben bei Kreditinstituten
  • Bundesbankguthaben

Gemäß der Gliederung in dieser Tabelle wird das Umlaufvermögen im Jahresabschluss in der Bilanz aufgeführt.

Wann wird Umlaufvermögen zu Anlagevermögen?

Das Umlaufvermögen wird nur kurzfristig in einem Unternehmen verbleiben, Anlagevermögen hingegen überwiegend langfristig.

Umlaufvermögen

  • Rohstoffe
  • Waren
  • Bankguthaben

Anlagevermögen

  • Firmenfahrzeuge
  • Grundstücke und Gebäude
  • Maschinen zur Produktion

Info

Beispiel zum Unterschied zwischen Umlauf- und Anlagevermögen

Ihr Bankguthaben ist als Umlaufvermögen gekennzeichnet – von diesem Bankguthaben wird eine Maschine gekauft, die ein Produkt herstellt, welches sie vertreiben. Dazu kaufen Sie einen Lkw, der die Produkte ausliefert. So wurde aus dem Umlaufvermögen ein Anlagevermögen in Form einer Maschine und eines Fahrzeugs.

Warum gehören Forderungen zum Umlaufvermögen?

Forderungen entstehen durch den Verkauf von Waren oder Leistungen.

Diese ergeben sich durch den Handel mit Kunden, durch Dienstleistungen u. Ä., können aber auch gegen verbundene Unternehmen oder solche mit Beteiligung bestehen. Entsprechende Einnahmen/Forderungen müssen in der Bilanz als Umlaufvermögen verbucht werden.

In der Bilanz muss Anlagevermögen und Umlaufvermögen immer dem jeweiligen Kontenrahmen zugeordnet werden.

Sind geleistete Anzahlungen Umlaufvermögen?

Geleistete Anzahlungen, die für die Vorratsbeschaffung verwendet wurden, zählen i.d.R. zum Umlaufvermögen. Dabei ist es unerheblich, wie diese Anzahlung geleistet wurde – ob mit Barmitteln, Scheck oder Überweisung. Nachlesen können Sie dies im Paragrafen § 266 Abs. 2 B. I. Nr. 4 HGB.

Wann kann man Umlaufvermögen abschreiben?

Umlaufvermögen kann dann abgeschrieben werden, wenn Wertverluste eintreten. Hier existiert im Gegensatz zum Anlagevermögen keine planmäßige Abschreibung. Es können jedoch außerplanmäßige Abschreibungen notwendig werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist als zum Zeitpunkt des Kaufs der Vorräte, die dem Umlaufvermögen zugeschrieben werden.

So können noch nicht realisierte Verluste in der Handelsbilanz berücksichtigt werden. Steuerrechtlich ist eine Teilwertabschreibung nur dann möglich, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung erfolgt.

Info

Beispiel zur Abschreibung von Umlaufvermögen

Ein Computerhändler kauft 500 Grafikkarten und verkauft davon innerhalb von 24 Monaten 250 Stück. Nach diesen 24 Monaten ist das Produkt ein Ladenhüter, da die Anforderungen an Computer-Hardware sich inzwischen geändert haben. Hier kann ein Kostensatz für die Lagerhaltung, je länger diese unverkauft bleibt, angesetzt werden. Hinzu kommt eine Abwertung, die sich ergibt, weil das Produkt nicht mehr zeitgemäß ist.

Welche Vermögensgegenstände gehören zum Umlaufvermögen?

Zum Umlaufvermögen gehören alle Vermögenswerte eines Betriebes, die zur Weiterveräußerung oder zur Produktion und prinzipiell nur kurz dem Geschäftsbetrieb dienen. Darunter fallen beispielsweise:

  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Vorräte
  • Schecks
  • Wertpapiere
  • Kassenbestände
  • Guthaben bei Kreditinstituten
  • Guthaben bei der Bundesbank
  • Wertpapiere, wenn diese zur Veräußerung anstehen oder als kurzfristige Liquiditätsreserve gedacht sind

Wann gehören Wertpapiere zum Umlaufvermögen?

Wie oben bereits beschrieben, können Wertpapiere nur dann zum Umlaufvermögen gezählt werden, wenn diese vorübergehend als Liquiditätsreserve, zum kurzfristigen Verkauf oder als Spekulationsobjekt dienen sollen. Somit können auch Aktien als Umlaufvermögen gelten.

Welche Wertpapiere sind Teil des Umlaufvermögens?

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind Urkunden, die dem Inhaber ein bestimmtes Recht verbriefen. Dazu zählen beispielsweise Inhaber- und Orderpapiere sowie wertpapierähnliche Rechte. Diese müssen im Umlaufvermögen ausgewiesen werden, wenn der Unternehmer sie mit der Absicht erwirbt, sie nur kurzfristig zu halten.

Dabei werden unter den Wertpapieren im Umlaufvermögen folgende erfasst:

  • Anteile an einem verbundenen Unternehmen
  • Sonstige Wertpapiere

Ob diese Wertpapiere im Umlaufvermögen auszuweisen sind, richtet sich nach der Zweckbestimmung durch den Unternehmer beim Zeitpunkt der Anschaffung.

Wie berechne ich das Umlaufvermögen?

Die Berechnung des Umlaufvermögens kann von der Gliederung im HGB abgeleitet werden.

Berechnung:

Umlaufvermögen = Lagerbestand + Kassenbestand + Wertpapiere + Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Nach dieser Berechnung fließt Ihr Umlaufvermögen in Ihre Bilanz ein und ist Bestandteil Ihrer Bilanzanalyse. Mit dem Ergebnis können Sie weitere Bilanzkennzahlen bestimmen.

Umlaufintensität

Die Umlaufintensität wird wie folgt berechnet:

  • Umlaufintensität = Umlaufvermögen / Gesamtvermögen

Das Gesamtvermögen bildet sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen ist, benutzen Sie diese Formel.

Vermögensintensität

Die Vermögensintensität wird wie folgt berechnet:

  • Vermögensintensität = Anlagevermögen / Umlaufvermögen

Je höher die Vermögensintensität, desto geringer ist die Liquidität eines Unternehmens. Bei hoher Vermögensintensität sind dementsprechend große Teile des Kapitals im Anlagevermögen gebunden. Für die Ermittlung der Vermögensintensität werden Anlagevermögen und Umlaufvermögen ins Verhältnis gesetzt. Hier unterscheiden sich die Werte je nach Branche deutlich.

Nettoumlaufvermögen

Das Nettoumlaufvermögen wird auch als „Working Capital“ bezeichnet. Hier die Berechnung dazu:

  • Nettoumlaufvermögen = Umlaufvermögen - kurzfristige Verbindlichkeiten

Während bei der Berechnung der Vermögensintensität und Umlaufintensität nur die Aktiva in der Bilanz berücksichtigt wird, werden hier auch die Passiva einbezogen.

Bei der Berechnung werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Umlaufvermögen abgezogen. Meist sind dies Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Für ein Unternehmen ist es immer gut, ein hohes Nettoumlaufvermögen zur Verfügung zu haben. Denn dies sorgt für Liquidität im Unternehmen und ermöglicht es, auf Veränderungen schnell zu reagieren.

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