Bonuszahlungen in der Corona-Krise

Nach einem Erlass des Bundesministerium für Finanzen (BMF) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 EUR steuerfrei ausbezahlen.

Hintergrund: Ergänzung des § 3 EStG

Steuerfrei sind gem § 3 EStG Nr.11a "...zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro;"

Hinweis vom 07.05.2021: 

Der Bundestag hat am 5.5.2021 das "Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG)" beschlossen.
Eine Änderung betrifft die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer.
Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen nach § 3 Nr 11a EStG wird bis zum 31.3.2022 verlängert. Das bedeutet nicht, dass die 1.500 EUR mehrmals steuerfrei ausgezahlt werden kann.
Lediglich der Zeitraum für die Gewährung der Sonderzahlung (auch in Teilbeträgen möglich) wird vom 30.06.2021 auf den 31.3.2022 verlängert.

Voraussetzung: 

Die Beihilfen und Unterstützungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei".

Wichtig: Fragen Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater, ob eine steuerfreie Auszahlung eines Zuschusses steuerfrei als Corona Beihilfe möglich ist.
 

Vorgehen im Programm:

Um den Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei abzurechnen, müssen Sie in Lexware lohn+gehalt eine neue Lohnart anlegen.

Schritt 1: Neue Lohnart mit den gewünschten Kennzeichen anlegen

  1. Rufen Sie den Menüpunkt 'Verwaltung-Lohnarten auf'.
  2. Klicken Sie in der 'Übersicht Lohnarten' auf den Bereich 'Einmalzahlung' und wählen Sie Option 'Neue Lohnart'.
  3. Auf der ''Seite 1' wird die nächste freie Lohnart im Beispiel: 'Lohnschlüssel: 1007' vorgeschlagen. Benennen Sie die Lohnart so, dass der Grund der Zahlung bei einer evtl. Betriebsprüfung ersichtlich ist, z.B. 'Corona-Sonderzahlung'. 
  4. Wählen Sie als 'Art der Neuanlage' den Eintrag 'Manuell' und klicken Sie auf 'Weiter>'.
  5. Ändern Sie auf der Seite 'Kennzeichen Seite 2 von 3' die Einstellungen unter 'Steuerpflicht' auf 'steuerfrei' und die 'Sozialversicherungspflicht' auf 'sozialversicherungsfrei'.
    Wählen Sie das Datum 'Lohnart gültig ab'.
    Übernehmen Sie die übrigen Kennzeichen der Lohnart wie voreingestellt.
  6. Wechseln Sie mit 'Weiter>' auf die nächste Seite und klicken Sie auf 'Speichern'.

    Hinweis: Lexware lohn+gehalt macht Sie auf die fehlende Fibu-Kontenzuordnung aufmerksam. Sie können die Fibu Konten gleich eingeben oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Schritt 2: Bonuszahlung eingeben

Rufen Sie die Lohnangaben des Mitarbeiters auf und erfassen Sie die Sonderzahlung in der neu angelegten Lohnart (Bereich 'Einmalzahlung').

Darstellung auf der Lohnabrechnung (Kennzeichen F = steuer/sv-frei):

Im Lohnkonto ist die Sonderzahlung im Bereich 'Steuer Berechnungsgrundlagen' unter dem Eintrag 'sonst st.freie Bezüge' dokumentiert.

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