Was ist Liebhaberei und wann spricht das Finanzamt davon?

Stellen Sie sich vor: Sie machen sich selbstständig, verdienen aber jahrelang kein Geld. Das kann das Finanzamt stutzig machen. Wenn Sie als Steuerpflichtiger nämlich eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausüben, kann das Finanzamt diese als sogenannte Liebhaberei einstufen. In dem Fall wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Das heißt: Verluste können Sie dann steuerlich nicht mehr geltend machen.

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Briefmarken auf einem schwarzen Hintergrund
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 |  Zuletzt aktualisiert am:18.02.2024

Definition

Was bedeutet Liebhaberei beim Finanzamt und ab wann wird sie unterstellt?

Die Definition des Duden für den Begriff lautet folgendermaßen: Liebhaberei ist eine „meist künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, die jemand als Autodidakt[in] mit Freude und Eifer […] ausübt, ohne damit Geld verdienen zu wollen“. Anders ausgedrückt: Nur wenn Sie erfolgreich sind und regelmäßig Geld auf Ihr Konto fließt, müssen Sie Steuern zahlen.

Liebhaberei beim Finanzamt

Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus, wenn Sie mit einer Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste machen bzw. wenn der Gesamtgewinn unter 410 Euro pro Jahr bleibt und Sie nichts dagegen unternehmen, die schlechte Ertragslage zu verbessern. 

Im Steuerrecht bezeichnet Liebhaberei Tätigkeiten, die steuerlich unberücksichtigt bleiben sollen. Das Finanzamt kann Ihnen dann vorwerfen, dass Sie mit Absicht keine Gewinne aus deiner Tätigkeit erzielen wollen. Man spricht von mangelnder Gewinnerzielungsabsicht

Für Sie als Unternehmer kann das durchaus vorteilhaft sein, vor allem, wenn Sie in einer Krise stecken: Sollten Sie mal in einem Jahr Miese machen, müssen Sie keine Steuern zahlen und Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Man nennt das Verlustausgleich. Allerdings kommt es immer häufiger vor, dass die Verlustregelung ausgenutzt wird. Also führt das Finanzamt oft eine genaue Prüfung durch, ob es sich um Liebhaberei handelt oder nicht. 

Da Liebhaberei aus Steuersicht häufig eine Tätigkeit beschreibt, die man nur aus privater Hingabe oder Neigung ausführt, werden zum Beispiel gerne folgende Dinge dazugezählt: 

  • Blumenzucht 

  • Imkerei 

  • Jagd 

  • gelegentliche Vermietungen 

Info

Konkretes Beispiel für Liebhaberei

Angenommen, Ihre Auftragslage als Freiberufler oder Selbstständiger im IT-Bereich ist gut und Sie haben ein solides Einkommen. Außerdem besitzen Sie eine kleine Ferienwohnung am See, die dem privaten Bereich zuzuordnen ist. 

Da Sie selbst nur sporadisch vor Ort sind, vermieten Sie diese gelegentlich, quasi hobbymäßig. Doch das reicht nicht aus. Sie machen mit dem Vermietungsangebot Verluste. Allerdings haben Sie durch die Ferienwohnung weiterhin laufende Fixkosten

Sie könnten nun auf die Idee kommen, den Verlust aus dem Vermietungsbetrieb mit Ihrem beruflichen Einkommen zu verrechnen. Die Steuerlast würde sich im Erfolgsfall verringern – und der Staat würde indirekt einen Teil der Kosten für Ihr Hobby übernehmen. 

Dem hat jedoch das Finanzamt einen Riegel vorgeschoben und Liebhaberei für steuerlich irrelevant erklärt, solange es Ihnen an einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Im Umkehrschluss heißt das: 

Wollen Sie als Vermieter bei der Steuererklärung Verluste geltend machen, müssen Sie beweisen, dass Sie tatsächlich Gewinne erzielen wollten. 

Info

Liebhaberei können Sie nicht von der Steuer absetzen

Liebhaberei bleibt grundsätzlich ohne steuerliche Bedeutung. Sie können die Verluste nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Selbstständige Arbeit und Liebhaberei

Nicht immer ist es wirklich nur eine Tätigkeit aus „privater Hingabe“, die das Finanzamt als Liebhaberei einstuft. Es gibt freiberufliche Arbeitsfelder, die eine lange Anlaufphase brauchen, bis sie endlich Gewinn abwerfen – und dabei handelt es sich nicht bloß um schlichte Hobbys. 

Besonders in den Anfängen sind Verluste keine Seltenheit. Künstler etwa haben oft damit zu kämpfen: Sie bemühen sich redlich, mit ihren Werken Geld zu verdienen, haben aber lange Anlaufzeiten, bis schwarze Zahlen auf dem Kontoauszug stehen. Das Gute: Solange die Anlaufzeit nicht abgeschlossen ist, erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) Ihre unternehmerische Tätigkeit als Steuerpflichtiger an, auch wenn sie von Beginn an nur zu Verlusten geführt hat. 

Nach wie vielen Jahren spricht das Finanzamt von Liebhaberei?

Haben Sie sich gerade selbstständig gemacht, so lässt Ihnen das Finanzamt ausreichend Zeit, um sich zu etablieren und erfolgreich am Markt zu platzieren. Als sogenannte „betriebsspezifische Anlaufzeit“ gilt ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren

Das Finanzamt lässt also einige Jahre an Verlust zu, bevor es Liebhaberei vermutet, und es handelt auch nicht bei jedem Fall gleich. Nach einer gewissen Zeit erwartet der Fiskus dann allerdings Anpassungen und Umstrukturierungsmaßnahmen, die zu mehr Einnahmen führen (können). 

Geschieht dies nicht, sollten Sie sich fragen, ob Ihre Tätigkeit wirklich dazu geeignet ist, in Zukunft Gewinne zu erzielen. Und dann müssen Sie mit einer Einstufung Ihrer Tätigkeit als Liebhaberei rechnen. 

Was sind für das Finanzamt Anzeichen, dass Sie Liebhaberei betreiben?

Der Übergang zwischen Liebhaberei und steuerlich relevanter Tätigkeit ist fließend. Man kann nicht pauschal sagen, ab wann eine Tätigkeit Liebhaberei ist und wann nicht (mehr). Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall darüber und betrachtet die Umstände. Hellhörig wird das Finanzamt aber bei diesen Anzeichen: 

  • Obwohl Sie mit Ihrer Tätigkeit dauerhaft Verluste machen, arbeiten Sie in derselben Form weiter. 

  • Sie haben keinerlei Maßnahmen ergriffen, endlich Geld mit der Tätigkeit zu verdienen. 

  • Es sind keine Anstrengungen zu erkennen, die aussichtsreich wären, Ihren Umsatz anzukurbeln. 

Hakt das Finanzamt also nach und geht bei Ihrer Tätigkeit von Liebhaberei aus, dann müssen Sie glaubhaft machen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem nicht so ist. 

Beispiel: Im Falle einer künstlerischen Tätigkeit heißt das: 

  • Ihre Ausbildung oder der Abschluss beweisen, dass Sie Künstler sind. 

  • Die künstlerische Tätigkeit ist Ihre alleinige Existenzgrundlage. 

  • Sie vermarkten Ihre Werke professionell – zum Beispiel bei Ausstellungen oder in Galerien. 

  • Sie arbeiten in einem Atelier. 

  • Sie wurden bereits in einschlägiger Literatur erwähnt. 

  • Manchmal verdienen Sie etwas Geld mit Ihren Werken. 

Sollten Sie nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausüben, dann sieht der Bundesfinanzhof diese in den folgenden Fällen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei an: 

  • Sie machen über Jahre hinweg (also auf Dauer) Verluste und arbeiten nicht auf einen Totalgewinn hin. Ein Totalgewinn ist die Summe Ihrer Umsätze minus die Summe Ihrer Kosten, die während der gesamten Laufzeit der Tätigkeit entstanden sind. 

  • Sie nehmen nur an wenigen Ausstellungen teil. 

  • Sie bemühen sich nicht aktiv und können nicht beweisen, dass Sie Ihre Einkünfte steigern möchten. 

Steuererklärung: Was sind die Folgen von Liebhaberei durch das Finanzamt?

Wenn das Finanzamt bei Ihnen Liebhaberei vermutet, etwa weil gerade in einer Anlaufphase als Gründer die Frage nach Ihrer Gewinnerzielungsabsicht noch ungeklärt ist, dann bedeutet das: 

  • Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung eintragen. Die Steuer wird dann als Vorsichtsmaßnahme zunächst vorläufig festgesetzt. 
  • Bleibt es dabei, dass Sie auch in den weiteren Jahren in den roten Zahlen hängen bleiben, passt das Finanzamt wegen Liebhaberei jeden dafür relevanten Steuerbescheid rückwirkend an und ändert diesen. 
  • Die Folge: Es können hohe Steuernachzahlungen drohen. Das Finanzamt verrechnet nämlich für die Liebhaberei bei den Rückzahlungen die aufgelaufenen Verluste mit anderen Einkünften – und zwar zuzüglich Zinsen! Um das zu verhindern, können Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen. Ob diese Auskunft erteilt wird, liegt allerdings im Ermessen des Finanzamts und sie ist gebührenpflichtig.

Tipp

Bewahren Sie alle Belege auf

Dokumentieren Sie als Selbstständiger Ihre Gewinnerzielungsabsicht gewissenhaft! Sammeln Sie Belege, Dokumente und sonstige Beweise, die gegen eine Einstufung als Liebhaberei dienen können. 

Damit Sie Ihre Belege immer digital zur Hand haben, verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice. Mit dieser behalten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben perfekt im Blick.

Sonderfall: So handhabt das Finanzamt Liebhaberei bei Photovoltaik (PV)

Da sich heutzutage immer mehr Immobilienbesitzer eine Photovoltaikanlage aufs Dach bauen lassen, lohnt sich ein Blick auf diesen Sonderfall: 

Vielleicht haben Sie ja bereits eine Solar- bzw. eine PV-Anlage oder planen eine Anschaffung. Dann sollten Sie genau hinschauen und ggf. prüfen, ob das Thema Steuern relevant ist. Denn: Wenn Sie in größeren Mengen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und damit eine Gewinnerzielungsabsicht anvisieren, sind diese Einkünfte steuerpflichtig.

Wann werden PV-Anlagen als Liebhaberei eingestuft?

Bis einschließlich 31.12.2021 stufte der Fiskus auf Antrag PV-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung auf privaten Gebäuden als Liebhaberei ein. 

Das bedeutete für die Betreiber: Die Steuerpflicht entfällt. Sie mussten nichts weiter tun, als einen formlosen Antrag beim Finanzamt zu stellen, um Ihre Einkünfte aus der Photovoltaikanlage als Liebhaberei anzumelden und sie in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angeben zu müssen. Auch eine EÜR war in diesem Fall nicht nötig. Kosten konnten Sie dann aber natürlich auch nicht mehr steuerlich geltend machen. 

Seit 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb einer kleinen PV-Anlage unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von der Einkommensteuer (bei Erwerb nach dem 1.1.2023 auch von der Umsatzsteuer) befreit. Ein Antrag auf Liebhaberei ist dementsprechend auch nicht mehr notwendig.

Info

Bleibt eine Tätigkeit die das Finanzamt als Liebhaberei beurteilt hat immer eine solche?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Wenn sich die Umstände in Ihrer Situation persönlich und beruflich verändern, dann beurteilt das Finanzamt auch die Einschätzung der Liebhaberei neu.

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