Patent

Haben Sie eine neue Geschäftsidee und möchten sich alle Rechte für Ihre Erfindung sichern, sollten Sie hierfür so bald wie möglich gegen Nachahmer schützen. Im Rahmen der Ideenentwicklung fällt immer wieder der Begriff des Patents. Aber was ist ein Patent, wofür benötigen Sie dies und wie melden Sie dies an? Das und mehr erfahren Sie hier im Beitrag.

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Zuletzt aktualisiert am:18.07.2023

Zusammenfassung

Patent im Überblick

  • Mit einem Patent schützen Sie Ihre technische Erfindung und verhindern damit eine Nachahmung Ihrer Idee. Auch Gebrauchsmuster, wie Wort- und Bildmarken, lassen sich durch ein Patent schützen.  

  • Laut Patentgesetz kann jeder ein Patent anmelden. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. 

  • Um ein Patent anmelden zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss die Idee erfinderisch sein und zum anderen muss es sich um eine absolute Neuheit handeln. Zudem sollte die Erfindung gewerblich anwendbar sein – Sie muss sich verkaufen lassen. 

  • Die Kosten für ein Patent liegen in Deutschland bei mehreren hundert bis tausend Euro. Beauftragen Sie einen Patentanwalt, sind Sie schnell bei 3.000 bis 4.000 €. 

Definition

Was ist ein Patent?

Mit einem Patent schützen Sie eine technische Erfindung, bei der es sich um eine Neuheit handelt. Dabei muss sich die Erfindung bereits hinreichend konkretisiert haben – eine Geschäftsidee allein ist nicht als Patent schützbar und der Prüfungsantrag wird dementsprechend abgelehnt. Sie können erteilt werden als: 

  • Erzeugnispatent für Gegenstände (z.B. Maschinen sowie Einzelteile oder deren Anordnung; elektronische Schaltungen, chemische Stoffe, Arzneimittel usw.) 

  • Verfahrenspatent für Herstellungen (z.B. Produktions- oder Messverfahren usw.) 

  • Andere Personen können für die Laufzeit des Patents von bis zu 20 Jahren Ihre Erfindung nicht gewerblich nutzen. Sie allein bestimmen, in welchem Umfang und welchen Ländern die Erfindung genutzt werden darf. Ihnen steht jederzeit die Möglichkeit offen, Ihr Patent zu verkaufen.

Gründe für ein Patent: Darum sollten Sie Ihre Erfindung schützen

Um zu verstehen, was ein Patent ist, sollten Sie wissen, wofür Sie dies benötigen. Der wichtigste Grund für ein Patent besteht darin, Ihre Idee vor einer Nachahmung zu schützen. Sobald eine Idee der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann sie jeder verwenden und auch verkaufen. Das gilt allerdings nur, wenn die Erfindung nicht patentiert ist. 

Das Patent bietet das zeitlich und räumlich befristete Privileg, dass Sie als Inhaber allein über Ihre Erfindung verfügen können. Es hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren

 Innerhalb dieser können Mitbewerber deine Erfindung nicht nachahmen bzw. kopieren. Wenn dies trotzdem geschieht, können Sie als Schutzrechtsinhaber gegen den Patentverletzer zivilrechtlich vorgehen und ihn abmahnen bzw. verklagen auf: 

  • Vorlage und Besichtigung: hilft als Mittel der Beweisgewinnung gegen den Patentverletzer. 

  • Unterlassung: führt dazu, dass die Patentverletzung durch den Patentverletzer:in abgestellt (unterlassen) wird und auch künftig unterbleibt. 

  • Beseitigung und Vernichtung: zielt darauf ab, dass patentverletzende Erzeugnisse oder Güter beseitigt bzw. vernichtet werden müssen; einschließlich der dazu nötigen (technischen) Vorrichtungen. 

  • Schadensersatz: Der Patentinhaber bekommt denjenigen Schaden ersetzt, der durch die widerrechtliche Verwendung bzw. wirtschaftliche Verwertung seiner Erfindung entstanden ist (sog. Verletzergewinn).

Aber vielleicht ist Ihr Ziel gar nicht, Wettbewerber auf Abstand zu halten. Oft geht es bei erfolgreichen Startups darum, mit der Patent-Anmeldung bzw. Nutzung eines Patents Extra-Gewinn zu machen. So, wie erfolgreiche Gründer ihre Startups häufig verkaufen, ist auch ein Patent ein nützliches Instrument. Ein vom DPMA patentiertes Erzeugnis oder Verfahren belegt den Wert Ihrer erfinderischen Tätigkeit. Durch die Patentanmeldung ist sie finanziell sehr viel höher zu bewerten, als wenn Sie kein Patent angemeldet hätten. 

Die Patentanmeldung ist die beste Möglichkeit für Sie, Unternehmenswerte zu kapitalisieren. Hierfür ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld eine umfassende Markt- und Wettbewerbsanalyse durchführen. Sie können: 

  • Lizenzgebühren verlangen, etwa wenn Wettbewerber oder Dritte Ihre Erfindung nutzen wollen.  

  • Sie können Ihr Startup samt Patent veräußern. Damit erzielen Sie einen wesentlich höheren Unternehmenswert als ohne Patent. 

Info

Wer kann ein Patent anmelden?

Zum einen können Sie mit Ihrem Unternehmen ein Patent anmelden, zum anderen besteht diese Möglichkeit auch für Privatpersonen. Wichtig ist, dass die Rechte beim Anmeldenden liegen und alle Miterfinder berücksichtigt werden.

Jeder kann mit dem Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents“ des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Patentanmeldung für seine ausgearbeitete Geschäftsidee tätigen. In diesem werden persönliche Angaben abgefragt wie z.B. Name, Vorname, Firmenname sowie Anschrift. Sie können auch einen Vertreter, z.B. einen Patentanwalt, dort angeben. Es besteht kein Anwaltszwang für Personen, die in Deutschland wohnen. Sofern Sie von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen, müssen Sie dem o.g. Antragsformular eine entsprechende Vertretungsvollmacht beifügen. 

Ein Patent können Sie auch elektronisch anmelden – beachten Sie aber bitte, dass „elektronisch“ hier nicht mit „online“ gleichzusetzen ist. Sie können den Antrag für eine Patent-Anmeldung samt Dokumenten weder per Mail versenden noch über ein Online-Formular hochladen. Die elektronische Anmeldung gewerblicher Schutzrechte beim DPMA erfordert vielmehr eine entsprechende Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser sowie die Anmelde-Software DPMA direktPro, um die nötigen Anmeldedokumente zu erstellen und zu validieren. Dies gilt sowohl für die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern als auch für Marken, die beim DPMA eingetragen werden sollen, um Markenschutz zu erlangen. 

Gebrauchsmuster patentieren lassen

In Deutschland lassen sich nicht nur Erfindungen schützen, sondern auch Gebrauchsmuster. Dazu gehören beispielsweise Markennamen. Eine Folge aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen wird bei Wortmarken geschützt. Auch Bildmarken können Sie schützen lassen. Im Fall eines Unternehmens ist das oft das Firmenlogo. Dabei geht es um den Schutz der besonderen 

  • Schriftanordnung 

  • Schriftzusammensetzung 

  • Schriftgestaltung  

  • Schreibweise und  

  • gestalterischen Elemente 

Gerade wenn es darum geht, eine neue Marke zu etablieren, müssen Sie als Unternehmer viele Dinge beachten und diese mit der Konkurrenz vergleichen. Was jedoch Marken, Gebrauchsmuster und Patente gemeinsam haben, ist die zuständige Behörde. Alles, was Sie gegen Ihre Konkurrenten schützen wollen, müssen Sie beim DPMA, dem deutschen Patent- und Markenamt eintragen

Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich in diesen Punkten vom Patent: 

  • Während es für die Prüfung, Anmeldung und Erteilung eines Patents mehrere Jahre braucht, kann ein Gebrauchsmuster binnen weniger Wochen, nachdem Sie es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet haben, registriert werden

  • Allerdings entfaltet die Gebrauchsmuster-Registrierung nur Schutzwirkung innerhalb Deutschlands, wohingegen ein Patent auch EU- oder weltweit Schutzwirkung haben kann. 

  • Ein Gebrauchsmuster können Sie für technische Gegenstände, aber nicht – das ist der Unterschied zum Patent – für Verfahren, z.B. Herstellungs-, Produktions- oder Messverfahren nutzen. 

  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht – im Unterschied zum Patent. Während beim Patent die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen, „Neuheit“, „erfinderischer Schritt“ und „gewerbliche Anwendbarkeit“ geprüft werden, erfolgt diese Prüfung beim Eignungsverfahren für Gebrauchsmuster nicht. 

  • Die Hürde, ein Gebrauchsmuster anzugreifen mit einem Löschungs- oder Verletzungsverfahren, ist geringer. Es kann also sein, dass Sie, wenn Sie ein Gebrauchsmuster angemeldet haben, von dritter Seite bestritten wird, dass Ihre Erfindung neu ist oder die erforderliche Erfindungshöhe besitzt. 

  • Auch besteht ein Unterschied hinsichtlich der Schutzdauer zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent: Während ein Patent 20 Jahre geschützt sein kann, beträgt die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters 10 Jahre

Tipp

Patent anmelden bei verschiedenen Behörden

Möchten Sie in Deutschland ein Patent anmelden, wenden Sie sich an das deutsche Patent- und Markenamt. Für Patente in Europa ist das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Weltweit liegt die Verantwortung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). 

Nur eine Patentanmeldung schützt Ihre Erfindung

Im Unterschied zum Urheberrecht, wo der Schutz entsteht, sobald das schutzfähige Werk fertig geschaffen bzw. vollendet ist, entsteht das Patent nur durch Registrierung bzw. Anmeldung. Das bedeutet, dass die technische Erfindung oder das neue technische Verfahren nur dann einen Schutz erlangt, wenn Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Verfahren patentfähig ist und Sie ein Patent erfolgreich angemeldet haben bzw. der Prüfungsantrag für Ihr Patent genehmigt wurde. Allein die Tatsache, dass Sie die Erfindung „fertiggestellt“ haben, verschafft keinen Schutz – anders als im Urheberrecht, wo fertige Bilder, Texte, Musik, Darstellungen, Aufführungen und weitere Werkgattungen bereits Schutzrechte für den Werkschöpfer entstehen lassen und hierfür gerade keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich ist.

Wie meldet man ein Patent an?

Bevor Sie den Antrag für ein Patent abgeben, müssen Sie mit Ihrer Erfindung einige Kriterien erfüllen. Folgende Bedingungen sind mit dem Patentrecht geregelt und geben genau Aufschluss darüber, was ein Patent ist: 

  • Gewerbliche Anwendbarkeit 

  • Absolute Neuheit 

  • Originalität und erfinderische Leistung 

Mit der gewerblichen Anwendbarkeit ist gemeint, dass Sie alles, was Sie verkaufen wollen, als Patent anmelden dürfen. Neben dem Patentamt müssen Sie also auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Theorien oder wissenschaftliche Erkenntnisse können Sie sich nicht patentieren lassen. Auch Software wird nur in Ausnahmefällen als Patent anerkannt. 

Zudem muss es sich um eine absolute Neuheit auf dem Gebiet handeln. Nur etwas bisher Unbekanntes lässt sich patentieren. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass schon Veröffentlichtes nach dem Patentrecht nicht mehr geschützt werden kann.  

Gleichzeitig muss eine erfinderische Tätigkeit dahinterstehen. Die Erfindung darf nicht komplett naheliegend sein oder auf einer Verbindung von zwei bestehenden Produkten beruhen. 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, benötigen Sie die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung

  • Technische Beschreibung der Geschäftsidee 

  • Patentansprüche (Schutzumfang des Patents) 

  • ggf. Patentzeichnung  

  • Zusammenfassung der Geschäftsidee 

  • Erfinderbenennung der Idee 

Tipp

Zusammenfassung der Geschäftsidee

In der Zusammenfassung der Geschäftsidee sind maximal 1.500 Zeichen zulässig. Sie können diese bis zu 15 Monate nach der Patentanmeldung nachreichen. 

Patent anmelden: Schritt für Schritt

Um bei der Patentanmeldung alles richtig zu machen, sollten Sie sich an die folgende Vorgehensweise halten: 

  • Patentrecherche 
  • Patentanmeldung (Erstanmeldung) 
  • Überarbeitung der Erstanmeldung 

Patentrecherche

Im ersten Schritt müssen Sie herausfinden: Ist die Erfindung wirklich neu? Hierfür können Sie selbst auf verschiedenen Plattformen recherchieren. Beispielsweise bietet die WIPO eine weltweite Patentsuche an. Das Register des europäischen Patentamts oder das Unternehmensregister können Sie ebenfalls als Anlaufstelle für die Recherche nutzen. Hierzu können Sie die Leistungen von Patentinformationszentren (PIZ) in Anspruch nehmen, die nicht nur Patentzeitschriften, Patentblätter und Datenbanken nutzen, sondern deren Mitarbeitende Rechercheexperten sind. Sie sollten auf jeden Fall Informationen zum aktuellen Stand der Technik abfragen.  

Zur Patentrecherche gehört auch, einen Antrag auf eine amtliche Prüfung des Neuheitsstatus zu stellen. Das sollten Sie am besten frühzeitig erledigen, da die Bearbeitung bis zu einem Jahr dauern kann. 

Tipp

Patentanwalt beantragen

Möchten Sie die Recherche einem Profi überlassen, engagieren Sie einen Patentanwalt bzw. ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Aufgrund juristischer Feinheiten lohnt es sich in den meisten Fällen, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. 

Patentanmeldung (Erstanmeldung)<

Um ein Patent anzumelden, verfassen Sie eine Patentschrift. Entsprechende Vordrucke finden Sie beim DPMA. In dieses Formular tragen Sie die exakte Bezeichnung der Innovation ein und beschreiben sie. Zudem gehört eine Erklärung hinein, worauf sich die Patentansprüche beziehen sollen. 

Überarbeitung der Erstanmeldung

Nach der Erstanmeldung haben Sie ein Jahr Zeit, Verbesserungen, Einschränkungen und Erweiterungen nachzutragen. Das gilt allerdings nur für Punkte, die von Beginn an enthalten waren. Sie dürfen keine neuen Argumente oder Merkmale hinzufügen. 

Info

Lange Bearbeitungsdauer berücksichtigen

Ein Patent anzumelden, sollten Sie sich frühzeitig überlegen. Von der Anmeldung bis zur offiziellen Eintragung dauert es zwischen 1,5 und 3 Jahre

Europaweit oder international ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden

Ein Gebrauchsmuster können Sie zunächst bundesweit, d.h. für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland anmelden. Da nicht alle Staaten einen Gebrauchsmusterschutz vorsehen – die Schweiz kennt z.B. kein Gebrauchsmuster, sondern nur eine Patentanmeldung – ist der Schutz im Ausland nicht überall möglich bzw. unterschiedlich schwierig. Denn im Unterschied zum Patent gibt es kein Europäisches oder Internationales Gebrauchsmuster.

Europäisches Patent anmelden

Sie haben die Möglichkeit, ein europäisches Patent für Ihre Geschäftsidee anzumelden – beim Europäischen Patentamt (EPA) in München. Bei erfolgreicher Anmeldung des Patents beim Patentamt erzielen Sie einen Patentschutz in all den Ländern, die das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben. Das sind nicht nur EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch Staaten, die nicht der EU angehören, wie beispielsweise die Schweiz.

Internationales Patent anmelden

Bei Patenten gibt es außerdem ein internationales System, das PCT (Patent Cooperation Treaty). Dies ist ein internationaler Vertrag, den mehr als 150 Vertragsstaaten abgeschlossen haben und der ermöglicht, dass eine einzige erfolgreiche Anmeldung anstatt mehrerer getrennter Patentanmeldungen in einzelnen Ländern zu einem Patentschutz führt. Die PCT-Anmeldung wird deshalb oft als „internationales Patent“ bezeichnet. Wenn Sie also eine PCT-Anmeldung vornehmen, dann können Sie dadurch den Schutz bzw. das Patent in allen PCT-Vertragsstaaten gleichzeitig beantragen.

Kosten für ein Patent

Bei der Frage, ob Sie ein Patent anmelden, spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Diese sind nicht nur für die Anmeldung fällig, sondern auch Jahr für Jahr, während das Patent besteht. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Amtsgebühren und den Kosten für eine Patentanwaltskanzlei zusammen. Entnehmen Sie der folgenden Übersicht, wie hoch die Gebühren für die verschiedenen Leistungen sind: 

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<b>Leistungen</b>
LeistungenGebühren
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inkl. 10 Patentansprüche) 40 Euro
Rechercheantragsgebühr 300 Euro
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150 Euro
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350 Euro
Jahresgebühr 3. Patentjahr 70 Euro
Jahresgebühr 4. Patentjahr 70 Euro
Jahresgebühr 5. Patentjahr 100 Euro
Jahresgebühr 6. Patentjahr 150 Euro
Einspruchsverfahren 200 Euro

Info

Höhere Kosten auf internationaler Ebene

Die Kosten, die Ihnen bei europäischen oder internationalen Patentanmeldungen entstehen, sind deutlich höher als in Deutschland. 

Wenn Sie die Patentrecherche durch einen Anwalt oder eine Patentanwaltskanzlei durchführen lassen, können Sie von Kosten zwischen 400 und 600 Euro ausgehen. Weitere Anwaltskosten, die beispielsweise durch ein Einspruchsverfahren fällig werden, betragen ca. 3.000 €. Im Fall einer Patentverletzung sollten Sie ebenfalls einen Anwalt einschalten. Er kennt sich mit dem Schutzrecht genaustens aus und leitet ein entsprechendes Verfahren ein. 

Achtung

Patentanmeldung in Papierform

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Patent in Papierform anzumelden. Dafür ist eine Gebühr von 60 Euro fällig und damit 20 Euro mehr als bei der digitalen Anmeldung

Tipp

Ich möchte ein Patent anmelden. Gibt es dafür Fördertöpfe bzw. Zuschüsse?

Wie in anderen Bereichen gibt es auch beim Patentschutz für Existenzgründer Förderungen. Als Anreiz für die Anmeldung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Förderprogramm WIPANO aufgelegt. Dabei werden nicht nur Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz bzw. Niederlassung in Deutschland unterstützt. Die Förderung erhalten auch Patentanmeldungen von Einzelpersonen oder Freiberuflern – sofern sie sich nicht nur nebenberuflich selbstständig machen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie hauptberuflich ein Gewerbe angemeldet haben und eben nicht nur in Teilzeit dein Gewerbe betreiben. Oder wenn Sie freiberuflich in Vollzeit tätig sind und dies beim Finanzamt angemeldet haben. Dann können Sie Fördermittel, die als Zuschuss – und eben nicht als rückzahlbares Darlehen – gewährt werden, für die Patentierung deiner Erfindung im Forschungszentrum Jülich beantragen. Das Forschungszentrum Jülich ist der Projektträger von WIPANO und Ansprechpartner für alle Fragen zur Förderung gewerblicher Schutzrechte aus dem Förderprogramm.

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