Was gilt überhaupt als Spende?
Wollen Sie als Selbstständiger Spenden absetzen, kommt es vor allem auf die Freiwilligkeit an. Eine Spende ist immer eine freiwillige Gabe. Wenn Sie beispielsweise ein Richter nach einer Straftat dazu verurteilt, Geld für einen guten Zweck zu spenden, gilt das nicht als freiwillig. Ähnliches gilt, wenn Sie beispielsweise ein Los kaufen. Da dies im Rahmen eines Gewinnspiels geschieht, gilt der Kauf nicht als Spende.
Können Sie alle Spenden von der Steuer absetzen?
Nicht alle Spenden sind abzugsfähig. Entscheidend ist dabei vor allem, wer die Spende empfängt. So können Sie z. B. einer obdachlosen Person auf der Straße Geld geben, doch ist diese besondere Form der Spende an eine Privatperson nicht von der Steuer absetzbar.
Sie können Spenden allerdings dann absetzen, wenn Sie sie an steuerbegünstigte Organisationen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke leisten. Die Empfänger müssen also mit der Spende bestimmte Aufgaben oder Vorhaben finanzieren. Dabei spielen Begriffe eine Rolle wie:
- mildtätig
- gemeinnützig
- kirchlich
Darüber hinaus muss die Organisation, an die Sie spenden, ihren Sitz in der EU haben.
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Ausnahme: Spenden an politische Parteien und Stiftungen
Auch Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen (Parteispenden), die an der letzten Wahl teilgenommen haben, können bis zu einem Spendenhöchstbetrag von 825 Euro/1.650 Euro im Jahr (ledig/ zusammenveranlagte Steuerzahler) von der Steuer abgesetzt werden.
Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einer Einlage von 1 Million Euro (unabhängig vom Einkommen) ebenfalls begünstigt. Die Spende können Sie dabei entweder im gleichen Jahr oder in den 9 folgenden Jahren steuerlich geltend machen.
Wo müssen Spenden in der Steuererklärung eingetragen werden?
Wer Spenden steuerlich absetzen möchte, muss diese in der Steuererklärung angeben. Sie als Selbstständiger setzen Ihre Spende als Sonderausgabe im privaten Einkommen an. Tragen Sie dazu einfach die gespendete Summe in Ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage „Sonderausgaben“ ein.
Spenden mit und ohne Nachweis
Um die Spenden steuerlich geltend zu machen, unterscheidet man in der Steuererklärung zwischen Spenden ohne Nachweis und Spenden mit Nachweis.
Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können Sie ohne amtliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) beim Finanzamt einreichen. Als Nachweis reicht in diesen Fällen bei einem entsprechenden Bareinzahlungsbetrag der Beleg. Bei einer Überweisung benötigen Sie als Spendennachweis eine Buchungsbestätigung, also zum Beispiel einen Kontoauszug.
Für Spenden ab 300 Euro benötigen Sie für den Nachweis beim Finanzamt hingegen unabhängig vom Zahlungsmittel eine Spendenbescheinigung des Spendenempfängers.
Sie müssen Ihrer Steuererklärung die Spendenbescheinigungen bzw. Kontoauszüge nicht beifügen. Nachweise müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie das Finanzamt zur Vorlage der Spendennachweise auffordert. Wichtig: Spendennachweise müssen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids für ein Jahr aufbewahrt werden.
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Spenden im Katastrophenfall
Eine Ausnahme bilden in diesem Fall Spenden im Katastrophenfall. Hier ist auch bei mehr als 300 Euro lediglich ein vereinfachter Nachweis erforderlich.
Wie viel gibt es zurück, wenn Sie Spenden von der Steuer absetzen?
Wenn Sie an eine Organisation spenden, wird Ihnen der Betrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich Ihre Steuerbelastung in etwa um ein Drittel der geleisteten Spende.
Bei der Steuererklärung gibt es bei Spenden eine Pauschale von 36 Euro. Diesen sogenannten Pauschbetrag erhält jeder, der eine Steuerklärung macht. Das heißt, die Steuerlast für Sie senkt sich erst, wenn Ihre Spenden mehr als 36 Euro ausmachen.
Spenden steuerlich absetzen – ein Beispiel
Summe der Spenden: 1.000 €
Steuerjahr: 2024
Gesamtbetrag der Einkünfte: 30.000 €
Steuerzahler: Ledig
Kirchensteuer: Nein
Steuer vor Spenden: 4.446 €
Steuer nach Spenden: 4.161 €
Steuerersparnis: 285 €
Tipp
Einfach Spendenrechner nutzen
Im Internet gibt es zahlreiche Spendenrechner, mit denen Sie ermitteln können, in welcher Höhe Sie Spenden absetzen können. Das Ergebnis sollten Sie dabei jedoch nicht als verbindlich ansehen, denn Sie können sich nie sicher sein, ob das Tool auch richtig rechnet – und vor allem, ob es mit den richtigen Werten gefüttert worden ist. Zur Sicherheit können Sie einfach mehrere unterschiedliche Spendenrechner ausprobieren und die Ergebnisse miteinander vergleichen.
In welcher Höhe sind Spenden steuerlich absetzbar?
Der Höchstbetrag, bis zu dem Sie Spenden absetzen können, hängt von Ihrem Einkommen ab. Laut § 10b Einkommensteuergesetz (EstG) können Sie bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte in der Steuererklärung sofort geltend machen.
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Was ist, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Spenden mehr beträgt als 20 Prozent Ihrer Einkünfte?
Sollten Sie in einem Jahr mehr als 20 Prozent Ihres Einkommens spenden, ist der Mehrbetrag auch im Folgejahr abzugsfähig. Das Finanzamt stellt in diesem Fall im Steuerbescheid zum Jahresende einen sogenannten Spendenvortrag fest. In der Steuererklärung des Folgejahres müssen Sie in der Anlage „Sonstiges“ in Zeile 6 ein entsprechendes Kreuz machen, damit das Finanzamt den verbleibenden Betrag berücksichtigt.
Auch Aufwandsspenden sind absetzbar
Viele Menschen sind in Vereinen tätig. Verzichten sie dabei auf die Erstattung ihrer Aufwendungen, handelt es sich dabei um eine Aufwandsspende. Dabei kann es sich beispielsweise um die folgenden Aufwendungen handeln:
- Gebühren für Internet und Telefon
- Kosten für Übernachtung und Verpflegung
- Fahrtkosten
- Ausgaben für Büromaterial
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Spenden steuerlich absetzen: Das Wichtigste zusammengefasst
- Um Spenden von der Steuer abzusetzen, müssen Sie diese freiwillig geleistet haben.
- Die Spende muss kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke finanzieren (Ausnahmen sind Spenden an politische Parteien und Stiftungen).
- Die Spenden werden in der Einkommenssteuererklärung in der Anlage „Sonderausgaben“ eingetragen.
- Spenden bis zu 300 Euro können Sie beim Finanzamt ohne Spendenquittung einreichen. Bei Spenden ab 300 Euro ist eine Spendenbescheinigung des Spendenempfängers erforderlich.
- Bis zu 20 Prozent der jährlichen Einkünfte dürfen Sie steuerlich geltend machen. Ist der Betrag höher, können Sie ihn auf die Steuererklärung des Folgejahres übertragen.
- Die Steuerbelastung reduziert sich etwa um ein Drittel der geleisteten Spende.
- Auch Aufwandsspenden können Sie von der Steuer absetzen.