Die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) wird ab dem 01.01.2025 im B2B-Bereich Pflicht. Es gibt Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 39 UStG.
Die gute Nachricht vorweg: Die Einführung der E-Rechnung ist einfacher als man denkt. Lexware bietet Ihnen bereits heute einfache Lösungen, um E-Rechnungen direkt aus der Software zu versenden. In welchem Lexware Programmen die E-Rechnung enthalten ist, sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Info
Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) auch für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) – mit Übergangsfristen – verpflichtend.
Unterschieden wird ab 01.01.2025 zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen.
Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sowie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931).
Dies bedeutet: Eine PDF-Rechnung, die als E-Mail verschickt wird, erfüllt diese Anforderung nicht mehr. Eine E-Rechnung muss zukünftig maschinell lesbar und elektronisch zu verarbeiten sein. Bereits bekannte Formate sind: die XRechnung und die ZUGFeRD-Rechnung (ab Version 2.0.1)
Innerhalb Ihrer Lexware Software stehen Ihnen drei verschiedene E-Rechnungsformate zur Verfügung.
Für die Nutzung der Formate fallen pro E-Rechnung folgende Gebühren an:
Unser Partner Cegedim e-Business GmbH, ist einer der etabliertesten Unternehmen aus den Bereichen elektronischer Rechnungsversand und Datamanagement. Langjährige Erfahrung und professionelle Abwicklung sind hier garantiert.