Kirchensteuer berechnen

Als Mitglied der Kirche unterliegen Arbeitnehmer und Selbstständige der Kirchensteuerpflicht. Möchten Sie die Kirchensteuer berechnen, nutzen Sie einfach unseren smarten Rechner. Durch die Eingabe Ihrer persönlichen Werte erhalten Sie mit nur einem Klick die exakte Höhe der Kirchensteuer.

  • Übersichtlich: Mit nur einem Klick erhalten Sie das Ergebnis.
  • Schnell: Sekundenschnelle Berechnung der Kirchensteuer.
  • Exakt: Ermitteln Sie die genaue Höhe der Kirchensteuer mit dem Rechner.

Mit dem Rechner Kirchensteuer ermitteln

Den Anteil der Kirchensteuer können Sie mit dem Kirchensteuer-Rechner ganz genau ermitteln. Sie können mit dem Rechner auch als Selbstständige die Kirchensteuer berechnen. Allerdings geht der Rechner dabei nicht von der Lohnsteuer, sondern von der Einkommenssteuer aus.

Um mit dem Brutto-Netto-Rechner die Kirchensteuer zu ermitteln, müssen Sie folgende Angaben eingeben:

Steuerjahr  

Geben Sie an, für welches Jahr Sie die Kirchensteuer berechnen möchten.

Gehalt  

An dieser Stelle tragen Sie das Bruttogehalt ein. Dabei können Sie frei entscheiden, ob Sie das Gehalt für das Jahr, den Monat oder die Woche angeben.

Geburtsjahr  

Alle vor 1958 geborenen Arbeitnehmer ziehen aus dem Altersentlastungsbetrag Vorteile. Lag der 2005 noch bei 40 % des Lohns, ist er im Jahr 2022 schon auf 14,4 % gesunken und entfällt bis 2040. Dennoch gilt ein Bestandsschutz. War ein Steuerpflichtiger vor 2005 erstmals bezugsberechtigt, gilt der Freibetrag von 2005.

Kinderfreibeträge  

Die Kinderfreibeträge werden vom Lohn abgezogen. Erst dann werden von der abzuführenden Steuer der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnet.

Steuerklasse  

Wählen Sie an dieser Stelle die Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers aus. Diese ist auf der Lohnabrechnung vermerkt.

Bundesland  

Das Bundesland müssen Sie angeben, um den richtigen Kirchensteuersatz zu ermitteln.

Rentenversicherungspflicht  

Sind Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig, wird für die Versteuerung die allgemeine Tabelle heranzogen. Löhne für Personengruppen, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen, werden nach der besonderen Tabelle versteuert.

Krankenversicherung  

Normalerweise gilt für Arbeitnehmer ein Beitragssatz von
14,6 %
. Angestellte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen nur 14 % des Lohns für die gesetzliche Krankenversicherung. Ist ein Steuerpflichtiger privat versichert, tragen Sie die dessen Werte in die entsprechenden Felder ein.

Zusatzbeitrag Krankenversicherung  

Hinzu kommt die Angabe über die Höhe des Zusatzbeitrags. Dieser liegt 2023 durchschnittlich bei 1,6 %.

Weitere Einkünfte  

Zusätzlich zum Bruttolohn geben Sie alle weiteren Einkünfte an Dazu zählen der Jahres-Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag. Beide Beträge entnehmen Sie der Lohnsteuerkarte. Auch Abfindungen und Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit müssen Sie an dieser Stelle angeben.

Tipp

Kirchensteuer-Rechner als Ehepaar nutzen

Möchten Sie den Kirchensteuer-Rechner als Ehepaar nutzen, müssen Sie die Werte für jede Person eintragen. Mit diesem Tool ist es nur möglich, für einzelne Steuerpflichtige die Kirchensteuer zu berechnen.

Wer berechnet die Kirchensteuer?

Im Normalfall sind Sie als Arbeitgeber für die Abführung der Kirchensteuer an das Finanzamt zuständig. Die Behörde leitet das Geld an die zuständige Kirchengemeinde weiter. Die Kirchensteuer und das Kirchgeld können Arbeitnehmer bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.

Info

Korrektur der Kirchensteuer bei Wohnsitzwechsel

Wenn Arbeitnehmer den Wohnsitz wechseln, erfolgt mit dem Steuerbescheid eine Korrektur der Kirchensteuer.

Kirchensteuer-Rechner nutzen

Für die Berechnung der Kirchensteuer ist vor allem das Bundesland entscheidend:

  • In den meisten Bundesländern liegt der Steuersatz bei 9 %.
  • Ausnahmen bilden Bayern und Baden-Württemberg. Hier liegt er bei 8 %.

Aufgrund der geringeren Kirchensteuer wird beispielsweise in Bayern zusätzlich ein Kirchgeld erhoben, das den Kirchgemeinden zugutekommt. Mit dem Kirchgeldbrief werden die Kirchenmitglieder zur Abgabe aufgefordert. Darin finden Steuerpflichtige eine tabellarische Übersicht, um das korrekte Kirchengeld berechnen zu können.

Als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer wird der Bruttolohn abzüglich der Kinderfreibeträge herangezogen. Die zu zahlende Kirchensteuer wird anschließend auf Basis der Lohnsteuer berechnet. Möchten Sie die Kirchensteuer berechnen, gilt folgende Formel:

Bruttolohn (abzüglich Kinderfreibetrag) x Lohnsteuersatz x 8 % bzw. 9 %

Die Kirchensteuer wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Manche Bistümer und Diözesen erheben sie zusätzlich auf den Grundbesitz. In dem Fall wird die Kirchensteuer mit der Grundsteuer abgeführt.

Kirchensteuer berechnen am Beispiel

Nehmen wir an, die Arbeitsstelle befindet sich in Bayern und ein Arbeitnehmer verdient 30.000 € brutto pro Jahr. Die jährliche Lohnsteuer beträgt 3.673,92 €. Aus dieser Kirchensteuerberechnung ergibt sich ein Betrag von 293,91 € pro Jahr.

Tipp

Kirchensteuer bei hohen Einkommen

Hat ein Angestellter ein hohes Einkommen, kann er die Kappung der Kirchensteuer beantragen. In dem Fall liegt die Kirchensteuer zwischen 2,75 und 4 %, abhängig von Konfession und Bundesland. Das ist in allen Bundesländern außer in Bayern möglich. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf diese Kappung.

Höhe der Kirchensteuer bei Kirchenaustritt

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde. Hat ein Arbeitnehmer diesen am 03. November erklärt, ist die Kirchensteuer noch für diesen Monat fällig.

Manchmal kann es auch sein, dass im darauffolgenden Monat noch Kirchensteuer abgeführt werden muss. Das ist häufig der Fall, wenn der Austritt am Ende eines Monats bekannt wird.

Info

Mitteilung an Behörden

Im Falle eines Kirchenaustritts werden mehrere Behörden darüber informiert. Dazu gehören die Religionsgemeinschaft und zuständige Meldebehörde sowie das Finanzamt und das Standesamt, das ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.