Version 2024: Lexware scout - Die Angaben zur Umlage sind unplausibel. Die Angaben zur U1-Pflicht sind uneinheitlich

Bisher war es in Lexware lohn+gehalt möglich innerhalb einer Firma bei den Krankenkassen unterschiedliche Angaben zur Umlage Pflicht U1 zu machen. Wenn Sie unzulässige uneinheitliche Angaben zur U1 Pflicht innerhalb einer Firma gemacht haben, weist Sie ab der Programm-Version 2024 der Lexware scout darauf hin.

Hintergrund

Die Umlagepflicht einer Firma ist im Aufwendungsausgleichsgesetz §3 AAG geregelt und gilt einheitlich für den Hauptsitz einer Firma inkl. der Betriebsstätten.  
 

Abhilfe

Prüfen Sie gemäß den Vorgaben des §3 AAG ob Ihre Firma U1 pflichtig ist.

  1. Öffnen Sie den Lexware scout.

    Bei allen aktiven und inaktiven Kassen der Firma muss die Angabe zur Umlagepflicht übereinstimmen.
    Hier sind die Kassen aufgelistet, bei denen die Angabe zur Umlage abweicht.
  2. Öffnen Sie über 'Korrigieren' den Dialog 'Verwaltung - Krankenkassen aktuelle Firma'.
  3. Korrigieren Sie die Angabe zur U1-Umlagepflicht bei der jeweiligen Krankenkasse.
  4. Um auch die inaktiven Kassen anzuzeigen, entfernen Sie den Haken bei der Option 'nur aktive Krankenkassen der Firma anzeigen'
  5. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Klick auf die Schaltfläche 'OK'.

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