Mit Lexware fit für die
E-Rechnung

Die E-Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend. Doch was bedeutet das genau für die Betriebe? Auf dieser Themenseite geben wir Ihnen Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die kommende E-Rechnungspflicht. Mit den Informationen aus unseren Fachartikeln, Schulungen und dem umfassenden eBook werden Sie im Handumdrehen fit für die E-Rechnung!

Die elektronische Rechnung wird Pflicht

Das kommt auf Unternehmen zu

Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen auszustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Bis zum 1. Januar 2028 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen

Doch wie sehen diese aus und für wen gilt die E-Rechnungspflicht? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Zum Artikel >

Alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung und den E-Rechnungsformaten

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung? Worauf muss ich bei der Einführung achten? Wie sieht der Zeitplan aus und was sind eigentlich die Formate X-Rechnung oder ZUGFeRD? Unsere Artikel liefern die Antworten. 

eBook: E-Rechnung mit Lexware

In diesem kostenlosen eBook erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung und den rechtlichen Hintergründen der E-Rechnungspflicht. Erfahren Sie, was die relevanten Standards XRechnung und ZUGFeRD bedeuten und wie sie angewendet werden. Anhand von Beispielen, Checklisten und Praxistipps zeigen wir Ihnen, wie Sie die Vorteile der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich nutzen können. So hilft Ihnen das eBook dabei, die neuen Regelungen erfolgreich in Ihrem Geschäftsalltag umzusetzen. Viel Spaß beim Lesen!

© Vadim Pastuh - stock.adobe.com
  • Für wen gilt die neue E-Rechnungspflicht und welche Übergangsregelungen gibt es?
  • Wo sind elektronische Rechnungen bereits Pflicht?
  • Wie können Unternehmen auf E-Rechnung umstellen?

Häufig gestellte Fragen zum Thema E-Rechnung?

1. Wann wird die E-Rechnung Pflicht?

 

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 der Einführung der E-Rechnungspflicht zugestimmt. Am 01.01.2025 tritt das Gesetz in Kraft. Das heißt, dass die E-Rechnung nach EU-Norm ab 01.01.2025 Vorrang hat. Zu diesem Zeitpunkt wird das Empfangen der E-Rechnung zur Pflicht. Für den Versand von E-Rechnungen wurden Übergangsfristen und wenige Ausnahmen definiert.  

2. Wie sind die Übergangsfristen definiert?

 
  1. Übergangsfrist: bis Ende 2026
    Es kann weiterhin eine Papierrechnung oder, mit Zustimmung des Empfängers, eine in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnung statt einer E-Rechnung erstellt werden.
  2. Übergangsfrist: bis Ende 2027
    1. Wird in diesem Zeitraum ein Umsatz ausgeführt, kann weiterhin eine Papierrechnung oder, mit Zustimmung des Empfängers, eine in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnung erstellt werden. Wenn die Rechnung von einem Unternehmen erstellt wird, das im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz (gemäß § 19 Abs. 3 UStG) von maximal 800.000 € hatte.
    2. Bis Ende 2027 dürfen weiterhin Rechnungen im EDI-Verfahren erstellt werden, auch wenn aus der Rechnung nicht die geforderten Daten automatisch ausgelesen werden können. 

3. Was ist laut des Gesetzgebers eine E‑Rechnung?

 

Laut EU-Norm ist die E-Rechnung eine Rechnung in einem strukturierten Format. Diese muss elektronisch übermittelt, empfangen sowie automatisch, ohne Medienbrüche, verarbeitet werden können.  

Eine Papier- oder PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.

4. Gibt es Ausnahmen bei der E-Rechnungspflicht?

 

Folgende Rechnungen sind für den E-Rechnungsversand nicht verpflichtend:

  • Kleinstrechnungen < 250 Euro
  • Rechnungen an Unternehmen im Ausland
  • Rechnungen an Endverbraucher
  • Kleinstrechnungen unter 250 €
  • Rechnungen für Fahrausweise

Sie sind jedoch jederzeit bei Erhalt einer E-Rechnung auf Basis der EU-Norm dazu verpflichtet, diese zu empfangen.

5. Wie wird eine E-Rechnung archiviert?

 

Die Archivierung der E-Rechnung erfolgt in elektronischer Form, immer entsprechend der GoBD-Vorschriften. Sprich in speziellen Archivierungssystemen oder innerhalb einer Buchhaltungssoftware, wenn diese Systeme die Anforderungen der GoBD erfüllen. Ein standardisiertes Format ist z. B. PDF/A. Damit E-Rechnungen sicher archiviert werden können, sind sie mit Sicherheitsfunktionen ausgestattet, wie Authentifizierungen und Verschlüsselungen.

6. Wie erleichtert die E-Rechnung meinen Arbeitsalltag?

 
  • Digitaler Durchlauf des Belegs im Unternehmen: Von der Erstellung bzw. Empfang der Ausgangs- bzw. Eingangsrechnungen, über die Bearbeitung bis hin zur Ablage und Archivierung des Belegs. Softwaresysteme bearbeiten die E-Rechnung automatisch und erleichtern so die Arbeit.  
  • Reduktion von Fehlerquellen: Ihre Buchhaltungssoftware verarbeitet den Inhalt automatisch und es muss nichts manuell eingegeben werden.  
  • Zeitersparnis: Der Versand in einem standardisierten Format ermöglicht eine schnelle Erfassung der Rechnungen beim Rechnungsempfänger und beschleunigt die Zahlungsfreigabe. Auch die Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe lässt sich durch die automatisierte Verarbeitung schnell erledigen. 

7. Wie kann ich auf E-Rechnung umstellen?

 

Viele Anbieter gängiger Buchhaltungssoftware bieten unterstützende Funktionen zur Handhabung von E-Rechnungen an, so auch Lexware. Oftmals sind Updates oder Erweiterungen erhältlich, um E-Rechnungsfunktionen hinzuzufügen. Wenn Sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist es sinnvoll, auch Ihre Mitarbeiter zu schulen. Schulungen finden Sie online sowie u. a. bei Industrie- und Handelskammern, Berufsverbänden oder bei den Softwareanbietern und IT-Unternehmen selbst.

Interview mit E-Rechnungsexperte Tim Roßky

Die E-Rechnung birgt Potenziale und revolutioniert das Rechnungswesen, keine Frage. Doch ist die deutsche Wirtschaft schon so weit? Lange Zeit gab es heftige Kritik, weil der Nutzen nicht unmittelbar erkennbar war und die Umsetzungsfristen zu kurz erschienen. Tim Roßky ist Vorstandsmitglied des Verbands elektronische Rechnung (VeR) und kennt neben den Vorteilen auch die Herausforderungen der E-Rechnung. Von der Umsetzung bis zur Stimmung in der Wirtschaft - Tim Roßky hat alles im Blick. In unserem Experteninterview ordnet er die Situation ein. 

E-Rechnungsexperte Tim Roßky
© comprisma GmbH

E-Rechnung mit Lexware

Mit Lexware sind Sie beim Thema E-Rechnung auf der sicheren Seite. Ihnen stehen dazu entweder unsere Cloud-Lösung lexoffice zur Verfügung oder unsere Desktop-Programme. So können Sie beispielsweise mit Lexware financial office E-Rechnungen erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten.

Weitere Lexware-Lösungen ermöglichen Ihnen je nach Einsatzgebiet entweder die Erstellung und den Versand oder den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Welche Lösung die richtige für Ihren Bedarf ist, können Sie unseren Videos entnehmen.

Unsere Lexware-Lösungen zur E-Rechnung im Überblick

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, für welche Aufgaben sich unsere Software-Lösungen eignen. Alle Produkte finden Sie in unserem Lexware Shop.