Zusammenfassung
Lohnsteuerhilfevereine im Überblick
- Lohnsteuerhilfevereine bieten seit 1964 steuerliche Unterstützung für Arbeitnehmer und Rentner
- Mitglieder erhalten Hilfe bei Steuerfragen, der Steuererklärung und dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt
- Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem Einkommen und sind steuerlich absetzbar
- Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Beratung für Selbstständige leisten
- Die Vereine bieten eine kostengünstige Alternative zur Steuerberatung, sind jedoch in den Befugnissen eingeschränkt
Definition
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ein gemeinnütziger Verein, der steuerpflichtige Arbeitnehmer, Rentner und andere Bürger bei steuerlichen Fragen unterstützt. Die Beratungen sind ausschließlich für Mitglieder zugänglich und umfassen steuerliche Themen im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes. Um eine Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein zu erhalten, ist eine Mitgliedschaft erforderlich, für die ein jährlicher Beitrag auf Grundlage des Einkommens entrichtet wird. Damit stellt der Lohnsteuerhilfeverein eine günstigere Alternative zur Steuerberatung dar, wobei seine Beratungsleistungen gesetzlich begrenzt sind.
Was genau macht ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine bieten steuerpflichtigen Bürgern umfassende Unterstützung bei steuerlichen Fragen.
- Die ersten Lohnsteuerhilfevereine wurden 1964 auf Anstoß der Gewerkschaften gegründet, um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten
- Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich nur so nennen, wenn sie die Anerkennung der Oberfinanzdirektion haben, da der Begriff gesetzlich geschützt ist
- Sie betreiben deutschlandweit Beratungsstellen in Städten und Gemeinden, wodurch sie auch in kleineren Orten erreichbar sind
Wie funktioniert ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine haben ein System lokaler Beratungsstellen, die von qualifizierten Leitern geführt werden.
- Die Oberfinanzdirektion bestimmt die Beratungsstellenleiter für jede einzelne Filiale und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Nur Berater mit entsprechenden Qualifikationen dürfen im Lohnsteuerhilfeverein arbeiten und Steuerberatungen durchführen
- Für jede Beratungsstelle ist eine Anerkennung durch die Oberfinanzdirektion erforderlich, damit der Verein die geschützte Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“ verwenden darf
Welche Leistungen bietet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Die Dienstleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins orientieren sich am Steuerberatungsgesetz und umfassen mehrere steuerliche Bereiche.
- Hilfe bei der Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung
- Beratung zu Fragen rund um die Lohnsteuer sowie zu ausgewählten sozialen Leistungen
- Unterstützung beim Schriftverkehr mit dem Finanzamt und bei Steuerbescheiden
Info
Leistungsumfang der Lohnsteuerhilfevereine
Die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ist nur für Mitglieder zugänglich und ist auf bestimmte steuerliche Leistungen beschränkt. Die Vereine bieten keine steuerliche Unterstützung für Selbstständige oder bei Einkommen über festgelegten Grenzen.
Welche Kosten entstehen für die Mitgliedschaft?
Lohnsteuerhilfevereine berechnen die Mitgliedsbeiträge auf Grundlage des Einkommens, um die Vereinskosten zu decken. Der jährliche Beitrag liegt je nach Einkommen des Mitglieds zwischen 50 EUR bei niedrigem Einkommen und bis zu 400 EUR bei höherem Einkommen. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar, sodass der Lohnsteuerhilfeverein prinzipiell eine kostengünstige Option darstellt. Mitglieder zahlen diesen Beitrag einmal jährlich und können die Beratungsleistungen dann für das gesamte Jahr in Anspruch nehmen.
Wann ist ein Steuerberater die bessere Wahl?
Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet eine preiswerte Alternative zur Steuerberatung durch einen Steuerberater und schließt Einsprüche gegen Steuerbescheide im Mitgliedsbeitrag mit ein.
Allerdings verfügen Steuerberater über umfassendere Fachkenntnisse und Qualifikationen. Diese höhere Kompetenz kann bei Einsprüchen oder komplexeren steuerlichen Angelegenheiten entscheidend sein, um erfolgreich zu sein.
Grundsätzlich ist ein Steuerberater also abgesehen von den Kosten die bessere Wahl, wenn es auf umfangreiche Fachkompetenz und ein breites Leistungsspektrum ankommt. Für einfache Steuerfragen oder kleinere Anliegen muss jedoch nicht immer ein Steuerberater in Anspruch genommen werden.
Im direkten Vergleich lässt sich feststellen, dass Steuerberater sämtliche Tätigkeiten rund um steuerliche Fragen übernehmen dürfen. Sie beantworten allgemeine Steuerfragen, erstellen Steuerunterlagen und übernehmen den vollständigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt – die Befugnisse sind umfassend gesetzlich geregelt.
Lohnsteuerhilfevereine hingegen sind in ihren Beratungsbefugnissen stark begrenzt und dürfen nur bestimmte Personengruppen beraten. Mitglieder können die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Einnahmen beziehen:
- regelmäßige Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
- Renten
- Unterhaltsleistungen
- Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 EStG, wie etwa aus Pensionsfonds
Hierbei darf der Verein nur Unterstützung zur Einkommensteuer leisten; dies bildet den wesentlichen Umfang der zulässigen Beratung.
Info
Ausnahmen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
Eine Ausnahme stellen Einnahmen aus Kapitalanlagen, privaten Veräußerungen und Mieteinnahmen dar, wenn diese 13.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten. In solchen Fällen darf der Lohnsteuerhilfeverein ebenfalls beratend tätig werden.
Können Selbstständige sich vom Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Beratung für selbstständige Tätigkeiten anbieten.
- Das Steuerberatungsgesetz beschränkt die Beratungsmöglichkeiten für Lohnsteuerhilfevereine auf nicht selbstständige Einkünfte
- Selbstständige müssen sich an Steuerberater wenden, da Lohnsteuerhilfevereine hier keine Beratung leisten dürfen
Tipp
Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe
Deutschlandweit gibt es zahlreiche Lohnsteuerhilfevereine. Um einen Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe zu finden, nutzen Sie das Verzeichnis des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).
Wie werde ich Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Für eine Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und nennen Sie Ihr Anliegen
- Klären Sie mit dem Berater, welche Unterlagen Sie für das Beratungsgespräch mitbringen sollten
- Beim Termin erhalten Sie die Beitrittserklärung, erfahren alle Informationen dazu und können nach Ihrer Unterschrift die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen. Wenn Sie es bei der Terminvereinbarung abgesprochen haben, kann Ihr Berater sich sogar sofort um Ihr Anliegen kümmern
Die Mitgliedschaft gilt für ein Jahr und kann jährlich gekündigt werden, falls die Dienste nicht mehr benötigt werden.
Vor- und Nachteile eines Lohnsteuerhilfevereins
Der größte Vorteil eines Lohnsteuerhilfevereins liegt in der geringeren Kostenbelastung im Vergleich zur Steuerberatung durch einen Steuerberater. Für einfache und überschaubare Steuerfragen oder kleinere Anliegen lohnt sich der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein daher oft mehr.
Allerdings zeigt sich auch ein wesentlicher Nachteil: Das Leistungsangebot der Lohnsteuerhilfevereine ist gesetzlich eingeschränkt. Die Beratung dient der Unterstützung, ersetzt jedoch keine vollumfängliche Steuerberatung. Auch nimmt der Verein Mitgliedern nicht die eigenständige Arbeit bei der Erstellung von Steuerunterlagen ab, sondern bietet Hilfe und Anleitung.
Für kleinere Fragen und einfache steuerliche Anliegen ist ein Lohnsteuerhilfeverein eine praktische Lösung. Geht es jedoch um komplexe steuerliche Fragen oder umfangreiche Steuerdokumente, führt kein Weg an einer professionellen Steuerberatung vorbei.
Fazit
Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet Arbeitnehmern und Rentnern eine günstige Option, um steuerliche Fragen zu klären und Unterstützung bei der Steuererklärung zu erhalten. Für Selbstständige und bei umfassenderen steuerlichen Anliegen bleibt jedoch die Steuerberatung durch einen Steuerberater unerlässlich, da die Beratungskompetenzen der Lohnsteuerhilfevereine beschränkt sind.