Hintergrund
Die von den Finanzbehörden bereitgestellten Monatslisten (Änderungslisten) enthalten als Identifikationskriterien die
- Steuernummer des Arbeitgebers und die
- SteuerID des Mitarbeiters.
Lexware lohn+gehalt stellt eine automatische Zuordnung sicher.
Wenn eine automatische Zuordnung der Änderungslisten nicht möglich ist, kann das verschiedene Ursachen haben.
Ursache 1: Änderungslisten mit alter Firmensteuernummer
Sie haben die Steuernummer einer Firma geändert. Wenn von der Finanzverwaltung Änderungslisten unter der alten Steuernummer bereitgestellt werden, können die Daten von Lexware lohn+gehalt nicht automatisch zugeordnet werden.
Vorgehen:
- Erfassen Sie in den Firmenstammdaten vorübergehend die alte Steuernummer.
Lexware lohn+gehalt stellt nach der Änderung einer Steuernummer automatisch Meldungen für den Versand bereit.Wichtig: Versenden Sie die, aufgrund der vorübergehenden Änderung, bereitgestellten Meldungen nicht.
Weil die Änderung der Steuernummer nur temporär ist und der Zuordnung der Änderungslisten dient, sollten Sie die Meldungen nicht versenden.
- Beantworten Sie deshalb die nachfolgende Abfrage wie in der Abbildung markiert.
- Öffnen Sie die Antwortzentrale und ordnen Sie die bisher 'nicht zugeordnete Daten' über die Schaltfläche 'Firma zuordnen' der aktuellen Firma zu.
- Erfassen Sie in den Firmenstammdaten wieder die aktuell gültige Firmensteuernummer.
Ursache 2: Ein oder mehrere Mitarbeiter sind nicht (mehr) beschäftigt
Wenden Sie sich in diesem Fall an die Anwendungsberatung Ihres Programms. Dies gilt auch, wenn keine der vorgenannten Ursachen bei Ihnen zutrifft.