Umsatzsteuer­verprobung

Die Umsatzsteuerverprobung ist ein wichtiges Kontrollinstrument, um die ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung der Umsatzsteuer zu überprüfen. Dabei werden die gebuchten und tatsächlichen Umsatzsteuerwerte mit den Nettowerten verglichen. Diese Methode kann sowohl zur Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung als auch im Rahmen des Jahresabschlusses verwendet werden. Auch bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt kommt die Verprobung häufig zum Einsatz. Die korrekte Durchführung schützt vor möglichen Fehlern und verhindert Missverständnisse mit dem Finanzamt.

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2025

Zusammenfassung

Umsatzsteuerverprobung im Überblick?

  • Gegenüberstellung von gebuchten und tatsächlichen Umsatzsteuerwerten
  • Überprüfung der korrekten Umsatzsteuererfassung vor der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Anwendung zur Vorbereitung des Jahresabschlusses und bei Betriebsprüfungen
  • Schutz vor fehlerhaften Vorsteuerbeträgen und Verdacht auf Steuerhinterziehung

Definition

Was ist eine Umsatzsteuerverprobung?

Die Umsatzsteuerverprobung dient der Kontrolle der Umsatzsteuerabrechnung. Sie vergleicht die gebuchten Umsatzsteuerwerte mit den tatsächlichen Erlösen und Aufwendungen. Ziel ist es, mögliche Fehler zu identifizieren und zu korrigieren, bevor Meldungen beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Methode wird auch im Rahmen von Jahresabschlüssen und Prüfungen durch das Finanzamt genutzt.

Weshalb ist die Umsatzsteuerverprobung relevant?

Die Verprobung der Umsatzsteuer unterstützt die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit in der Buchführung. 

  • Regelmäßige Verprobung sichert die Korrektheit der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Verhindert fehlerhafte Vorsteuerabzüge
  • Schützt vor strafrechtlichen Konsequenzen durch steuerliche Fehlbewertungen  

Häufige Fehlerquellen bei der Verbuchung der Umsatzsteuer: 

  • Falsche Zuordnung der Steuersätze
  • Fehlende oder fehlerhafte Belege
  • Unzureichende Aufteilung von Erlösen und Aufwendungen 

Wie wird eine Umsatzsteuerverprobung durchgeführt?

Die Verprobung erfolgt in mehreren Schritten, um genaue Ergebnisse zu erzielen: 

  1. Ermittlung der tatsächlichen Umsatzsteuererlöse:  
    • Aufsummierung aller Umsatzerlöse, inkl. Anlagenverkäufe, Anzahlungen, Mieteinnahmen und sonstige Umsätze.
  2. Berechnung des Vorsteuer-Basiswerts:
    • Summe aus Wareneinsatz, Anlagenzugängen und betrieblichen Aufwendungen, abzüglich Rabatte, Skonti und nicht abziehbarer Vorsteuer.
  3. Aufteilung der Umsatzsteuererlöse nach Steuersätzen:
    • Buchführungspflichtige Unternehmen müssen die Umsätze nach Steuersätzen trennen.
  4. Abgleich der verbuchten Werte:
    • Die gebuchten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge werden den tatsächlichen Werten gegenübergestellt.

Welche Toleranzen gelten bei der Umsatzsteuerverprobung?

Das Finanzamt toleriert geringe Abweichungen von bis zu 0,5 % der Umsatzerlöse.

  • Größere Differenzen weisen auf schwerwiegende Fehler hin.  
  • Solche Fehler sollten dringend korrigiert werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.  
  • Besonders vor dem Jahresabschluss ist eine gründliche Prüfung notwendig.  

Zusammenfassung: Die Umsatzsteuerverprobung ist ein unverzichtbares Instrument, um Fehler in der Umsatzsteuerabrechnung frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Durch eine regelmäßige Anwendung vermeiden Sie unnötige Risiken und schaffen eine solide Grundlage für Ihre steuerliche Sicherheit