Der Betriebsrat ist ein durch die eigenen Mitarbeiter gewähltes Gremium, das die Interessen der Mitarbeiter vertritt. Durch das Betriebsverfassungsgesetzwird geregelt, dass Mitarbeiter ab einer bestimmten Unternehmensgröße einen Betriebsrat gründen dürfen. Durch den Betriebsrat können Wünsche und Bedürfnisse beim Arbeitgeber vorgetragen und durchgesetzt werden. Der offizielle Vertreter des Betriebsrats ist der Betriebsratsvorsitzende. Der oder die Vorsitzende ist der gesetzliche Vertreter des Betriebsrats, der die laufenden Geschäfte führt.
Aufgaben des Betriebsratssind unter anderem sicherzustellen, dass Beschlüsse, die zugunsten der Mitarbeiter getroffen wurden, umgesetzt und eingehalten werden. Darüber hinaus ist er beispielsweise in die folgenden Entscheidungen involviert: Verteilung der täglichen Arbeitszeit und Pausen, die Umsetzung des betrieblichen Alkoholverbots, die Regelung der privaten Internetnutzung im Betrieb und die Anordnung von Überstunden. Kündigungen sind nur mit vorheriger Anhörung des Betriebsrats möglich. Ein Einspruch ist von Seiten des Betriebsrats unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In Betrieben mit über 20 Mitarbeitern darf er auch der Einstellung widersprechen.
Betriebsratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, allerdings werden sie von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt. Sie erhalten währen der Betriebsratstätigkeit ihre übliche Vergütung mit Zuschlägen weiter. Alle Mitglieder des Betriebsrats dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Das Unternehmen ist verpflichtet die Kosten für Betriebsrat-Aktivitäten, wie Büromaterial, Computer und Gesetzestexte und Schulungskosten zu übernehmen.
Eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zahlt sich für die meisten Unternehmen langfristig aus. Sollen zum Beispiel neue Arbeitszeiten oder Überstunden umgesetzt werden, kann durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat die Notwendigkeit der Maßnahme deutlich gemacht werden. Der Vorteil, es muss nicht jeder Mitarbeiter einzeln angesprochen und überzeugt werden. Denn ist der Betriebsrat von der Sache überzeugt, wird sich sein Urteil positiv auf die Belegschaft auswirken. Unternehmen sollten den Betriebsrat auch schon mal vor den offiziellen Fristen über Pläne und Visionen informieren. Dieser Vertrauensvorschuss wird sich erfahrungsgemäß gut auf der Verhältnis auf.
In dem Beitrag Betriebsrat:Was Unternehmer wissen müssen sind alle wichtigen Informationen zum Thema zusammengefasst.
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