Gläubiger

Ob als Privatperson oder Unternehmen: ausstehende Forderungen, wie Geld oder Waren, können die eigene Bonität beeinträchtigen und die finanzielle Sicherheit gefährden. Daher ist es wichtig, Rechte und Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Schuldnern zu kennen. Lesen Sie hier alle wichtigen Fakten rund um das Thema Gläubiger.

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Zuletzt aktualisiert am:09.03.2023

Zusammenfassung

Gläubiger im Überblick

  • Als Gläubiger gelten private oder juristische Personen, die im Zuge eines Schuldverhältnisses das Recht haben, von einem Schuldner eine Leistung einzufordern.
  • Mit Hilfe einer Gläubiger-Identifikationsnummer können durch das europaweiten SEPA-Einzugsverfahren Forderungen gegenüber einem Schuldner von dessen Konto eingezogen werden.
  • Es gibt verschiedene Arten von Schuldverhältnissen zwischen Gläubigern und Schuldnern, die zum Beispiel auf einem Vertrag oder auf Recht basieren.
  • Neben dem außergerichtlichen Mahnwesen können Gläubiger weitere Schritte gegen Schuldner einleiten, wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zivilklage.
  • Mit Hilfe eines Vollstreckungstitels haben Gläubiger das amtliche Recht, durch einen Gerichtsvollzieher oder ein Vollstreckungsgericht zum Beispiel eine Konto- oder Lohnpfändung beim Schuldner durchzusetzen.
  • Ein Insolvenzverfahren muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingeleitet werden.
  • Generell sind bei einem Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichgestellt, was den Anspruch auf Ausgleich ihrer Forderungen angeht. Ausnahme: Massegläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger haben eine privilegierte Stellung.

Allgemeine Informationen zum Gläubiger

Definition

Was versteht man unter einem Gläubiger?

Nach demBürgerlichen Gesetzbuch (BGB §241) ist ein Gläubiger,im Zuge eines Schuldverhältnisses derjenige, der das Recht hat, von einem Schuldner eine Leistung (Forderung) zu verlangen. Diese Forderung kann zum Beispiel eine Ware, Dienstleistung oder Geld sein. Gläubiger können sowohl natürliche als auch juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Stiftungen, etc.) sein.

Infografik von Lexware zur Darstellung von "Gläubiger"

Was ist ein Debitor und ein Kreditor?

Die Bedeutung des Wortes Gläubiger stammt aus dem Lateinischen (lat. N. creditor, V. credere = glauben). Der Begriff Kreditor wird typischerweise in der Buchhaltung verwendet und bedeutet, dass man seinem Schuldner bzw. Debitor (lat. N. debitor, V. debere = schulden) glaubt, dass er seine Schuld erbringen wird.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

Viele Unternehmen vereinbaren mit ihren Kunden als Zahlungsweise das SEPA-Lastschriftverfahren. Das bedeutet, dass der Kunde (Schuldner) sein Einverständnis dazu gibt, dass das Unternehmen (Gläubiger) den fälligen Rechnungsbetrag zu einem angegebenen Zeitpunkt vom Konto einzieht. Um bei der Bank des Schuldners das Lastschriftmandat ausführen zu dürfen, muss der Lastschriftempfänger (Gläubiger) eine Gläubiger-Identifikationsnummer vorweisen. Diese Gläubiger-ID benötigt jeder Lastschrift-Einreicher in der EU als eindeutige Kennung zur Identifizierung. In Deutschland müssen Gläubiger diese Identifikationsnummer (ID) mit einer gültigen IBAN bei der Deutschen Bundesbank beantragen.

Welche Schuldverhältnisse gibt es zwischen Gläubiger und Schuldner?

Als Schuldverhältnis wird ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen betrachtet. Dieses Schuldverhältnis kann zum Beispiel auf einem Vertrag (Beispiel Kaufvertrag) oder auf Recht (Gesetz) basieren. Im Allgemeinen unterscheidet man Schuldverhältnisse zunächst wie folgt:

  • Schuldverhältnis im engeren Sinne
  • Schuldverhältnis im weiteren Sinne

Schuldverhältnis im engeren Sinne

Bei einem Schuldverhältnis, das auf Basis eines Vertrages geschlossen wurde, sind die jeweiligen Vertragspartner dazu verpflichtet, eine Leistung laut vertraglichen Voraussetzungen zu erfüllen. So hat bei einem Kaufvertrag der Käufer einen Anspruch auf Übereignung der Kaufsache, beispielsweise einer Waschmaschine. Im Gegenzug hat der Verkäufer einen Anspruch auf Zahlung. Beide Forderungen sind getrennte Schuldverhältnisse und stellen jeweils ein eigenes Schuldverhältnis im engeren Sinne dar.

Schuldverhältnis im weiteren Sinne

Als Schuldverhältnis im weiteren Sinne bezeichnet man das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, das bei einem Vertrag entsteht. Die gegenseitigen Ansprüche – zum einen Übereignung der Kaufsache und zum anderen Zahlung der Kaufsache – stellen in ihrer Gesamtheit ein Schuldverhältnis im weiteren Sinne dar.

Die 3 Arten von Schuldverhältnissen

Weiterhin kann man zwischen drei verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen differenzieren, die sich durch ihre Entstehungsweise unterscheiden:

  • Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
  • Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse

Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

Diese Art des Schuldverhältnisses basiert auf einem Vertrag mit mindestens zwei Vertragspartnern und jeweils gegenseitigen Ansprüche zwischen Gläubiger und Schuldner, zum Beispiel einem Kaufvertrag.

Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Auch als vertragsähnliches Schuldverhältnis bezeichnet, entsteht diese Form zum Beispiel durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eine Anbahnung eines Vertrages. Ebenso kann ein solches Schuldverhältnis zu Personen entstehen, die nicht unmittelbarer Vertragspartner sind, aber die die Vertragsverhandlungen maßgeblich beeinflussen.

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Schuldverhältnisse können auch auf Basis des Gesetzes entstehen und haben zum Ziel einer benachteiligten oder geschädigten Person zum Ausgleich zu verhelfen. Die drei wichtigsten Schuldverhältnisse dieser Form sind:

  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlung

Info

Wann erlischt ein Schuldverhältnis?

Ein Schuldverhältnis erlischt dann, wenn die gegenseitigen Ansprüche von Gläubiger und Schuldner beglichen wurden, eine der Parteien einen Rücktritt oder einen Widerruf erklärt oder die Parteien die gegenseitigen Forderungen aufrechnen.

Welche Schritte können Gläubiger gegen Schuldner einleiten?

Die erste Stufe zur Zahlungsaufforderung eines säumigen Schuldners ist das außergerichtliche Mahnwesen. Meist werden bis zu drei Mahnungen an den Schuldner verschickt, wobei jeweils Mahngebühren für die zusätzlich entstandenen Aufwendungen berechnet werden können. Sollte auf die Mahnungen kein Ausgleich der offenen Forderungen von Seiten des Schuldners erfolgen, so gilt es, in einem nächsten Schritt folgende Optionen abzuwägen:

  • Zivilklage (Zahlungsklage)
  • gerichtliches Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht

Als Gläubiger sparen Sie sich mit einem Mahnverfahren die aufwendige Erhebung einer Zivilklage, denn Sie können einen Antrag zum Erlass eines Mahnbescheids einfach online einreichen. Sollte Ihr Schuldner jedoch Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, verwandelt sich das Mahnverfahren in ein zivilgerichtliches Verfahren. Dann brauchen Sie Unterstützung durch einen Anwalt, denn Sie müssen eine Klageschrift einreichen und es kommt voraussichtlich zu einer mündlichen Verhandlung.

Achtung

Korrekte Anschrift des Gläubigers

Bevor Sie ein Mahnverfahren beantragen, vergewissern Sie sich als Gläubiger, dass Sie die richtigeAnschrift des Schuldners haben. Nicht zustellbare Mahnbescheide sind wirkungslos.

Was ist ein Vollstreckungstitel?

Ein Vollstreckungstitel ist eine amtliche Urkunde, die den Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner bestätigt und ihn zur Zwangsvollstreckung berichtigt. Ein Vollstreckungstitel oder auch Vollstreckungsbescheid kann über verschiedene Wege erlangt werden:

  • Endurteil eines Zivilprozesses
  • Vollstreckungsbescheid eines gerichtlichen Mahnverfahrens (letzte Stufe eines Mahnverfahrens)
  • Prozessvergleich
  • Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Anwaltsvergleich
  • Urkunde über Schuldeingeständnis eines Schuldners
  • Zuschlagsbeschluss einer Zwangsversteigerung

Mit einem Vollstreckungstitel können Gläubiger je nach Art der Pfändung einen Gerichtsvollzieher oder ein Vollstreckungsgericht beauftragen, ihren Anspruch gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Im Rahmen der Möglichkeiten des Schuldners sind Konto- oder Lohnpfändungen die häufigsten Maßnahmen zur Durchsetzung eines Anspruchs.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine Insolvenzverfahren beantragen. Das Insolvenzverfahren juristischer Personen, zum Beispiel einer GmbH oder AG, wird eröffnet, wenn ein Unternehmer den Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Laut Insolvenzordnung gibt es drei Gründe für eine solche Regelinsolvenz:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Lediglich bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, in den beiden anderen Fällen muss ein Unternehmer eine Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden.

Ziel einer Insolvenz ist die Sanierung (Wiederherstellung) oder Liquidierung (Verkauf) eines Unternehmens, um somit einen finanziellen Neuanfang nach circa drei bis sechs Jahren zu ermöglichen. Mit Hilfe eines Insolvenzverwalters wird in dieser Zeit das Unternehmen geleitet. Gläubiger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden (Gläubigerliste bzw. Forderungsverzeichnis), der einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens erstellt. Lehnen die Gläubiger den Insolvenzplan ab, so wird die Insolvenzmasse während einer Unternehmensliquidierung zu Geld umgewandelt und an die Gläubiger verteilt.

Info

Was ist ein Gläubigerinformationssystem?

Über ein Gläubigerinformationssystem können Gläubiger ihre Ansprüche in einem Insolvenzverfahren anmelden und sich regelmäßig über den Stand der Forderung informieren. Im Zuge der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren können Gläubiger, die sich danach melden, keine Forderungen mehr geltend machen.

Welche Rechte hat ein Gläubiger bei einer Insolvenz?

Grundsätzlich haben alle Gläubiger die gleichen Rechte während eines Insolvenzverfahrens, um Ihre Ansprüche erstattet zu bekommen. Allerdings wird zwischen folgenden Gläubiger-Gruppen unterschieden:

  • Massegläubiger
  • Aussonderungsberechtigte Gläubiger
  • Absonderungsberechtigte Gläubiger
  • Insolvenzgläubiger
  • Nachrangige Insolvenzgläubiger

Massegläubiger

 

Als Massegläubiger bezeichnet man Gläubiger, die bevorzugt behandelt werden, da sie vorrangig vor allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse ihre Ansprüche tilgen dürfen. Dazu zählen vor allem Gläubiger, die mit dem Insolvenzverfahren an sich betraut sind, zum Beispiel Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter.

Aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger

 

Aus- und absonderungsberechtigte Gläubiger werden ebenfalls bevorzugt behandelt, da ihnen Eigentumsrechte an bestimmten Vermögensteilen des insolventen Unternehmens gehören. Sie können auf die Herausgabe ihres Eigentums bestehen und es somit der Insolvenzmasse entziehen.

Insolvenzgläubiger und nachrangige Insolvenzgläubiger

 

Insolvenzgläubiger sind alle übrigen Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen. Jeder Insolvenzgläubiger erhält im Laufe des Verfahrens den prozentual gleichen Anteil zur Tilgung seiner Forderung, unabhängig von der tatsächlichen Höhe seines angemeldeten Anspruchs. Nachrangige Insolvenzgläubiger werden als letztes aus der Insolvenzmasse bedient. Ihre Forderungen entstehen meistens während des laufenden Insolvenzverfahrens, zum Beispiel Zinsforderungen, Geldstrafen oder Säumniszuschläge.

Info

Was macht ein Insolvenzverwalter?

Im Zuge eines Insolvenzverfahrens ist eine der Hauptaufgaben eines Insolvenzverwalters, die Interessen der Gläubiger durchzusetzen. Im Sinne des Gläubigerschutzes kann ein Insolvenzverwalter zum Beispiel eine Insolvenzanfechtung durchführen, um Vermögensverschiebungen, die der Schuldner noch vor der Anmeldung der Insolvenz vorgenommen hat, nachträglich der Insolvenzmasse zurückzuführen.

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