Patent

Haben Sie eine neue Geschäftsidee und möchten sich alle Rechte für Ihre Erfindung sichern, sollten Sie hierfür so bald wie möglich gegen Nachahmer schützen. Im Rahmen der Ideenentwicklung fällt immer wieder der Begriff des Patents. Aber was ist ein Patent, wofür benötigen Sie dies und wie melden Sie dies an? Das und mehr erfahren Sie hier im Beitrag.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:06.11.2023

Zusammenfassung

Patent im Überblick

  • Mit einem Patent schützen Sie Ihre technische Erfindung und verhindern damit eine Nachahmung Ihrer Idee. Auch Verfahren, wie Herstellungs- oder Arbeitsverfahren, lassen sich durch ein Patent schützen.  

  • Laut Patentgesetz kann jeder ein Patent anmelden. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. 

  • Um ein Patent anmelden zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss die Idee weltweit neu sein und zum anderen eine gewisse erfinderische Leistung erkennen lassen. Zudem sollte die Erfindung gewerblich anwendbar sein – sie muss sich verkaufen lassen. 

  • Die amtlichen Gebühren für die Beantragung eines Patents betragen in Deutschland weniger als hundert Euro. Beauftragen Sie einen Patentanwalt für die Ausarbeitung der Patentanmeldung, müssen Sie mit 3.000 bis 5.000 € rechnen. 

Definition

Was ist ein Patent?

Mit einem Patent schützen Sie eine technische Erfindung, bei der es sich um eine Neuheit handelt. Dabei muss sich die Erfindung bereits hinreichend konkretisiert haben – eine Geschäftsidee allein ist nicht als Patent schützbar und der Patentantrag wird dementsprechend abgelehnt. Technische Erfindungen können erteilt werden als: 

  • Erzeugnispatent für Gegenstände (z.B. Maschinen sowie Einzelteile oder deren Anordnung; elektronische Schaltungen, chemische Stoffe, Arzneimittel usw.) 

  • Verfahrenspatent für Herstellungs- oder Arbeitsprozesse (z.B. Produktions- oder Messverfahren, Handlungsabläufe in Maschinen usw.) 

  • Andere Personen können für die Laufzeit des Patents von bis zu 20 Jahren Ihre Erfindung nicht gewerblich nutzen. Sie allein bestimmen, in welchem Umfang und welchen Ländern die Erfindung genutzt werden darf. Ihnen steht jederzeit die Möglichkeit offen, Ihr Patent zu verkaufen.

Gründe für ein Patent: Darum sollten Sie Ihre Erfindung schützen

Um zu verstehen, was ein Patent ist, sollten Sie wissen, wofür Sie dies benötigen. Der wichtigste Grund für ein Patent besteht darin, Ihre Idee vor einer Nachahmung zu schützen. Sobald eine Idee der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann sie jeder verwenden und auch verkaufen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Erfindung patentiert ist. 

Das Patent bietet das zeitlich und räumlich befristete Privileg, dass Sie als Inhaber allein über Ihre Erfindung verfügen können. Es hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren

Innerhalb dieser Laufzeit ist es allen anderen verboten, die Erfindung zu nutzen, wobei als Nutzung nicht nur das Herstellen und Gebrauchen, sondern auch das Anbieten, Inverkehrbringen, Einführen und Besitzen gilt. Wenn dies trotzdem geschieht, können Sie als Schutzrechtsinhaber gegen den Nachahmer zivilrechtlich vorgehen und ihn verklagen auf: 

  • Unterlassung: führt dazu, dass die Patentverletzung durch den Patentverletzer abgestellt (unterlassen) wird und auch künftig unterbleibt. 

  • Beseitigung und Vernichtung: zielt darauf ab, dass patentverletzende Erzeugnisse oder Güter beseitigt bzw. vernichtet werden müssen; einschließlich der dazu nötigen (technischen) Vorrichtungen. 

  • Schadensersatz: Der Patentinhaber bekommt denjenigen Schaden ersetzt, der durch die widerrechtliche Verwendung bzw. wirtschaftliche Verwertung seiner Erfindung entstanden ist.

  • Vorlage und Besichtigung: hilft als Mittel der Beweisgewinnung für die Berechnung des Schadensersatzes.

Nicht immer besteht das Ziel darin, durch ein Patent Marktanteile für den Verkauf eigener Produkte freizuhalten. Patente ermöglichen es, geistiges Eigentum an innovativen technischen Ideen zu kapitalisieren. Oft geht es daher bei Startups darum, mit der Patent-Anmeldung bzw. Nutzung eines Patents die technische Überlegenheit des Geschäftsmodells zu belegen und so Kapitalgeber einzuwerben.

Mit Patenten können Sie: 

  • Lizenzgebühren verlangen, etwa, wenn Wettbewerber oder Dritte Ihre Erfindung nutzen wollen.

  • Eigene Patente als "Währung" einsetzen, um Lizenzen an Patenten anderer zu erhalten, die Sie für die Umsetzung eigener Produkte benötigen (sog. Kreuzlizenzen).

  • Sie können Ihr Startup samt der Patente veräußern. Damit erzielen Sie einen wesentlich höheren Unternehmenswert als ohne Patent. 

Info

Wer kann ein Patent anmelden?

Zum einen können Sie mit Ihrem Unternehmen ein Patent anmelden, zum anderen besteht diese Möglichkeit auch für Privatpersonen. Wichtig ist, dass die Rechte beim Anmeldenden liegen und alle Miterfinder berücksichtigt werden.

Jeder kann mit dem Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents“ des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Patentanmeldung für seine ausgearbeitete Geschäftsidee tätigen. In diesem werden persönliche Angaben abgefragt wie z.B. Name, Vorname, Firmenname sowie Anschrift. Sie können auch einen Vertreter, z.B. einen Patentanwalt, dort angeben. Es besteht kein Anwaltszwang für Personen oder Unternehmen mit (Wohn)sitz in Deutschland. Patentverfahren sind jedoch komplex und ihr Erfolg hängt maßgeblich von der Formulierung der Patentanmeldung, d.h. der technischen Beschreibung der Erfindung und insbesondere der sogenannten Patentansprüche ab. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Patentanwalt beraten zu lassen. 

Ein Patent können Sie auch elektronisch anmelden – beachten Sie aber bitte, dass „elektronisch“ hier nicht mit „online“ gleichzusetzen ist. Sie können den Antrag für eine Patent-Anmeldung samt Dokumenten weder per Mail versenden noch über ein Online-Formular hochladen. Die elektronische Anmeldung gewerblicher Schutzrechte beim DPMA erfordert vielmehr eine entsprechende Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser sowie die Anmelde-Software DPMA direktPro, um die nötigen Anmeldedokumente zu erstellen und zu validieren. Dies gilt sowohl für die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern als auch für Marken, die beim DPMA eingetragen werden sollen, um Markenschutz zu erlangen. 

Gebrauchsmuster eintragen lassen

In Deutschland lassen sich Erfindungen nicht nur durch ein Patent schützen, sondern auch durch ein Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich in einigen Punkten vom Patent: 

  • Während es für die Prüfung, Anmeldung und Erteilung eines Patents mehrere Jahre braucht, kann ein Gebrauchsmuster binnen weniger Wochen, nachdem Sie es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet haben, registriert werden

  • Allerdings entfaltet die Gebrauchsmuster-Registrierung nur Schutzwirkung innerhalb Deutschlands, wohingegen ein Patent auch EU- oder weltweit Schutzwirkung haben kann. 

  • Ein Gebrauchsmuster können Sie für technische Gegenstände, aber nicht – das ist der Unterschied zum Patent – für Verfahren, z.B. Herstellungs-, Produktions- oder Messverfahren nutzen. 

  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht – im Unterschied zum Patent. Während beim Patent die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen, „Neuheit“, „erfinderische Tätigkeit“ und „gewerbliche Anwendbarkeit“ geprüft werden, erfolgt diese Prüfung beim Eintragungsverfahren für Gebrauchsmuster nicht. 

  • Sie tragen ein höheres Risiko, wenn Sie aus einem Gebrauchsmuster gegen Nachahmer vorgehen möchten. Weil beim Gebrauchsmuster nicht geprüft wird, ob die darin beschriebene Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie als Gebrauchsmusterinhaber den Erfolg eines Vorgehens gegen Nachahmer nur schwer abschätzen. 

  • Auch besteht ein Unterschied hinsichtlich der Schutzdauer zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent: Während eine patentierte Erfindung 20 Jahre geschützt sein kann, beträgt die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters 10 Jahre

Tipp

Patent anmelden bei verschiedenen Behörden

Möchten Sie in Deutschland ein Patent anmelden, wenden Sie sich an das deutsche Patent- und Markenamt. Für Patente in Europa ist das Europäische Patentamt (EPA) zuständig; hier kann Patentschutz für ein Gebiet mit 39 Ländern beantragt werden. Die Verantwortung für eine internationale Patentanmeldung, die den Weg zum Patentschutz in bis zu 157 Vertragsstaaten ebnet, liegt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). 

Nur ein erteiltes Patent schützt Ihre Erfindung

Im Unterschied zum Urheberrecht, wo der Schutz entsteht, sobald das schutzfähige Werk fertig geschaffen bzw. vollendet ist, entsteht das Patent nur durch dessen Erteilung. Das bedeutet, dass die technische Erfindung nur dann einen Schutz erlangt, wenn sie patentfähig ist und Sie ein Patent erfolgreich angemeldet haben bzw. der Prüfungsantrag für Ihr Patent genehmigt wurde. Allein die Tatsache, dass Sie die Erfindung „fertiggestellt“ haben, verschafft keinen Schutz – anders als im Urheberrecht, wo fertige Bilder, Texte, Musik, Darstellungen, Aufführungen und weitere Werkgattungen bereits Schutzrechte für den Werkschöpfer entstehen lassen und hierfür gerade keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich ist.

Wie meldet man ein Patent an?

Bevor Sie den Antrag für ein Patent abgeben, müssen Sie mit Ihrer Erfindung einige Kriterien erfüllen. Folgende Bedingungen sind mit dem Patentrecht geregelt und geben genau Aufschluss darüber, was ein Patent ist: 

  • Gewerbliche Anwendbarkeit 

  • Absolute Neuheit 

  • Erfinderische Leistung 

Mit der gewerblichen Anwendbarkeit ist gemeint, dass Sie alles, was sich verkaufen lässt, als Patent anmelden dürfen. Dies stellt üblicherweise keine Hürde im Patentverfahren dar. Theorien oder wissenschaftliche Erkenntnisse können Sie sich nicht patentieren lassen. Reine Softwareprodukte werden ebenfalls nicht anerkannt. Wirkt die Software jedoch auf die physische Welt ein, wie z.B. bei Steuerungen, oder verbessert die physikalischen Abläufe in einem Computer (z.B. weniger Energieverbrauch, höherer Datendurchsatz usw.), ist ein Patentschutz möglich. 

Zudem muss es sich um eine absolute Neuheit auf dem Gebiet handeln. Nur etwas bisher Unbekanntes lässt sich patentieren. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass schon Veröffentlichtes nach dem Patentrecht nicht mehr geschützt werden kann. Daher ist es wichtig, die Erfindung vor der Anmeldung des Patents geheim zu halten!  

Gleichzeitig muss eine erfinderische Tätigkeit dahinterstehen. Die Erfindung darf nicht naheliegend sein, d.h. sie darf sich ausgehend von den bisher bekannten technischen Lösungen nicht aufdrängen. 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, benötigen Sie die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung

  • Technische Beschreibung der Erfindung

  • Patentansprüche (Schutzumfang des Patents) 

  • ggf. Patentzeichnung  

  • Zusammenfassung der Erfindung

  • Namen und Anschrift des Antragstellers 

Patent anmelden: Schritt für Schritt

Um bei der Patentanmeldung alles richtig zu machen, sollten Sie sich an die folgende Vorgehensweise halten: 

  • Patentrecherche 
  • Patentanmeldung (Erstanmeldung) 
  • Überarbeitung der Erstanmeldung 

Patentrecherche

Im ersten Schritt sollten Sie herausfinden: Ist die Erfindung wirklich neu? Hierfür können Sie selbst auf verschiedenen Plattformen recherchieren. Beispielsweise bietet die WIPO eine weltweite Patentsuche an. Die Patentdatenbank des europäischen Patentamts können Sie ebenfalls als Anlaufstelle für die Recherche nutzen. Hierzu können Sie die Leistungen von Patentinformationszentren (PIZ) in Anspruch nehmen, deren Mitarbeitende Rechercheexperten sind. Sie sollten auf jeden Fall Informationen zum aktuellen Stand der Technik abfragen.

Patentanmeldung (Erstanmeldung)

Um ein Patent anzumelden, verfassen Sie eine Patentschrift und einen Patentantrag. Entsprechende Vordrucke für den Patentantrag finden Sie beim DPMA. In dieses Formular tragen Sie die exakte Bezeichnung der Innovation ein.

Tipp

Patentanwalt beauftragen

Eine professionelle Formulierung der Patentansprüche und der Patentbeschreibung ist für den Erfolg der Patentanmeldung entscheidend. Aufgrund juristischer Feinheiten lohnt es sich in den meisten Fällen, einen Patentanwalt hinzuziehen. Patentanwälte haben im Unterschied zu Rechtsanwälten zwingend ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen und daher ein gutes Verständnis für technische Erfindungen.

Spätere Erweiterung

Nach der Erstanmeldung haben Sie 12 Monate Zeit, Patentschutz für Ihre Erfindung auch in anderen Ländern zu beantragen. So können Sie die geografische Reichweite der Patentanmeldung erhöhen und beispielsweise auch Schutz in den USA oder China beantragen.

Info

Lange Bearbeitungsdauer berücksichtigen

Ein Patent anzumelden, sollten Sie sich frühzeitig überlegen. Von der Anmeldung bis zur offiziellen Patenterteilung dauert es zwischen 1,5 und 3 Jahre

Europaweit oder international anmelden

Europäisches Patent anmelden

Sie haben die Möglichkeit, ein europäisches Patent für Ihre Erfindung anzumelden – beim Europäischen Patentamt (EPA) in München. Bei erfolgreicher Erteilung des Patents erzielen Sie einen Patentschutz in all den Ländern, die das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben. Das sind nicht nur EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch Staaten, die nicht der EU angehören, wie beispielsweise die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Insgesamt ist so Patentschutz in 39 EPÜ-Mitgliedsstaaten möglich.

Internationale Patentanmeldung

Bei Patenten gibt es außerdem ein internationales System, das PCT (Patent Cooperation Treaty). Dies ist ein internationaler Vertrag, den 157 Vertragsstaaten abgeschlossen haben und der es ermöglicht, dass eine einzige erfolgreiche Anmeldung anstatt mehrerer getrennter Patentanmeldungen in einzelnen Ländern zu einem Patentschutz führt. Die PCT-Anmeldung wird deshalb auch als „internationale Patentanmeldung“ bezeichnet. Wenn Sie also eine PCT-Anmeldung vornehmen, dann beantragen Sie dadurch den Schutz in allen PCT-Vertragsstaaten gleichzeitig.

Kosten für ein Patent

Bei der Frage, ob Sie ein Patent anmelden, spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Diese sind nicht nur für die Anmeldung fällig, sondern auch Jahr für Jahr, während das Patent besteht. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Amtsgebühren und ggf. den Kosten für eine Patentanwaltskanzlei zusammen. Entnehmen Sie der folgenden Übersicht, wie hoch die amtlichen Gebühren für die verschiedenen Leistungen in Patentverfahren beim deutschen Patent- und Markenamt sind: 

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inkl. 10 Patentansprüche): 40 Euro
  • Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: 150 Euro
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: 350 Euro
  • Jahresgebühr 3. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 4. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 5. Patentjahr: 100 Euro
  • Jahresgebühr 6. Patentjahr: 150 Euro

Info

Höhere Kosten auf internationaler Ebene

Die Kosten, die Ihnen bei europäischen oder internationalen Patentanmeldungen entstehen, sind deutlich höher als in Deutschland. 

Wenn Sie die Patentanmeldung durch einen Patentanwalt oder eine Patentanwaltskanzlei durchführen lassen, können Sie von Kosten zwischen 3.000 und 5.000 Euro ausgehen. Im Fall einer Patentverletzung sollten Sie jedenfalls Anwälte einschalten. Diese kennen sich mit den juristischen Möglichkeiten zur Wahrung Ihrer Rechte aus und können entsprechende Verfahren einleiten. 

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