Steuerfreie Einnahmen

Steuerfreie Einnahmen sind Einkünfte, die entweder nicht unter die sieben Einkunftsarten des Einkommenssteuergesetzes fallen oder durch gesetzliche Regelungen ausdrücklich steuerfrei gestellt sind. Dies umfasst sowohl nicht steuerbare Einnahmen als auch steuerfreie Einnahmen im engeren Sinne. Dieser Artikel erklärt, welche Einnahmen steuerfrei sind, wie sie zu behandeln sind und welche Grenzen oder Freibeträge gelten.

Zuletzt aktualisiert am 23.06.2025

Zusammenfassung

Steuerfreie Einnahmen im Überblick

Einnahmen sind steuerfrei, wenn sie entweder nicht steuerbar sind oder durch Gesetz steuerfrei erklärt werden.

  • Nicht steuerbare Einnahmen fallen nicht unter die sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Beispiele: Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinne.
  • Steuerfreie Einnahmen im engeren Sinne zählen zu den Einkunftsarten, bleiben aber steuerfrei. Beispiele: Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld.  
  • Bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen dürfen nicht als Werbungskosten angesetzt werden.  
  • Freigrenzen und Pausch- bzw. Freibeträge können steuerliche Vorteile bringen.

Definition

Was sind steuerfreie Einnahmen?

Steuerfreie Einnahmen sind Einkünfte, die entweder nicht zu den steuerbaren Einkunftsarten gemäß dem Einkommensteuergesetz gehören oder durch gesetzliche Regelungen ausdrücklich von der Steuerpflicht befreit sind. Zu nicht steuerbaren Einnahmen zählen beispielsweise Erbschaften, Schenkungen oder Lotteriegewinne. Steuerfreie Einnahmen im engeren Sinne können Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld sein. Diese Einnahmen bleiben zwar steuerfrei, können jedoch unter den Progressionsvorbehalt fallen, was den persönlichen Steuersatz erhöhen kann.

Merkmale nicht steuerbarer Einnahmen

Nicht steuerbare Einnahmen sind solche, die nicht den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden. Dazu gehören:

  • Erbschaften und Schenkungen
  • Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen
  • Einnahmen aus steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei
  • Verkaufserlöse aus Privatvermögen (Ausnahmen: § 17, § 20 Abs. 2, § 23 EStG und § 21 UmwStG)
  • Fundeinnahmen

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in den §§ 3 und 3b des Einkommenssteuergesetzes.

Beispiele für steuerfreie Einnahmen

Einige Einkünfte werden trotz Zugehörigkeit zu den Einkunftsarten ausdrücklich als steuerfrei eingestuft. Dazu zählen:  

  • Leistungen aus Sozialversicherungen (z. B. Krankengeld, Pflegegeld)
  • Wohngeld
  • Trinkgelder
  • Stipendien aus öffentlichen Mitteln
  • Übergangsgeld
  • Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld
  • Zuschüsse des Arbeitgebers (z. B. für Kinderbetreuung oder Altersvorsorge)

Es ist jedoch wichtig, bestimmte Einnahmen wie Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung anzugeben, da sie unter den Progressionsvorbehalt fallen können.

Info

Wichtige Steuervergünstigungen

Gesetzlich festgelegte Frei- oder Pauschbeträge ermöglichen teilweise Steuerfreiheit für bestimmte Einkünfte, darunter:  

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Sparer-Pauschbetrag
  • Übungsleiter-Freibetrag
  • Freibeträge für Verkäufe bei Betriebsveräußerungen
  • Freibeträge für Zuwendungen, wie bei Betriebsveranstaltungen

Diese Regelungen tragen dazu bei, die Steuerlast für Steuerpflichtige zu reduzieren.

Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Kosten, die in direktem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, dürfen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dieses Prinzip soll eine doppelte steuerliche Begünstigung vermeiden. Ein Beispiel dafür sind Ausgaben, die ohne steuerfreies Einkommen nicht entstanden wären. Rechtsgrundlage ist § 3c Abs. 1 EStG.

Freigrenzen für steuerfreie Einnahmen

Einige Einnahmen bleiben nur steuerfrei, solange sie bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Beispiele dafür sind:  

  • Sachbezüge
  • Leistungseinkünfte
  • Gewinne aus privaten Verkäufen

Dabei ist die Freigrenze nicht mit einem Freibetrag zu verwechseln. Während bei Überschreiten der Freigrenze die gesamte Einnahme steuerpflichtig wird, bleibt bei Freibeträgen ein festgelegter Teil steuerfrei.