Gegenkonto

Das Gegenkonto ist ein zentraler Begriff in der doppelten Buchführung. Es bildet den Gegenpol zum Hauptkonto und spiegelt die jeweilige Buchung auf der Soll- oder Habenseite wider. Die doppelte Buchführung basiert auf dem Prinzip, dass jeder Geschäftsvorfall sowohl im Soll als auch im Haben erfasst wird. Somit beeinflussen Buchungen auf dem Gegenkonto unmittelbar das Betriebsergebnis.

Zuletzt aktualisiert am 06.05.2025

Zusammenfassung

Das Gegenkonto im Überblick

  • Das Gegenkonto ist ein Buchungskonto, das den Gegenpart zum Hauptkonto darstellt.
  • Jeder Geschäftsvorfall wird in der doppelten Buchführung im Soll und Haben gebucht.
  • Buchungskonten bestehen aus einem spezifischen Text und einer Ziffernfolge.
  • Die Pflicht zur doppelten Buchführung ist im Handelsgesetzbuch geregelt.
  • Ausnahmen gelten für Freiberufler und kleine Unternehmen.
  • Die Nutzung einer Buchhaltungssoftware erleichtert die Arbeit mit Konten und Gegenkonten erheblich.

Definition

Was ist ein Gegenkonto?

Ein Gegenkonto ist ein Buchungskonto, das in der doppelten Buchführung genutzt wird, um jeden Geschäftsvorfall korrekt zu erfassen. Es stellt den Gegenpol zum Hauptkonto dar und wird entweder auf der Soll- oder Habenseite geführt. Die auf diesem Konto durchgeführten Buchungen wirken sich also direkt auf das Gesamt-Betriebsergebnis aus. Dieses Prinzip ermöglicht eine vollständige und transparente Erfassung aller Geschäftsvorfälle.

Die Funktion des Gegenkontos in der Buchführung

Das Gegenkonto ergänzt das Hauptkonto in der doppelten Buchführung. Es sorgt dafür, dass jede Buchung in zwei Bereichen – Soll und Haben – erfasst wird, um die Buchführung transparent und vollständig zu gestalten. 

Das Prinzip von Soll und Haben

Entgegen der möglicherweise naheliegenden Annahme, dass Soll und Haben mit „Minus“ und „Plus“ gleichzusetzen sind, haben diese Begriffe in der Buchhaltung eine andere Bedeutung. Sie stehen vielmehr für folgende Paarungen, die dasselbe ausdrücken:

  • Hauptkonto und Gegenkonto
  • Links und rechts
  • Soll und Haben

Vielleicht kennen Sie das sogenannte „T-Konto“, das eine zentrale Rolle bei der Trennung von Aktiva und Passiva sowie bei der Erstellung von Bilanzen spielt.

Das Konto und das Gegenkonto in der Buchführung

Aus buchhalterischer Sicht bezeichnet der Begriff „Konto“ nicht ein Bank- oder Firmenkonto, sondern ein Buchungskonto, das verwendet wird, um einen bestimmten Geschäftsvorfall zu dokumentieren. 
Ein solches Buchungskonto besteht aus einem beschreibenden Text, wie „4650 Bewirtungskosten“, und einer dazugehörigen Kontonummer. Diese Konten sind meist Aufwandskonten. Das dazugehörige Gegenkonto, wie z. B. „1000 Kasse“ oder „1200 Bank“, wird auf der rechten Seite geführt, da der Betrag entweder aus der Kasse oder vom Bankkonto abfließt.
Merksatz:

  • Aufwand wird immer auf der Soll-Seite verbucht.
  • Erträge werden stets auf der Haben-Seite erfasst.

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Die Verpflichtung zur doppelten Buchführung ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Laut § 238 HGB muss jeder eingetragene Kaufmann Bücher führen, aus denen sowohl seine Vermögenslage als auch seine Handelsgeschäfte eindeutig hervorgehen. Diese Geschäftsbücher müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Im Steuerrecht gelten jedoch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen sowie für Freiberufler und kleine Unternehmen. Falls Sie zu einer dieser Gruppen gehören, entfällt in der Regel die Pflicht zur doppelten Buchführung.
Zu diesen freien Berufen gehören beispielsweise:

  • Ärzte
  • Künstler
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Hebammen

Diese Ausnahmen greifen jedoch nur dann, wenn die entsprechende berufliche Tätigkeit nicht im Rahmen einer Kapitalgesellschaft ausgeführt wird.
Wenn Sie außerdem als Firmen- oder Existenzgründer nicht zu den zuvor genannten Berufsgruppen gehören, sollten Sie sich mit dem Gegenkonto vertraut machen, um die gesetzlichen Vorgaben der ordnungsgemäßen Buchführung einzuhalten.

Wie kann Sie eine Buchhaltungssoftware bei den Buchungen mit Gegenkonto unterstützen?

Für Freelancer, Kleinunternehmer und Existenzgründer gehört die Finanzbuchhaltung oft zu den herausfordernderen Aufgaben, darunter fallen natürlich auch die Buchungen der Haupt- und Gegenkonten. Gleichzeitig ist die Buchhaltung unverzichtbar, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die finanzielle Übersicht zu behalten. Eine moderne Online-Buchhaltungssoftware wie Lexware Office kann dabei eine große Unterstützung bieten. 
Dabei stehen Ihnen alle benötigten Funktionen in einem einzigen Programm zur Verfügung.  Dadurch müssen Sie sich keine tiefgehenden Buchhaltungskenntnisse aneignen und können direkt loslegen.