Rückwirkende Erhöhung der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ab 01.01.2022

Angesichts der gestiegenen Spritpreise wurde die für den 01.01.2024 geplante Erhöhung der Pendlerpauschale vorgezogen. Ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Pendlerpauschale rückwirkend zum 01.01.2022 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026.

Hinweise:

  • Mit Inkrafttreten dieser Regelung kann der Arbeitnehmer die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren beantragen. Die höhere Entfernungspauschale wirkt sich aber wegen des ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 EUR überschreitet.
  • Auch für Steuerpflichtige mit doppelter Haushaltsführung wird die Entfernungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht.

Beachten Sie: Sofern der Arbeitnehmer keinen eigenen oder ihm überlassenen Kraftwagen benutzt, ist die Pauschale auf max. 4.500 EUR pro Jahr begrenzt.

Vorgehen

Für die Erstattung der Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten stehen Ihnen in Lexware lohn+gehalt folgende Lohnarten zur Verfügung:

'0022 Fahrgeld pauschal (AG)': 15% pauschale Lohnsteuer + Zuschlagssteuern, die Steuern werden vom Arbeitgeber übernommen oder
'0023 Fahrgeld pauschal (AN)': 15% pauschale Lohnsteuer + Zuschlagssteuern, die Steuern werden auf den Arbeitnehmer abgewälzt.

Beispiel:
Die einfache Entfernung von Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 30 km.
Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die Aufwendungen (pro Monat):

Im JahrBerechnungWert
Bisherige Regelung

   15 Tage x 20km x 0,30 EUR
+ 15 Tage x 10km x 0,35 EUR = 

142,50 EUR
Rückwirkend zum 01.01.2022 

   15 Tage x 20km x 0,30 EUR
+ 15 Tage x 10km x 0,38 EUR =

147,00 EUR

Aus Vereinfachungsgründen kann monatlich von 15 Arbeitstagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausgegangen werden. (Lohnsteuerhandbuch 2019, Anhang 14).
Die höhere Entfernungspauschale wird automatisch nach der Installation des Updates Juni 2022 berücksichtigt. Die Korrektur bereits abgerechneter Monate erfolgt nach der Installation des Updates Juni 2022 mit dem ersten Monatswechsel.

Hinweis: Die 'Km-Pauschale' für Auswärtstätigkeiten (nach dem Bundesreisekostengesetz) bleibt unverändert bei 0,30 EUR pro gefahrenem km.

 

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