Erhaltungsrücklage - Soll und Ist stimmen nicht überein (bis Version 2022)

Beim Anfangsbestand der Erhaltungsrücklage stimmen Soll und Ist nicht überein (bis Version 2022)

Hintergrund

Bei der aktuellen Eigentümerabrechnung erhalten Sie bei der 'Entwicklung der Instandhaltungsrücklage' unterschiedliche Anfangsbestände unter Ist und Soll. Diese können teils erheblich abweichen.

Ursache

Die Ursache liegt in der Abrechnung des Vorjahres. Wichtig zu wissen ist, dass die Werte 'Ist - Ihr Anteil', 'Soll - gesamt' und 'Soll - Ihr Anteil' nach der Druckvorschau der Abrechnung bei dem jeweiligen Eigentümer in der Datenbank gespeichert wird

Diese Werte sind dann automatisch die Anfangsbestände im kommenden Jahr und können nicht manuell geändert werden. Der Wert "Ist - gesamt' wiederum stammt aus dem Bankkonto und gibt den tatsächlichen Anfangssaldo zu dem Datum an.

Damit Sie also im aktuellen Jahr andere Anfangsbestände erhalten, muss die Abrechnung vom Vorjahr wiederholt und ggf. geändert werden. Nur so können sich die Anfangswerte ändern. Allerdings sollten  die End- und Anfangsbestände übereinstimmen. Wenn es bei der letzten Abrechnung das Ergebnis war, müssen auch die Anfangsbestände diese Werte haben.

Falls Sie eine erhebliche Diskrepanz von 'Ist' zu 'Soll' haben sollten, prüfen Sie bitte Ihre Buchungen: Haben Sie eine Umbuchung vom Gebäudekonto auf das Rücklagenkonto vorgenommen? Lesen Sie dazu den folgenden Ausschnitt aus dem Benutzerhandbuch auf Seite 170:

Rücklagen werden üblicherweise zusammen mit dem Hausgeld in einem Betrag auf das Gebäudekonto (WEG-Konto) bezahlt und vom Verwalter dann auf die jeweiligen Rücklagenkonten umgebucht. 
Lexware hausverwalter/QuickImmobilie 2022 nimmt diese Umbuchung vorweg und weist die geleisteten Vorauszahlungen automatisch den jeweiligen Rücklagenkonten zu. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage in der Abrechnung zu jedem Zeitpunkt korrekt dargestellt wird. 
Damit die Kontenentwicklung der Abrechnung aber auch den tatsächlichen Buchungen auf dem Gebäudekonto und den Rücklagenkonen entspricht, müssen die auf dem Gebäudekonto gebuchten Rücklagen auf die jeweiligen Rücklagenkonten umgebucht werden. 
Die Umbuchung erfolgt jeweils durch zwei Sonderbuchungen. In der ersten Buchung wird die Entnahme vom Gebäudekonto gebucht. Die nachfolgende Buchung bucht die entnommene Rücklage auf das entsprechende Rücklagenkonto. Die Umbuchung muss grundsätzlich zum Ende des aktuellen Wirtschaftsjahres erfolgen