Lexware buchhaltung basis, plus: Version 26.01
Die Plausibilitätsprüfung in der Umsatzsteuerverprobung wurde ergänzt. Es werden jetzt auch Buchungen angezeigt, die gegebenenfalls aufgrund falscher Steuersätze nach dem MwSt.-Check mit Steuer gebucht wurden, obwohl die Buchungen steuerfrei sind. Diese Buchungen können nun anhand der Liste korrigiert werden.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, wird der Betriebsvermögensvergleich zum Pflichtbestandteil der E-Bilanz. Um Sie bei der Erstellung dieses Berichtes bestmöglich unterstützen zu können, haben wir eine Kontrollsummenspalte hinzugefügt, die das Ausfüllen des Betriebsvermögensvergleichs erleichtert. Jetzt steht diese Kontrollsummenspalte auch für Personengesellschaften zur Verfügung.
Mit diesem Update haben wir den Antragsassistent zur Beantragung von Steuererleichterungen für Sie erweitert: Sie können dem jeweiligen Antrag nun eine Begründung beizufügen. Dies ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass der Antrag durch das Finanzamt bearbeitet wird. Versenden Sie Ihren Antrag ganz einfach über Elster direkt aus dem Programm heraus.
Ihr Update enthält die aktuellen Versionen der amtlichen Formulare. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurden die folgenden Formulare entsprechend angepasst:
Wichtig: Bei Redaktionsschluss lagen die endgültigen Formulare noch nicht vor. Sobald das BMF die endgültigen amtlichen Formulare veröffentlicht hat, werden wir diese durch ein kostenloses Update im Programm bereitstellen.
In Lexware faktura+auftrag haben Sie die Möglichkeit für Rechnungen, neben dem Belegdatum, auch ein Leistungsdatum zu erfassen. Eine korrekte Verarbeitung des Leistungsdatums bei der Übergabe an Lexware buchhaltung ist sichergestellt. Das Leistungsdatum erscheint in Lexware buchhaltung im Feld Belegdatum.
Tipp: Für mehr Übersichtlichkeit können Sie sich in den Buchungslisten zusätzlich das Rechnungsdatum einblenden lassen. Diese Einstellung finden Sie über das Menü rechte Maustaste –> Listeneinstellungen.
Das Update enthält die neue Taxonomie (Version 6.4). Diese ist für Geschäftsjahre Pflicht, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Konten der DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind dieser neuen Taxonomie bereits zugeordnet. Außerdem ist sichergestellt, dass Sie alle Daten reibungslos ins Folgejahr übernehmen können.
Mit der Taxonomie 6.4 wird der Betriebsvermögensvergleich Pflichtbestandteil der Bilanz. Für Sie stellt das kein Problem dar. Denn mit Lexware buchhaltung erstellen Sie diesen neuen Pflichtbestandteil im Rahmen der E-Bilanz mit wenigen Klicks (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen).
Wir haben alle Änderungen integriert, die Sie ab 2021 bei den folgenden elektronischen Übermittlungen berücksichtigen müssen:
Vor dem Versand können Sie die Übermittlungsdaten zur Kontrolle auf den neuen amtlichen Formularen ausdrucken.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Kontenplan zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2021. Mehr noch: Als Bilanzierer sparen Sie eine Menge Zeit ein, da Sie bereits E-Bilanz-gerecht buchen und die aktuellen Konten (für SKR 03 und SKR04) mit der Taxonomie verknüpft sind.
TIPP: Nutzen Sie Ihr Lexware Kundenkonto!
In Ihrem persönlichen Konto verwalten Sie Ihre Daten, Rechnungen, Bestellungen und Ihre Zahlungsart einfach selbst online.
November 2020
Voraussichtlich zum 01.01.2021 erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 19 % bzw. von 5 % auf 7 %. Ihre Software berücksichtigt die erhöhten Mehrwertsteuersätze automatisch, sobald Sie ins neue Wirtschaftsjahr wechseln. So haben Sie keinen Aufwand damit und können direkt mit den korrekten Werten weiterarbeiten.
Haben Sie ein Buchungsjahr gelöscht und benötigen daher einige Steuersätze nicht mehr? Dann löschen Sie diese einfach und verwenden Sie diese anderweitig. Dabei ist sichergestellt, dass Sie keinen Steuersatz entfernen, den Sie im aktuellen Buchungsjahr verwenden. Denn das Löschen dieser Daten ist nicht möglich.
August 2020
Mit diesem Update wurde die Plausibilitätsprüfung in der Umsatzsteuerberechnung ergänzt. Ihre Software zeigt jetzt auch Buchungen an, die ggf. aufgrund falscher Steuersätze nach dem Mehrwertsteuer-Check mit Steuer gebucht wurden, obwohl die Buchungen steuerfrei sind. Diese Buchungen korrigieren Sie nun ganz einfach anhand der Liste.
Damit Sie Ihr Jahres-Update 2021 im Herbst so einfach wie möglich installieren können, haben wir mit diesem August-Update bereits einige Optimierungen in Ihrer Software vorgenommen.
Juli 2020
Da die Mehrwertsteuersenkung in DATEV und Lexware buchhaltung unterschiedlich umgesetzt wurde, kommt es bei Minderungskonten zu Abweichungen bei den Steuersätzen. Diese Unstimmigkeit können Sie jetzt mittels automatischer Zuordnung automatisch beheben.
Im Bereich der Konten zum innergemeinschaftlichen Erwerb sind alle Steuerschlüssel korrekt, so dass nun wieder alles wie gewohnt funktioniert.
Wir haben die Ansicht des Kontenplans um die neuen Steuerzeiträume erweitert. Das heißt: Sie können sich über das Kontextmenü (rechte Maus-Taste) den neuen und den alten Steuersatz anzeigen lassen. So haben Sie den perfekten Überblick über die jeweils gültigen Steuersätze.
Seit dem letzten Update war der ASCII Ex- und Import nicht möglich. Diese Funktion ist nun überarbeitet, voll funktionsfähig und wieder freigeschaltet.
Seit dem letzten Update war der DATEV Ex- und Import nicht möglich. Diese Funktion ist nun überarbeitet, voll funktionsfähig und wieder freigeschaltet.
Juni 2020
Die befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % (bzw. von 7% auf 5 %) tritt am 1. Juli in Kraft. Alle dafür erforderlichen Änderungen haben wir in Ihre Software eingebaut. Das heißt konkret:
Aufgrund der Corona-Krise sind verschiedene Steuererleichterungen in Kraft getreten. Unter anderem ist es möglich, auf vereinfachtem Weg Steuervorauszahlungen zu stunden oder anzupassen. Den entsprechenden Antrag haben wir ins Programm aufgenommen. Diesen können Sie per ELSTER direkt an Ihr Finanzamt übermitteln.
Bereits beim Öffnen des Anlagespiegels werden die vorhandenen Anlagegüter automatisch im Anlagespiegel Ihrer E-Bilanz mit den entsprechenden Salden angezeigt. Ihr Gewinn: Da die Werte des Anlagespiegels und der E-Bilanz übereinstimmen müssen, erleichtert dies das Befüllen und Abstimmen des Anlagespiegels. So sparen Sie viel Zeit ein. Zur Sicherheit prüft das Programm alle Werte auf Plausibilität. So ist sichergestellt, dass alles korrekt ist.
Ihr Update enthält neue Schaltflächen in der Druckvorschau: Damit springen Sie schnell auf die letzte Seite des Berichts und anschließend wieder zurück zur ersten Seite. Gerade bei langen Berichten ist dies eine große Hilfe für Sie!
April 2020
Zukünftig haben Sie als Software-Anwender die Möglichkeit, zusätzlich zur Übermittlung des gesetzlichen Elster-Formulars auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Positionen zu übermitteln. Dadurch reduzieren Sie die Anzahl der Rückfragen seitens des Finanzamtes.
In den Bereichen Abschreibung, Betriebsprüfer-Export und Offene Posten mit Historie haben wir zahlreiche Optimierungen für Sie vorgenommen.
Februar 2020
Das Update enthält die neue Taxonomie (Version 6.3). Diese ist für Geschäftsjahre Pflicht, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die Konten der DATEV-Kontenrahmen für 2020 SKR03 und SKR04 sind dieser neuen Taxonomie bereits zugeordnet.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Kontenrahmen zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2020.
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 ist jetzt im Programm enthalten. Bitte beachten Sie: Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 kann voraussichtlich erst ab Ende März versendet/übermittelt werden. (nur in Lexware buchhaltung plus)
Die einzelnen Berechnungsschritte werden im Eigenverbrauchsrechner übersichtlich dargestellt.
Während des Löschvorgangs erscheint eine Fortschrittsanzeige. Diese Anzeige dokumentiert, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist. Nach dem erfolgreichen Löschen wird eine Bestätigungsmeldung des Löschvorgangs angezeigt.
Januar 2020
Aktualisierung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur elektronischen Abgabe per ELSTER.
Aktualisierung der Umsatzsteuervoranmeldung 2020 und die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe per ELSTER.
Überprüfung, ob der Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Wert auf der Passivseite der Bilanz übereinstimmt. Falls das nicht der Fall ist, bekommt der Anwender nun einen entsprechenden Hinweis mit Handlungsanweisung.
Ein Konto, das einmal bebucht wurde, kann nicht mehr gelöscht werden. Dies galt bisher auch für Konten, die nur im Stapel bebucht und die Buchungen aber wieder gelöscht wurden. Mit der neuen Funktion besteht die Möglichkeit, diese Konten wieder freizugeben.
November 2019
Bereits beim Öffnen des Anlagespiegels werden die vorhandenen Anlagegüter automatisch im Anlagespiegel Ihrer E-Bilanz mit den entsprechenden Salden angezeigt. Ihr Gewinn: Da die Werte des Anlagespiegels und der E-Bilanz übereinstimmen müssen, erleichtert dies das Befüllen und Abstimmen des Anlagespiegels. So sparen Sie viel Zeit ein. Zur Sicherheit prüft das Programm alle Werte auf Plausibilität. So ist sichergestellt, dass alles korrekt ist.
Auch optisch bietet Ihr Update klare Vorteile: Wir haben das Business Cockpit neu gestaltet und übersichtlicher gemacht. So haben Sie Ihre Zahlen noch besser im Blick. Überzeugen Sie sich selbst!
Wenn Sie im Zahlungsverkehrsassistenten eine Zahlung erfassen, stehen Ihnen bei der Angabe des Verwendungszwecks 140 Zeichen zur Verfügung statt bisher 54.
Buchungsjahre, für die die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, können Sie über den Menüpunkt „Erstes Buchungsjahr löschen“ aus dem Programm entfernen. So reduzieren Sie den Datenbestand und haben die Möglichkeit, frei gewordene Konten erneut zu verwenden.
Auf vielfachen Kundenwunsch wurde das Eingabefeld für die Belegnummer erweitert. Sie können jetzt Belegnummern mit bis zu 20 Stellen erfassen – statt bisher 10 Stellen. Ihr Vorteil: Beim Buchen erfassen Sie Rechnungen mit längeren Belegnummern vollständig und bei der Übergabe der Buchungsliste oder beim Importieren wird die gesamte Belegnummer übernommen.
Bevor Sie im Rahmen des Beraterdatenaustausch-Exports eine E-Mail an Ihren Steuerberater schicken, wird diese in Ihrem E-Mail-Programm (MS® Outlook/Thunderbird) geöffnet. Hier können Sie diese bei Bedarf noch anpassen und dann direkt versenden.
Die unentgeltlichen Wertabgaben für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug sowie für Ihr E-Bike berechnen Sie mit Ihrem Update einfach und korrekt. Die Kostendeckelung wird dabei ebenfalls berücksichtigt.
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