Zeit und Kosten sparen
Schnellere Bezahlung
Umweltfreundlich
Die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) steht bei vielen Unternehmen längst auf dem Zettel, doch mit der Umsetzung tun sich viele schwer. Die gute Nachricht vorweg: Die Einführung der E-Rechnung ist einfacher als man denkt. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie wissen müssen und welche Möglichkeiten Lexware bietet, um E-Rechnungen direkt aus der Software heraus zu versenden und zu empfangen.
Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. So schreibt es die EU-Richtlinie 2014/55/EU vor.
Da häufig nicht alle Details einer Rechnung als strukturierter Datensatz vorliegen, sind auch sogenannte Hybridformate zugelassen, wie z.B. das ZUGFeRD-Format. Diese Formate bestehen aus einer E-Rechnung plus Bilddatei. Reine, strukturierte Formate sind die bekannten Standards XML und EDI. Im Falle der öffentlichen Verwaltung kommt nun die sogenannte XRechnung hinzu. Um diese Formate lesen zu können, ist ein spezieller Viewer erforderlich.
Was viele beim Thema E-Rechnung missverstehen: Eine reine Bilddatei ohne strukturierte Daten – zum Beispiel ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung, die dann per E-Mail verschickt wird, ist keine elektronische Rechnung.
Zeit und Kosten sparen, interne Prozesse verschlanken und schnellere Bezahlung – das sind nur einige Vorteile der E-Rechnung. Doch ab 2020 kommt neben diesen Pluspunkten ein gesetzlicher Grund für die Einführung hinzu: Die Bundesbehörden stellen 2020 komplett auf die E-Rechnung um. Rechnungen in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Das heißt: Alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen austauschen, müssen auf E-Rechnung umstellen. Aber auch viele private Unternehmen fordern inzwischen häufig elektronische Rechnungen von Ihren Geschäftspartner:innen.
Spart Kosten für Papier, Druckerfarbe, Druckertoner, Briefumschläge und Porto
Kein langes Suchen mehr: Alle Rechnungen sind mit wenigen Klicks auffindbar
Verschlankt die Abläufe in der Firma und bei Kunden und Kundinnen
Garantiert rechts- und finanzamtssicher
Schnellerer Zahlungseingang durch schnellere Verarbeitung
Schont die Umwelt, da weniger Papier und Material verbraucht wird
Mehr Platz im Büro, weniger Lagerfläche und Aktenordner
Innerhalb Ihrer Lexware Software stehen Ihnen drei verschiedene E-Rechnungsformate zur Verfügung. Sie können zwischen vier Formaten wählen.
Für die Nutzung der Formate fallen pro E-Rechnung folgende Gebühren an:
XRechnung (an öffentl. Institutionen) | 0,29 Euro zzgl. MwSt. |
---|---|
eRechnung (signiert) | 0,29 Euro zzgl. MwSt. |
ZUGFeRD 2.0 (basic/comfort) | 0,25 Euro zzgl. MwSt. |
So einfach geht’s:
Fertig! Die weitere Verarbeitung der E-Rechnung passiert automatisch.
Unser Partner Cegedim e-Business GmbH, ist einer der etabliertesten Unternehmen aus den Bereichen elektronischer Rechnungsversand und Datamanagement. Langjährige Erfahrung und professionelle Abwicklung sind hier garantiert.
Prüfen Sie Ihre erhaltene, signierte eRechnung mit dem Lexware Signaturcheck.
Klicken Sie im Folgenden auf "Jetzt Signaturcheck durchführen", wählen die zu prüfende eRechnung aus und erzeugen Sie so das Prüfprotokoll.
Tipp
Mit dem E-Rechnungsgesetz werden die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht umgesetzt.
Das E-Rechnungsgesetz sieht vor, dass die Bundesbehörden – bis zu einer bestimmten Mindestgrenze – keine Rechnungen in Papierform mehr erhalten. Stattdessen sollen diese künftig elektronisch übermittelt werden, derzeit in Form der XRechnung.
Staatliche Institutionen sind u.a.:
Abfallwirtschaft
öffentliche Ämter
Energieunternehmen z.B. Gas, Strom etc.
über 11.000 Städte und Gemeinden
über 1.400 kommunale Unternehmen
Polizei
Wasserversorger
staatliche Kitas
Universitäten
Landesbehörden, Bundesverwaltung
Zur Rechnungsstellung im Format XRechnung müssen Sie sich für die Zentrale Rechnungsplattform des Bundes (ZRE) registrieren: https://xrechnung.bund.de
Die elektronische Rechnung muss gemäß den Anforderungen des Standards XRechnung in einem strukturierten Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Einfache PDF-Dokumente oder bloße Bilddateien reichen nicht aus.
Die Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 5 E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) beinhalten.
Weitere nützliche Informationen rund um die eRechnung erhalten Sie auf der hierfür extra vom Bund eingerichteten Seite:
https://www.e-rechnung-bund.de/.