Der Digital Services Act: Was Sie zum digitalpolitischen Regelwerk wissen müssen

Seit dem 16. November 2022 ist der Digital Services Act (DSA) in der EU offiziell in Kraft. In einer ersten Phase war die Verordnung nur für sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen verpflichtend. Ab dem 17. Februar 2024 gilt der DSA vollumfänglich. Das Gesetz zielt darauf ab, europäische Verbraucher und ihre Grundrechte im digitalen Raum zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Der DSA soll zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Art Grundgesetz des Internets bilden. In den nächsten Monaten und Jahren kommen somit einige Veränderungen auf digitale Anbieter zu.

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Die Buchstaben DSA eingekreist von Sternen. Rechts daneben steht Digital Services Act
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 |  Zuletzt aktualisiert am:28.02.2024

Was regelt der DSA in der EU?

Das vorrangige Ziel des DSA-Gesetzes, das auch als „Gesetz über Digitale Dienste“ bezeichnet wird, ist der Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte. Dazu gehört, dass Online-Plattformen und sozialen Medien klare Pflichten auferlegt werden. Insbesondere regelt es den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und Produkten, Hassrede, Hetze und Falschinformation im Internet. Anbieter sogenannter Vermittlungsdienste (zum Beispiel Hostingdienste, Online-Marktplätze, soziale Netzwerke u. a.) werden durch den DSA zu Transparenz und Verantwortung verpflichtet.

Besonderer Schutz gilt laut Verordnung Minderjährigen. Beispielsweise dürfen Plattformen bei minderjährigen Nutzern nicht deren persönlichen Daten für Werbung nutzen.

Um eine unkontrollierte Datennutzung zu beschränken, enthält die Verordnung besondere Vorschriften für sehr große Suchmaschinen und sehr große Online-Plattformen, die jeweils von mehr als 10 Prozent der Verbraucher der EU genutzt werden.

Welche Änderungen kommen durch den Digital Services Act der EU auf Unternehmen zu?

Der Digital Services Act der EU etabliert grundsätzlich eine zweigliedrige Struktur zur Rechtsdurchsetzung.

  • EU-Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, Stellen für die behördliche Rechtsdurchsetzung zu nennen, die selbstständig gegen Anbieterverstöße vorgehen und Bußgelder verhängen.
  • Nutzer erhalten konkrete Rechte, um sich gegen Onlineplattformen oder andere Nutzer zu wehren. So kann zum Beispiel gegen die Entscheidung von Plattformen vorgegangen werden, Inhalte zu löschen – oder eben nicht zu löschen. Entscheidungsprozesse müssen in diesem Zusammenhang von Unternehmen offengelegt werden.

Welche Unternehmen sind vom Digital Services Act betroffen?

Grundsätzlich sind vom DSA alle Unternehmen betroffen, die digitale Dienste in der EU anbieten. Hierzu gehören:

  • Cloud-Dienste
  • Internetprovider
  • Hostinganbieter
  • Onlinemarktplätze
  • Webshops
  • Messenger
  • Soziale Netzwerke

Besonders stark betroffen sind große Anbieter

Die strengsten Regeln des DSA müssen sehr große Online-Plattformen (VLOP) und Suchmaschinen (VLOSE) einhalten. Als „sehr groß“ gilt ein Angebot, das mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU hat. Die Zahlen müssen von den Plattformen und Suchmaschinen selbst bereitgestellt und mindestens alle sechs Monate aktualisiert werden. Im April 2023 benannte die EU-Kommission folgende Plattformen:

Als VLOP:

  • Alibaba Aliexpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Maps
  • Google Play
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn

VLOSE:

  • Bing
  • Google

Diese Dienste müssen unter anderem Kontaktstellen für Nutzer und Behörden einrichten, kriminelle Straftaten melden und in Bezug auf Werbung, Empfehlungssysteme oder inhaltliche Moderationsentscheidungen transparent sein. Mindestens einmal jährlich müssen sie von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden und gegebenenfalls Maßnahmen
ergreifen, die den Empfehlungen des Abschlussprüfers entsprechen.

Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen durch den Digital Services Act?

Durch den DSA müssen Anbieter von Vermittlungsdiensten unter anderem eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer einrichten, die leicht auffindbar ist. Verwenden Plattformen Empfehlungssysteme, sind sie verpflichtet anzugeben, welche Kriterien sie nutzen, um Empfehlungen zu erstellen. Um die Einhaltung der Verordnung zu überwachen, kann die EU-Kommission VLOPs und VLOSE anordnen, Zugang zu ihren Datenbanken und Algorithmen zu gewähren.

Werden illegale Inhalte gemeldet, müssen Plattformen die Meldungen sorgfältig prüfen. Auch das Beschwerde-Management muss für Nutzer leicht zugänglich sein. Anbieter von Onlineplattformen sollen insbesondere Beschwerden, die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern eingereicht werden, bevorzugt behandeln. Als solche gelten etwa spezialisierte Einrichtungen mit besonderen Fachkenntnissen in diesem Bereich.

Stark betroffen sind durch den DSA auch E-Commerce und Online-Werbung. Gezielte Werbung ist für Minderjährige beispielsweise verboten, ebenso dürfen Werbeanzeigen nicht auf Religion oder sexuelle Orientierung abzielen. Jegliche Werbeanzeige ist außerdem als solche zu kennzeichnen. Außerdem muss erkennbar sein, wer für die jeweilige Anzeige bezahlt hat.

Unternehmen haben allerdings nicht nur Pflichten, sie profitieren teilweise auch vom Digital Services Act. So sind Händler, Vermittlungsdienste, Hersteller oder Markeninhaber besser vor rechtswidrigen Praktiken in der digitalen Wirtschaft geschützt. Zu solchen Praktiken gehören beispielsweise:

  • Produktpiraterie
  • Markenpiraterie
  • Verkauf unsicherer Produkte

So schreibt der DSA beispielsweise vor, dass Online-Plattformen zuvor die Identität von Unternehmen feststellen müssen, wenn diese Firmen auf ihren Plattformen Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen möchten.

Durch eine bessere Transparenz und bessere Schutzmechanismen können insbesondere Vermittlungsdienste auch das Vertrauen ihrer Nutzer stärken. Gleichzeitig können sich Anbieter durch die Umsetzung der DSA-Anforderungen als verantwortungsvolle Akteure positionieren.

Welche Rechte haben Nutzer laut des DSA Digital Services Act?

Für Nutzer ist es durch das Gesetzespaket in Zukunft deutlich leichter, problematische Inhalte zu melden und eine Löschung derselben zu erwirken. Generell wird die Interaktion mit großen und kleinen Plattformen erleichtert.

Es ist außerdem einfacher, gegen Empfehlungen von Suchmaschinen, Social-Media-Diensten etc. auf Basis von persönlichen Daten vorzugehen – Nutzer können auf ein Opt-out bestehen.

In diesem Zusammenhang wird eine zentrale Beschwerdestelle als Meldeportal eingerichtet. Anlaufstelle ist in Deutschland die Bundesnetzagentur.

Wer ist für die Durchsetzung des Digital-Services-Act-Gesetzestexts zuständig?

Für die Durchsetzung der Vorschriften sind die unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten selbst verantwortlich. Direkt ist die EU-Kommission nur für die bereits genannten, großen Onlineplattformen zuständig. Der DSA-Koordinator für digitale Dienste ist die zentrale Stelle zur DSA-Durchsetzung auf nationaler Ebene.

Was passiert, wenn Unternehmen gegen die Richtlinien des Digital Services Act verstoßen?

Wer die Regeln nicht einhält, dem drohen mitunter hohe Geldstrafen. Im Zweifel wird vor Gericht entschieden, ob Verstöße vorliegen oder Inhalte gelöscht werden müssen. Anschließend wird die Höhe der Strafe festgelegt.

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