Brutto-Netto-Rechner: Der Gehaltsrechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Machen Sie es sich leicht und errechnen Sie mit dem Gehaltsrechner für Arbeitgeber und -nehmer von Lexware Ihr aktuelles Nettogehalt und den Arbeitgeberanteil am Gehalt.

  • Smart: Nur wenige Eingaben und schon können Sie den Einfluss einer Gehaltserhöhung auf Ihr Nettogehalt berechnen
  • Korrekt: Der Rechner berücksichtigt automatisch alle neuen Gesetzesregelungen
  • Schnell: Nach Eingabe aller erforderlichen Daten zeigt Ihnen sekundenschnell Ihr genaues Gehalt pro Monat an

So funktioniert ein kostenloser Brutto-Netto-Rechner

Wer wissen möchte, was vom Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrigbleibt, der kann einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Nur wenige Angaben genügen und schon erfahren Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wie viel Netto für persönliche Ausgaben zur Verfügung steht.

Wer profitiert von einem Brutto-Netto-Rechner?

Geht es um Gehaltsverhandlungen oder ein Bewerbungsgespräch, dann ist ein Gehaltsrechner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen hilfreich.

  • Mit wenigen Eingaben lässt sich berechnen, wie sich eine Gehaltserhöhung auf das Netto auswirkt.
  • Dabei wird ersichtlich, welchen Einfluss die unterschiedlichen Steuerklassen auf das monatliche Netto nehmen.
  • Auch Kinderfreibeträge lassen sich integrieren – so wird schnell deutlich, wie sich das Brutto zum Netto hin wandeln kann.

Tipp

Midirechner nutzen

Für Arbeitnehmer im sogenannten Übergangsbereich bzw. in der Gleitzone von 520,01 bis 2.000 Euro lassen sich Arbeitsnetto sowie Pflichtbeiträge besser mit einem Midijob-Rechner kalkulieren.

Lohnrechner für Arbeitgeber und -nehmer: Folgende Angaben sind nötig

Mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner von Lexware sind Sie in der Lage, mit wenigen Klicks das Nettogehalt für sich oder Ihren Arbeitnehmer zu berechnen. So gehen Sie vor:

Steuerjahr

 

In diesem Feld geben Sie an, für welches Jahr Sie Ihr Bruttogehalt und Nettogehalt vergleichen möchten.

Bruttolohn

 

Hier haben Sie die Möglichkeit zu wählen und entweder Ihr Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbrutto einzugeben. Bei Selbstständigen ist meist das Jahres- oder Monatsbrutto üblich – schließlich können sich Projekte und Dienstleistungen über mehrere Wochen ziehen und sind nicht immer einem bestimmten Tag zuzuordnen.

Geburtsjahr

 

Die Angabe des Geburtsjahres ist wichtig, da Personen ab 64 Jahren Anspruch auf einen Altersentlastungsfreibetrag haben. Aktuell legt das Finanzamt einen Freibetrag von 14,4 % des Einkommens und maximal 684 Euro zugrunde.

Kinderfreibetrag

 

Da Eltern Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und die Ausbildung ihrer Kinder haben, werden sie mit dem Kinderfreibetrag in Höhe von 6.024 Euro jährlich (Stand 2023) unterstützt. Der Betrag wird von dem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen, während das Kindergeld wiederum addiert wird. Der Brutto-Netto-RGehaltsrechner berücksichtigt den Faktor 0,5 pro Kind, da der Staat davon ausgeht, dass beide Eltern die Kinderfreibeträge angeben.

Lohnsteuerklasse

 

Wenn es um Lohnsteuer geht, dann gibt es sechs verschiedene Klassen, die für Arbeitnehmer im Rechner auswählbar sind. Die verschiedenen Steuerklassen haben eine Auswirkung darauf, welcher Anteil des Gehalts versteuert wird – die höchsten Abgaben hat die Steuerklasse 1. Der Rechner ist auf Steuerklasse 1 voreingestellt. Weil beispielsweise Selbstständige keinen direkten Arbeitgeber besitzen und daher Einkommensteuer zahlen, haben diese auch keine Steuerklasse, die Sie im Arbeitgeber-Lohnrechner angeben müssen. Dennoch ist der Lohn- und Gehaltsrechner eine gute Stütze, um deren Nettoeinkommen weitestgehend abzubilden.

Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt

 

Sollten Sie über 23 Jahre alt sein und noch keine Kinder haben, müssen Sie in diesem Fall einen Zusatzbeitrag von 0,35 % zu Ihrer Pflegeversicherung zahlen.

Arbeitsstelle

 

Hier tragen Sie ein, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Das ist notwendig, da die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung je nach Bundesland variiert.

Kirchensteuer

 

Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber und -nehmer, spielt es eine Rolle, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht. Aktuell liegt der Beitrag bei 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in den restlichen Bundesländern.

Rentenversicherungs- sowie Arbeitslosenversicherungspflicht

 

Selbstständige genießen den Vorteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob sSie in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen möchten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine Mitarbeiter beschäftigen.

Krankenversicherung

 

Ob Sie sich privat oder gesetzlich gegen Krankheit versichern bzw. bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen, liegt ebenfalls in Ihrer Entscheidung. Während Sie als Selbstständiger den gesamten Beitrag Ihrer privaten Krankenversicherung alleine tragen, berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner für Arbeitnehmer, dass deren Arbeitgeber die Hälfte davon zahlen.

Info

Solidaritätszuschlag abgeschafft

Der Netto-Gehaltsrechner zeigt in seiner Berechnung auch die Position des Solidaritätszuschlags an. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde dieser als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Bis 2021 musste jeder den Solidaritätszuschlag in Form von 5,5 % seiner Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuer zahlen. 2021 wurde er weitestgehend abgeschafft.

Gehaltsrechner für Arbeitgeber: Pflichten bei der Abrechnung

Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung gilt es einiges zu beachten. Fehler können unangenehme Folgen nach sich ziehen. Ihre GmbH haftet nämlich für eine Abrechnung – gegenüber den Finanzbehörden, den Sozialversicherungsträgern und nicht zuletzt dem Mitarbeiter.

Zu den wichtigsten Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung gehörent:

  • die Berechnung und Überweisung der Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
  • den Mitarbeiter bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse an- und abmelden
  • Anmeldung des Mitarbeiters bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Prüfung der die Versicherungspflicht des Mitarbeiters
  • Meldung von Arbeitsunterbrechungen an die Rentenversicherung und an die Krankenkasse

Tipp

Moderne Buchhaltungssoftware nutzen

Mit unseren Software-Lösungen für die Lohnbuchhaltung erledigen Sie diese Aufgaben und Pflichten einfach, schnell und sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.

Jahresgehalt-Rechner: Darauf müssen Selbstständige achten

Brutto-Netto-Rechner sind insbesondere für Arbeitnehmer konzipiert, die mithilfe von Angaben wie der Steuerklasse ihr Gehalt, die Sozialabgaben und ihre Steuern berechnen können. Auch wenn der Lohn- und Gehaltsrechner Daten abfragt, die Arbeitgeber nicht betreffen, verschafft Ihnen das Tool dennoch einen Überblick. So können Sie besser einschätzen, mit welchem Nettoeinkommen Sie ungefähr rechnen können. In diesem Zusammenhang müssen Sie bei Ihrer Kalkulation als Unternehmer auch den Abzug Ihrer Betriebsausgaben berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Reisekosten
  • Abschreibungen
  • Versicherungsbeiträge

Nähere Auskunft zu Ihrem Nettoeinkommen kann Ihnen am besten Ihr Steuerberater geben. Denn dieser ist garantiert über alle Ihre Einnahmen und Ausgaben informiert. Grundsätzlich können Sie aber auch den Smart-Rechner auf Wunsch als Nettorechner nutzen. Denn wenn Sie Ihre genauen Fixkosten kennen und wissen, wie viel Geld Sie für private Ausgaben zur Verfügung haben möchten, können Sie darauf basierend der Frage nachgehen, welches Brutto-Einkommen Sie für einen bestimmten Netto-Betrag benötigen.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber eine Lohnauskunft erstellen

Mit dem Gehaltsrechner erstellen Sie eine Brutto-Netto-Berechnung inklusive aller gesetzlichen Abzüge. Folgende Schritte sind auszuführen:

  1. Nachdem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, geben Sie in den Gehaltsrechner das Bruttogehalt des Arbeitnehmers ein und wählen den Sozialversicherungsstatus aus.
  2. Der Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber bietet Ihnen die Möglichkeit, sowohl Monatsabrechnungen als auch Jahresabrechnungen zu erstellen. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter nicht den vollen Monat gearbeitet hat, können auch Teilmonate berechnet werden. Die Berechnungen sind dabei für das laufende Jahr sowie für zurückliegende Jahre möglich.
  3. Je nach Jahr sind immer der aktuelle Lohnsteuertarif und die entsprechenden Sozialversicherungsgrenzwerte und Beitragssätze enthalten.
  4. Anschließend geht es um die steuerliche Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände Ihres Mitarbeiters. Hierfür wählen Sie im Gehaltsrechner für Arbeitgeber neben der entsprechenden Steuerklasse aus, wie viele Kinder Ihr Mitarbeiter hat und ob er Kirchensteuer zahlen muss oder nicht.
  5. In diesem Abschnitt des Lohnrechners geben Sie auch den individuellen Lohnsteuer-Freibetrag des Mitarbeiters ein. Diesen können Sie über die sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte (eigentlich: Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale – ELStAM) abrufen, wenn Sie Ihren Mitarbeiter dort angemeldet haben.
  6. Das Alter Ihres Mitarbeiters können Sie in diesem Bereich ebenfalls erfassen. Dies ist wichtig, da Arbeitnehmer über 64 Jahre einen Altersentlastungsbetrag erhalten. Dessen Höhe ist abhängig von den Einkünften und dem Kalenderjahr, das auf den 64. Geburtstag Ihres Mitarbeiters folgt.

Als letzte Handlung erfassen Sie die Versicherungsdaten für Ihren Mitarbeiter:

  1. Zunächst wählen Sie die Krankenkasse aus. Die gültigen Umlagesätze zur Umlage U1/U2 und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag können Sie ganz einfach zuordnen.
  2. Für privat Krankenversicherte geben Sie im Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber die Höhe der bescheinigten Prämien ein, die sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der Beitragszuschussermittlung berücksichtigt werden. Bei gesetzlich Krankenversicherten bietet der Rechner die Möglichkeit, auszuwählen, ob mit dem allgemeinen oder dem ermäßigten Beitragssatz gerechnet werden soll. Der ermäßigte Beitragssatz trifft zu, wenn der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Krankengeld hat.
  3. Anschließend wählen Sie im Arbeitgeber-Gehaltsrechner den Status der Renten- und der Arbeitslosenversicherung Ihres Mitarbeiters aus: Bei der Rentenversicherung kommt es darauf an, ob Ihr Mitarbeiter voll rentenversicherungspflichtig ist (Normalfall), ob nur Arbeitgeberbeträge anfallen (beschäftigte Altersrentner oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in einer anderen ausgeübten Beschäftigung) oder ob er komplett davon befreit ist (z. B. weil er Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist).
  4. Bei der Arbeitslosenversicherung können Sie im Lohnrechner/Gehaltsrechner ebenfalls angeben, ob Ihr Mitarbeiter voll versicherungspflichtig ist oder ob nur Arbeitgeberbeträge anfallen.
  5. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie bei der Rentenversicherung. Die einzige Ausnahme ist, dass auch bei Beschäftigten, die zwar noch keine Altersrente beziehen, aber die Altersgrenze dafür erreicht haben, nur der Arbeitgeberanteil anfällt. Falls Sie Ihren Mitarbeiter vor dem 1.1.2008 eingestellt haben und er damals schon älter als 55 Jahre war, wird dagegen nur ein Arbeitnehmeranteil fällig.
  6. Für geringfügig Beschäftigte Schüler und Studenten fällt keine Arbeitslosenversicherung an.
  7. Abschließend erfassen Sie mit dem Gehaltsrechner für Arbeitgeber, ob bei Ihrem Mitarbeiter die Voraussetzungen für einen Zuschlag zur Pflegeversicherung anfallen. Dies ist dann der Fall, wenn er keine Kinder hat und älter ist als 23 Jahre. Diesen Zuschlag trägt der Mitarbeiter allein.
  8. Anhand dieser Daten erstellt der Brutto-Netto-Rechner die Lohnabrechnung. Darin sind alle einzelnen Beitragsposten übersichtlich dargestellt.
  9. Die Abrechnung können Sie abschließend ausdrucken und dem Mitarbeiter bei Bedarf aushändigen.