Ersatzbeleg nach Vorlage erstellen – für eine korrekte Buchhaltung

Gehen Originalbelege verloren, braucht es eine Vorlage für einen nachvollziehbaren Ersatzbeleg.

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  • Vorlage für verlorene Originalbelege
  • Eigenbeleg-Muster als Textdatei oder als PDF
  • Für eine lückenlose Buchhaltung

Belege für die Buchhaltung

Unternehmen müssen Belege aufbewahren, um im Rahmen der eigenen Buchhaltung sowie bei Interaktion mit dem Finanzamt alle Ausgaben nachvollziehbar zu machen. Hierbei dienen Rechnungen und Quittungen als Nachweis. Sie ermöglichen es Unternehmen, lückenlos über die eigenen Ausgaben Bescheid zu wissen und bei Unklarheiten Nachforschungen anzustellen. Doch was passiert, wenn die Originalbelege nicht mehr vorhanden sind? Dann braucht es unter Umständen sogenannte Ersatzbelege. In Ihrem Unternehmen sollten daher entsprechende Vorlagen vorhanden sein.

Was sind Ersatzbeleg-Vorlagen?

Ersatzbelege oder Eigenbelege sind alternative Vorlagen und Nachweise. Sie werden in der Buchhaltung verwendet, wenn die Originalbelege verloren gegangen sind, beschädigt wurden oder anderweitig nicht verfügbar sind. Sie dienen dazu, die Buchhaltungsdaten zu vervollständigen und eine lückenlose Dokumentation von allen finanziellen Transaktionen sicherzustellen. Ersatzbelege haben die gleiche Funktion wie Originalbelege und fungieren als Beweismittel für getätigte Geschäftsvorfälle.

Ersatzbelege tragen zur Genauigkeit und Integrität der Buchhaltung bei. Sie liefern Informationen, die für die Bestimmung von Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten relevant sind.

Rechtliche Anforderungen: Wann sind Ersatzbelege zulässig?

Die Verwendung von Ersatzbelegen in der Buchhaltung unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, um deren Gültigkeit und Akzeptanz sicherzustellen.

Im Allgemeinen müssen Ersatzbeleg-Vorlagen folgende Kriterien erfüllen:

  • Nachvollziehbarkeit: Ersatzbelege müssen den Buchhaltungsdatensatz eindeutig identifizieren und auf den ursprünglichen Geschäftsvorfall verweisen. Sie sollten Informationen enthalten, die die Identifizierung des Gläubigers, den Betrag, das Datum und andere relevante Details ermöglichen.
  • Vollständigkeit: Ersatzbelege müssen alle erforderlichen Informationen enthalten, die auch auf den Originalbelegen zu finden sind. Dies umfasst beispielsweise den Namen des Unternehmens, die Adresse, die Steuernummer, eine Beschreibung der erbrachten Leistung oder verkauften Ware und den Betrag der Transaktion.
  • Integrität: Ersatzbelege sollten nur schwer manipuliert oder verändert werden können. Es ist wichtig sicherzustellen, dass sie einen verlässlichen Nachweis darstellen und ihre Authentizität gewährleistet ist. Dies kann beispielsweise durch digitale Unterschriften oder andere Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden.
  • Aufbewahrung: Ersatzbelege müssen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert werden. In Deutschland liegt die Frist grundsätzlich bei 10 Jahren.  Die genauen Fristen können je nach Art des Belegs und den geltenden Vorschriften variieren.
  • Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die verwendeten Vorlagen für Ersatzbelege den rechtlichen Anforderungen und Buchführungsvorschriften entsprechen. Dies kann die Einhaltung von spezifischen Gesetzen und Standards, wie beispielsweise der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form), umfassen.

Der Ersatzbeleg und das Finanzamt

Wenn Sie Belege beim Finanzamt vorlegen müssen, so sind dies im Idealfall die Originalbelege. Im Sinne einer Notlösung akzeptiert das Finanzamt aber auch die Vorlage von Ersatzbelegen. Dabei kommt es vor allem auf die betriebliche Notwendigkeit und den Betrag an. Meist gilt allerdings, dass bis zu einer Ausgabe von 150 Euro wenig zu befürchten ist. Allerdings sollten die Vorlage von Ersatzbelegen die Ausnahme bleiben, damit das Finanzamt nicht misstrauisch wird.

Wann brauche ich einen Ersatzbeleg?

Einen Ersatzbeleg braucht es zum Beispiel, wenn

  1. der Originalbeleg verlorengegangen ist
  2. vergessen wurde (z.B. beim Geschäftsessen), sich eine Quittung ausstellen zu lassen
  3. es keine Möglichkeit für eine Quittung gab (z.B. bei einer Taxifahrt)

Bis auf den letztgenannten Grund können Sie es oftmals leicht vermeiden, auf eine Ersatzbeleg-Vorlage angewiesen zu sein. Fragen Sie immer nach einem Beleg, bewahren Sie diesen gut auf und erstellen Sie vielleicht sogar einen digitalen Back-Up.

Risiken bei Ersatzbelegen

1. Fehlerquellen und Manipulationsmöglichkeiten

 

Ersatzbelege sind offensichtlich nicht das Original. Das kann zu Fehlern oder Ungenauigkeiten in den Buchhaltungsdaten führen, wenn die Daten nicht genau den ursprünglichen Transaktionsdetails entsprechen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Manipulation an den Ersatzbeleg-Vorlagen. Unbefugte könnten versuchen, Ersatzbelege zu fälschen oder zu verändern, um unerlaubte Aktivitäten zu verschleiern oder falsche Angaben zu machen.

2. Prüfungsdokumentation und Nachvollziehbarkeit von Buchhaltungsvorgängen

 

Die Verwendung von Ersatzbeleg-Vorlagen kann die Prüfungsdokumentation von Buchhaltungsvorgängen erschweren. Wenn Originalbelege fehlen, kann dies zu einem Mangel an Beweismitteln führen, die Sie bei einer externen Prüfung oder Steuerprüfung benötigen. Stellen Sie sicher, dass alle Ersatzbelege ordnungsgemäß dokumentiert und mit den entsprechenden Buchhaltungseinträgen verknüpft sind. So gewährleisten Sie Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

3. Rechtliche Konsequenzen

 

Die unzureichende oder ungenaue Verwendung von Ersatzbeleg-Vorlagen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch das Finanzamt könnte genauer hinsehen, wenn Sie zu häufig Ersatzbelege verwenden.

Ersatzbeleg oder Eigenbeleg – Wo ist der Unterschied?

Die Begriffe Eigenbeleg und Ersatzbeleg werden oftmals synonym verwendet. Per Definition besteht allerdings ein Unterschied.

Ersatzbeleg

  • Ersatz für externe Belege bzw. Fremdbelege, wenn diese nicht mehr vorhanden sind

    Beispiel: Für betriebliche Aufwendungen, die für die Buchhaltung dokumentiert werden

Eigenbeleg

  • Dokumentiert interne Vorgänge

    Beispiele für die Notwendigkeit zur Vorlage einer Ersatzquittung in Form eines Eigenbelegs:

    - Abschreibungen

    - Lohnlisten

    - Kassen-Entnahme

Der Muster-Ersatzbeleg

Ganz gleich ob Eigenbeleg oder Ersatzbeleg, der Vordruck (digital oder auf Papier) muss Platz für alle relevanten Informationen bieten. Nur dann ist der Beleg auch rechtssicher und ermöglicht eine lückenlose Buchhaltung. Nutzen Sie deshalb die Vorlage für Ersatzbelege oder Eigenbelege.